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Vergaberechtslexikon

Bieter­schützende Rechte

Bieter­schützende Rechte – ein Überblick

Das Ver­gaberecht ken­nt eine Vielzahl bieter­schützen­der Rechte. Über ihren Umfang wird immer wieder gestrit­ten. Zugle­ich sind sie entschei­dend. Nur wenn ein bieter­schützen­des Recht ver­let­zt wurde, kann der Bieter eine Wieder­hol­ung eines Ver­gabev­er­fahrens­ab­schnitts ver­lan­gen. Nur dann hat er eine zweite Chance. Auch für Auf­tragge­ber ist dies von Belang. Denn sie müssen eine nachteilige Entschei­dung der Nach­prü­fungsin­stanzen nur bei ein­er Ver­let­zung bieter­schützende Rechte befürcht­en.

Der fol­gende Überblick ist nicht abschließend. Er gibt nur einen ersten Ein­blick in einige bieter­schützende Rechte, die öfters vor den Nach­prü­fungsin­stanzen ver­han­delt wer­den. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich bei Ihrem konkreten Fall nicht sich­er sind, ob bieter­schützende Rechte ver­let­zt sind, und was daraus fol­gt.

Das Recht auf eine Prü­fung des eige­nen Ange­bots nur anhand bekan­nt gemachter Eig­nungs- und Zuschlagskri­te­rien

Der Auf­tragge­ber darf das Ange­bot nur anhand bekan­nt gemachter Eig­nungs- und Zuschlagskri­te­rien prüfen bzw. werten.

Das Recht auf Doku­men­ta­tion

Der Auf­tragge­ber muss alle wesentlichen Entschei­dun­gen der Ver­gabe fort­laufend doku­men­tieren, vgl. § 8 Abs. 1 VgV, § 8 Abs. 1 Sek­t­VO, § 6 Abs. 1 KonzVgV, § 20 Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 20 EU VOB/A i.V.m. § 8 VgV, § 6 Abs. 1 UVgO. Die Pflicht zur Doku­men­ta­tion fol­gt aus dem Gebot der Trans­parenz des Ver­gabev­er­fahrens, § 97 Abs. 1 GWB, und soll Manip­u­la­tio­nen ver­hin­dern. Ziel ist es, die Entschei­dun­gen der Ver­gabestelle trans­par­ent und sowohl für die Nach­prü­fungsin­stanzen als auch für die Bieter nach­prüf­bar zu machen. Die im Ver­gabev­er­merk enthal­te­nen Angaben müssen so detail­liert sein, dass sie für einen mit der Sach­lage des jew­eili­gen Ver­gabev­er­fahrens ver­traut­en Leser nachvol­lziehbar sind, vgl. OLG Düs­sel­dorf, Beschl. v. 28. Novem­ber 2018 – Verg 35 / 18; OLG Celle, Beschl. v. 12. Mai 2016 – 13 Verg 10/15; OLG Karl­sruhe, Beschl. v. 31. Jan­u­ar 2014 – 15 Verg 10/13).

Das Recht auf Infor­ma­tio­nen im Absageschreiben

Nach § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auf­tragge­ber die Bieter, deren Ange­bote nicht berück­sichtigt wer­den sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange­bot angenom­men wer­den soll, über die Gründe der vorge­se­henen Nicht­berück­sich­ti­gung ihres Ange­bots und über den früh­esten Zeit­punkt des Ver­tragss­chlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst die voll­ständi­gen und aus Sicht des Auf­tragge­bers zutr­e­f­fend­en Gründe der vorge­se­henen Nicht­berück­sich­ti­gung eines Ange­bots (vgl. VK Süd­bay­ern, Beschluss vom 31.01.2020, Z 3 – 3 – 3194 – 1 – 51 – 11 / 19; Dreher/Hoffmann, in: Burgi/Dreher, Beck’scher Ver­gaberecht­skom­men­tar, § 135 GWB Rn. 22 f.).

Das Recht auf Mit­teilung kalku­la­tion­ser­he­blich­er Tat­sachen

Der Auf­tragge­ber muss kalku­la­tion­ser­he­bliche Tat­sachen mit­teilen, soweit sie ihm vor­liegen oder zugänglich sind (vgl. VK Bund, Beschluss vom 06.11.2023, VK 1 – 77 / 23).

Das Recht auf eine gle­ich­mäßige Ange­bots­be­w­er­tung

Der Auf­tragge­ber muss alle Ange­bote nach gle­ichen Maßstäben behan­deln und bew­erten (VK Bund, Beschluss vom 13.02.2023, VK 2 – 114 / 22; VK Bund, Beschluss vom 07.12.2022, VK 2 – 96 / 22; VK Lüneb­urg, Beschluss vom 26.03.2014, VgK – 06 / 2014).

Das Recht auf Auss­chluss for­mal ungenü­gen­der Konkur­ren­zange­bote

Der Auf­tragge­ber muss for­mal ungenü­gende Ange­bote aus dem Ver­gabev­er­fahren auss­chließen.

Das Recht auf Bekan­nt­machung aller Ver­gabe- und Ver­trag­sun­ter­la­gen

Der Auf­tragge­ber muss alle Ver­gabe- und Ver­trag­sun­ter­la­gen unent­geltlich und direkt elek­tro­n­isch bere­it­stellen, vgl. § 41 VgV.

Das Recht auf Tren­nung von Eig­nungs- und Zuschlagskri­te­rien

Der Auf­tragge­ber darf ein Mehr an Eig­nung nicht auf Zuschlagsebene bew­erten.

