EVB-IT als Dauerbrenner im Vergaberecht
Die Beschaffung von IT-Leistungen ist für die öffentliche Hand längst zu einem strategischen Kernthema geworden. Kaum ein Bereich des Vergaberechts entwickelt sich so dynamisch – von Cloud-Services über KI-Anwendungen bis hin zu hochspezialisierten Softwarelösungen.
Im Mittelpunkt steht dabei seit Jahren der EVB-IT-Vertragsbaukasten. Er soll die rechtssichere und praktikable Gestaltung von IT-Verträgen ermöglichen. In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Vergabestellen und Bieter kämpfen mit den rechtlichen und technischen Anforderungen.
Dr. Stefan Schmidt beim EVB-IT-Thementag des DVNW
Beim diesjährigen EVB-IT-Thementag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) nahm Dr. Stefan Schmidt, Fachanwalt für Vergaberecht, an einer Podiumsdiskussion teil. Diskutiert wurden aktuelle Fragen rund um die Anwendung und Weiterentwicklung der EVB-IT-Verträge.
Besonders wertvoll: der Austausch zwischen Praktikern aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Neben Dr. Schmidt brachten weitere Experten ihre Erfahrungen ein – von Herausforderungen in laufenden Vergabeverfahren bis zu Ideen für eine praxistauglichere Vertragsgestaltung.
Zentrale Diskussionspunkte
1. Anpassungsbedarf in der Praxis
Viele Auftraggeber stehen vor der Frage, wie sich individuelle Projektanforderungen mit den Standardverträgen vereinbaren lassen. Häufig sind Anpassungen nötig – die wiederum Risiken bergen, wenn sie nicht sauber dokumentiert und rechtlich abgesichert sind.
2. EVB-IT und Cloud – ein Spannungsfeld
Mit der zunehmenden Nutzung von Cloud-Lösungen geraten die klassischen EVB-IT-Vertragsmuster an ihre Grenzen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, um Rechtssicherheit und Flexibilität in Einklang zu bringen.
3. Rechtssicherheit vs. Agilität
Die öffentliche Hand benötigt verlässliche Verträge, gleichzeitig dürfen diese die technische Entwicklung nicht ausbremsen. Ein Balanceakt, der in den Diskussionen immer wieder betont wurde.
Praxisfolgen für Auftraggeber und Bieter
- Frühzeitige Einbindung von Rechtsexpertise: Anpassungen an EVB-IT-Muster sollten nur nach sorgfältiger juristischer Prüfung erfolgen.
- Dokumentation ist Pflicht: Jede Abweichung vom Muster muss nachvollziehbar begründet sein – sonst drohen Konflikte in Nachprüfungsverfahren.
- Cloud-Strategien berücksichtigen: Wer Cloud-Services beschafft, muss Vertragsrisiken wie Datenhoheit und Verfügbarkeit klar benennen.
- Kommunikation im Vergabeprozess stärken: Offene Dialoge mit Bietern helfen, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.
Fazit
Der EVB-IT-Thementag hat erneut gezeigt: Standardisierung allein genügt nicht. IT-Beschaffungen sind komplex und verlangen nach maßgeschneiderten Lösungen – ohne die Grundprinzipien des Vergaberechts aus dem Blick zu verlieren.
Dr. Stefan Schmidt und das abante-Team begleiten Auftraggeber und Unternehmen regelmäßig bei der Gestaltung und Prüfung von EVB-IT-Verträgen. Unsere Erfahrung: Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, spart im weiteren Vergabe- und Projektverlauf Zeit, Aufwand und Kosten.
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