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Füh­ren­de Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te viel­fach durch Wirt­schafts­Wo­che aus­ge­zeich­net 

Dr. Chris­toph Kins, Ron­ny Loh­mann und Dr. Ste­fan Schmidt als TOP-Anwäl­te aus­ge­zeich­net  

Leip­zig, 5. August 2025. Die über­re­gio­na­le Ver­ga­be­rechts­kanz­lei aban­te Rechts­an­wäl­te wur­de erst­mals mit drei Anwäl­ten in das aktu­el­le Ran­king der renom­mier­tes­ten Anwäl­te für Ver­ga­be­recht der Wirt­schafts­Wo­che gewählt. Die­se in Kanz­lei- und Anwalts­rang­lis­ten sel­te­ne Mehr­fach­aus­zeich­nung unter­streicht ein­drucks­voll die star­ke Markt­wahr­neh­mung sowie den jüngs­ten Wachs­tums­kurs und hohen Spe­zia­li­sie­rungs­grad von aban­te. 

Die von Büros in Ber­lin, Leip­zig, Mag­de­burg, Mün­chen und Naum­burg aus bun­des­weit täti­ge Spe­zi­al­kanz­lei für Ver­ga­be­recht aban­te Rechts­an­wäl­te wur­de aktu­ell von der füh­ren­den deut­schen Wirt­schafts­zeit­schrift Wirt­schafts­Wo­che zum wie­der­hol­ten Mal in die TOP-Kate­go­rie der renom­mier­tes­ten Anwäl­te für Ver­ga­be­recht auf­ge­nom­men. Die­se in der Fach­welt und Öffent­lich­keit viel­be­ach­te­te Aus­zeich­nung wird seit über zehn Jah­ren jähr­lich im Som­mer bekannt­ge­ge­ben und stellt das Ergeb­nis einer auf­wen­di­gen deutsch­land­wei­ten Umfra­ge dar, in der Kanz­lei­en und Anwäl­te auf der Basis von Emp­feh­lun­gen ande­rer Juris­ten und einer mit Exper­ten besetz­ten Jury bemes­sen wer­den. Die bekann­ten aban­te Ver­ga­be­rechts­fach­an­wäl­te Dr. Chris­toph Kins und Ron­ny Loh­mann konn­ten ihren bereits im Vor­jahr erreich­ten Platz in die­ser Rang­lis­te auf­grund ihrer anwalt­li­chen Arbeit für nam­haf­te gro­ße öffent­li­che Auf­trag­ge­ber und die Markt­durch­drin­gung mit inno­va­ti­ven Ver­ga­be­pro­duk­ten hal­ten und wur­den erneut aus­ge­zeich­net. Zum ers­ten Mal wur­de neben ihnen in die­sem Jahr nun auch der lang­jäh­ri­ge aban­te Anwalt Dr. Ste­fan Schmidt in die Rie­ge der TOP-Anwäl­te für Ver­ga­be­recht gewählt. Die­ser hat sich durch die Beglei­tung einer Rei­he von pro­mi­nen­ten Infra­struk­tur­vor­ha­ben sowie sei­ne beson­de­re Exper­ti­se für kom­ple­xe Beschaf­fungs­vor­ha­ben im Bereich der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie einen Namen gemacht hat. 

„Das ist eine höchst erfreu­li­che, wie­wohl von Grund auf ver­dien­te Ent­wick­lung“, kom­men­tiert der Ber­li­ner Part­ner und Stand­ort­lei­ter von aban­te Prof. Dr. Marc Gabri­el das aktu­el­le Ran­king aus Sicht der Geschäfts­füh­rung: „Die­se erneu­te Aner­ken­nung unse­rer im höchs­ten Maße fokus­sier­ten Aus­rich­tung auf das Ver­ga­be­recht bestä­tigt unse­ren Anspruch, die füh­ren­de Spe­zi­al­kanz­lei für Ver­ga­be­recht in Deutsch­land zu sein. Nach den Preis­ver­lei­hun­gen durch das Deut­sche Ver­ga­be­netz­werk in den Jah­ren 2023 und 2024, der vor­an­ge­gan­ge­nen Aus­zeich­nung als ver­ga­be­recht­li­che TOP-Kanz­lei durch die Wirt­schafts­Wo­che im Vor­jahr sowie der erst vor weni­gen Mona­ten erhal­te­nen Han­dels­blatt-Aus­zeich­nung im Ran­king Deutsch­lands bes­te Anwäl­te für Öffent­li­ches Wirt­schafts­recht ein­schließ­lich öffent­li­ches Auf­trags­we­sen, ist die­ses jüngs­te Tri­ple in der Wirt­schafts­Wo­che ein Ansporn, den unlängst ein­ge­schla­ge­nen Wachs­tums­kurs kon­se­quent fort­zu­füh­ren. Der Blick auf den viel­ver­spre­chend besetz­ten anwalt­li­chen Mit­tel­bau von aban­te, in dem wir uns über eini­ge bereits sehr erfah­re­ne und markt­be­kann­te Anwär­ter für künf­ti­ge Füh­rungs­po­si­tio­nen in unse­rer Kanz­lei glück­lich schät­zen dür­fen, stimmt dies­be­züg­lich äußert zuver­sicht­lich.“ 

Hier geht es zur Pres­se­mit­tei­lung als Down­load: 2025-08-05 PM_abante_WiWo

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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