Das Recht auf Mit­teilung der Rah­menbe­din­gun­gen von Präsen­ta­tio­nen und Test­stel­lun­gen

Der Auf­tragge­ber muss die Rah­menbe­din­gun­gen von Bemusterun­gen, Präsen­ta­tio­nen und Test­stel­lun­gen allen Bietern rechtzeit­ig mit­teilen.

Das Recht auf Min­dest­fris­ten

Der Auf­tragge­ber muss die in den Ver­fahren­sor­d­nun­gen vorgegebe­nen Min­dest­fris­ten beacht­en, außer es liegt ein in diesen Ver­fahren­sor­d­nun­gen anerkan­nter Verkürzungs­grund vor.

Das Recht auf Zuschlagskri­te­rien, die in sach­lichem Zusam­men­hang mit dem Auf­trags­ge­gen­stand ste­hen

Der Auf­tragge­ber darf nur Zuschlagskri­te­rien fes­tle­gen, die mit dem Auf­trags­ge­gen­stand in Verbindung ste­hen, vgl. § 127 Abs. 3 GWB. Hier­auf hat der Bieter Anspruch (vgl. Bay­ObLG, Beschluss vom 11.12.2024, Verg 7 / 24 e).

Das Recht auf Unter­las­sung von Vor­gaben, die eine kaufmän­nisch vernün­ftige Ange­bot­skalku­la­tion unzu­mut­bar machen

Der Bieter kann beanspruchen, dass es der Auf­tragge­ber unter­lässt, Vor­gaben aufzustellen, die eine kaufmän­nisch vernün­ftige Ange­bot­skalku­la­tion unzu­mut­bar machen und dadurch die Aus­sicht­en des Bieters auf eine Berück­sich­ti­gung seines Ange­bots bei der Zuschlagserteilung beein­trächti­gen kön­nen (vgl. Bay­ObLG, Beschl. vom 6. Dezem­ber 2023, Verg 7/23e).

Das Recht auf Preis­prü­fung des Konkur­ren­zange­bots

Der Bieter wird in eige­nen Recht­en ver­let­zt, wenn das Ange­bot des ver­meintlichen Best­bi­eters ungewöhn­lich niedrig ist und den­noch nicht aufgek­lärt wurde. Der Bieter hat Anspruch auf Prü­fung des Konkur­ren­zange­bots in preis­lich­er Hin­sicht (VK Sach­sen, Beschluss vom 26. Mai 2015 – 1/SVK/015–15; VK Süd­bay­ern, Beschluss vom 31.01.2020 – Z3‑3–3194‑1–51-11/19).

Das Recht auf Nicht­berück­sich­ti­gung for­mal ungenü­gen­der Ange­bote

Der Bieter hat Anspruch darauf, dass for­mal ungenü­gende Ange­bote nicht aus­geschlossen wer­den, wenn dies gemäß den Vor­gaben des Ver­gaberechts zwin­gend erforder­lich ist (vgl. VK Süd­bay­ern, Beschluss vom 2. Mai 2016 – Z3‑3–3194‑1–10-03/16).

Fehlende elek­tro­n­is­che Bere­it­stel­lung aller Ver­gabe­un­ter­la­gen

Nach § 41 VgV müssen Ver­gabe- und Ver­trag­sun­ter­la­gen unent­geltlich und direkt elek­tro­n­isch bere­it­gestellt wer­den. Der Bieter hat ein Recht hier­auf (vgl. VK Nord­bay­ern, Beschluss vom 16.04.2018 – RMF-SG 21–18; VK Bund, Beschluss vom 27.09.2017 – VK 2–60/17.

Unzuläs­sige Ver­mis­chung von Eig­nungs- und Zuschlagskri­te­rien

Die Ver­mis­chung von Eig­nungs- und Zuschlagskri­te­rien ver­stößt gegen § 127 Abs. 3 GWB, wonach Eig­nungsmerk­male nicht bei der Zuschlagsentschei­dung berück­sichtigt wer­den dür­fen (vgl. Bay­ObLG, Beschluss vom 11.12.2024 – Verg 7/24 e).

Fehlende Rah­menbe­din­gun­gen für Präsen­ta­tio­nen und Test­stel­lun­gen

Die Bedin­gun­gen für Präsen­ta­tio­nen und Test­stel­lun­gen wur­den nicht rechtzeit­ig und ein­heitlich allen Bietern mit­geteilt, was einen Ver­stoß gegen den Trans­paren­z­grund­satz darstellt.

Rechts­grund­lage: VK Sach­sen, Beschluss vom 24.04.2008 – 1‑SVK/15/08; OLG Naum­burg, Beschluss vom 23.07.2001 – 1 Verg 2/01.

Nichtein­hal­tung der Min­dest­fris­ten

Die geset­zlich vorgegebe­nen Min­dest­fris­ten wur­den mis­sachtet, ohne dass ein anerkan­nter Verkürzungs­grund gemäß den Ver­fahren­sor­d­nun­gen vor­liegt.

Rechts­grund­lage: EuGH, Urteil vom 28.02.2018 – Rs. C‑64/17; VK West­falen, Beschluss vom 01.02.2018 – VK 1–39/17.

Unzu­mut­bare Vor­gaben für die Kalku­la­tion

Die Vor­gaben erschw­eren eine kaufmän­nisch vernün­ftige Ange­bot­skalku­la­tion in unzu­mut­bar­er Weise und benachteili­gen damit die Bieter, die diese Anforderun­gen ord­nungs­gemäß umset­zen wollen.

Rechts­grund­lage: Bay­ObLG, Beschluss vom 06.12.2023 – Verg 7/23e; OLG München, Beschluss vom 09.05.2018 – Verg 13/18.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 02.10.2026

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