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Füh­ren­de Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te mit neu­er Geschäfts­füh­rung 

Prof. Dr. Marc Gabri­el über­nimmt Lei­tung der größ­ten deut­schen Spe­zi­al­kanz­lei für Ver­ga­be­recht 

Leipzig/Berlin, 6. August 2025. Die über­re­gio­na­le Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te Rechts­an­wäl­te flan­kiert ihren jüngs­ten Wachs­tums­kurs jetzt auch struk­tu­rell in ihrer Orga­ni­sa­ti­on. Der in Fach­krei­sen bekann­te Ber­li­ner Anwalt und emp­foh­le­ne Ver­ga­be­rechts­spe­zia­list Prof. Dr. Marc Gabri­el (53) wur­de nun zum Geschäfts­füh­rer der über­ört­li­chen Spe­zi­al­kanz­lei für Ver­ga­be­recht bestellt. 

Der viel­fach aus­ge­zeich­ne­te Fach­an­walt für Ver­ga­be­recht, Ver­wal­tungs­recht und Medi­zin­recht bringt lang­jäh­ri­ge und umfang­rei­che Manage­men­t­er­fah­rung aus vor­an­ge­gan­ge­nen füh­ren­den Posi­tio­nen mit. Unter ande­rem hat er vie­le Jah­re das Haupt­stadt­bü­ro von Bak­er McKen­zie geführt, war über meh­re­re Peri­oden Lei­ter der Pra­xis­grup­pe für Öffent­li­ches Wirt­schafts- und Ver­ga­be­recht und saß auf deut­scher und glo­ba­ler Ebe­ne in ver­schie­de­nen Gre­mi­en der inter­na­tio­na­len Kanz­lei. Die Ernen­nung zum Geschäfts­füh­rer beinhal­tet bei aban­te eine Dop­pel­auf­ga­be, da hier­von die Geschäfts­füh­rung der anwalt­li­chen Manage­ment­ge­sell­schaft eben­so erfasst wird wie die Geschäfts­lei­tung der ope­ra­tiv täti­gen Rechts­an­walts­ge­sell­schaft selbst. Gabri­el, der bei aban­te das Haupt­stadt­bü­ro lei­tet und an der Frank­fur­ter Goe­the-Uni­ver­si­tät öffent­li­ches Recht und Ver­ga­be­recht lehrt, wird dafür künf­tig sei­ne Anwe­sen­heit auf alle Kanz­lei­stand­or­te auf­tei­len. Dabei legt er einen Schwer­punkt auf das Leip­zi­ger Büro, wo der Groß­teil der Kanz­lei­ver­wal­tung und anwalts­na­hen Unter­stüt­zungs­ab­tei­lun­gen ange­sie­delt ist. 

„Ich freue mich auf die­ses neue Betä­ti­gungs­feld und bin mir sicher, mei­ne bis­he­ri­gen Manage­men­t­er­fah­run­gen in anwalt­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­truk­tu­ren bei aban­te mit Gewinn ein­brin­gen zu kön­nen“, so Gabri­el. „Das gesam­te Team an allen Stand­or­ten ist eben­so hoch­sym­pa­thisch wie hoch­mo­ti­viert. Spe­zia­li­sier­ter als aban­te kann eine Kanz­lei auf dem Gebiet des Ver­ga­be­rechts nicht auf­ge­stellt sein. Auf die­ser Basis nun geschäfts­füh­rend die stra­te­gi­sche Ent­wick­lung und die ehr­gei­zi­gen unter­neh­me­ri­schen Zie­le von aban­te vor­an­zu­brin­gen, wird Auf­ga­be wie Ver­gnü­gen zugleich sein und ich dan­ke den Gesell­schaf­tern für mei­ne Bestel­lung und das in mich gesetz­te Ver­trau­en“, so der neue Mana­ging Part­ner. „aban­te ist schon heu­te die größ­te rein auf das Ver­ga­be­recht fokus­sier­te Kanz­lei Deutsch­lands. Und dabei sehe ich noch enor­mes wei­te­res Wachs­tums­po­ten­zi­al.“ 

Die bis­he­ri­gen bei­den Mana­ging Part­ner der Sozie­tät Dr. Chris­toph Kins und Ron­ny Loh­mann begrü­ßen die Geschäfts­füh­rer­er­nen­nung nach­drück­lich: „Mit Prof. Dr. Gabri­el gewinnt unse­re Kanz­lei an der Spit­ze nicht nur einen her­aus­ra­gen­den Exper­ten, son­dern auch eine erfah­re­ne Füh­rungs­per­sön­lich­keit. Für den wei­te­ren Aus­bau von aban­te bringt unser Ber­li­ner Part­ner stra­te­gi­schen Weit­blick und wert­vol­le Kanz­lei­ma­nage­ment­ex­per­ti­se glei­cher­ma­ßen mit.“

Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an Prof. Dr. Marc Gabri­el (Geschäfts­füh­rer) oder an Mir­jam Schmidt (Pres­se) unter gabriel@abante.de und m.schmidt@abante.de 

Hier geht es zur Pres­se­mit­tei­lung als Down­load: 2025–08-06-PM_abante_Geschaeftsfuehrer_MG.pdf

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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