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Laufende Beratung
Wir begleiten öffentliche Auftraggeber, private Zuwendungsempfänger und Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, im täglichen Einkauf bzw. Vertrieb. Dabei verfolgen wir zwei Ziele. Zum einen wollen wir tagesaktuelle Fragen so bürokratiearm, rechtssicher und zügig wie möglich für unsere Mandanten klären. Zum anderen unterstützen wir bei grundlegenden Fragen von strategischer Bedeutung mit dem Ziel der rechtlichen Einkaufs- bzw. Vertriebsoptimierung.
Zu den Fragen, die wir für unsere Mandanten täglich klären, gehört beispielsweise der Umgang mit formwidrigen Angeboten, versteckten Rügen und größeren oder kleineren Missgeschicken (vergessene Hinweise oder widersprüchlicher Angaben in den Vergabeunterlagen etc.).
Die Auswirkung von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen auf die Vergabepraxis unserer Mandanten evaluieren wir ebenso regelmäßig. Hier geben wir anwendungsorientierte, praktisch verwertbare Handreichungen, damit unsere Mandanten rechtssicher und mit einem Minimum an Bürokratie vergeben können.
Oft werden wir auf Basis von Rahmenvereinbarungen tätig. Weitere Möglichkeiten, auf unsere Expertise zurückzugreifen, bieten der Abante Vergabeservice und das kostenfreie Vergabesprechstunde.
Informieren Sie sich anhand einiger unserer Fälle, welche Beratungsleistungen wir auch für Sie erbringen können:
- Begründung und Dokumentation der Auftragswertermittlung zu einer nationalen Mehrlosvergabe von Planungsleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Autalhallen-Rechtsprechung des EuGH
- Erläuterung in Vermerkform der Auswirkungen der brandenburgischen Frauenförderverordnung in wiederkehrenden Vergabeverfahrenskonstellationen auf die Vergabeentscheidung
- Prüfung und Optimierung von Gestaltungsvorschlägen zum Verteilungsmechanismus von Mehrpartnerrahmenvereinbarungen für den Aufbau eines Dozentenpools
- Prüfung eines gemischten Vertrags, bestehend aus Bau‑, Liefer- und Dienstleistungen, zur Feststellung des einschlägigen EU-Schwellenwerts im Rahmen eines Ausstellungsvorhabens
- Überprüfung der Begründung einer Zusammenfassung mehrere Baugewerke zu einem Paket im Rahmen eines Wohnungsbauvorhabens unter dem Gesichtspunkt des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB
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