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Vergaberechtslexikon

Bieterge­mein­schaft

Def­i­n­i­tion

Eine Bieterge­mein­schaft (BieGe) beze­ich­net den Zusam­men­schluss mehrerer Unternehmen zur Abgabe eines gemein­samen Ange­bots. Neben der Nachunternehmer­schaft und der Eig­nungslei­he stellt dies die dritte Möglichkeit dar, z.B. eigene Defizite in der Eig­nung auszu­gle­ichen. Dabei schließen sich diese Wege der Koop­er­a­tion nicht gegen­seit­ig aus. Auch die Bieterge­mein­schaft kann sich z.B. die Eig­nung von einem anderen Unternehmen entlei­hen.

Ein einziger Bieter

Der öffentliche Auf­tragge­ber behan­delt die Bieterge­mein­schaft wie einen Einzel­bi­eter und prüft auch hier die Eig­nung anhand der Eig­nungskri­te­rien. Üblicher­weise betra­chtet der Auf­tragge­ber die Eig­nung für alle Mit­glieder der BieGe gemein­sam. Grund­sät­zlich müssen aber die Umstände des Einzelfalls und die Ver­gabe­un­ter­la­gen genau unter­sucht wer­den, ob und welche Vor­gaben aufgestellt wur­den. Beispiel­sweise dür­fen bei keinem Mit­glied der Bieterge­mein­schaft Auss­chlussgründe vor­liegen.

Video: Auss­chlussgründe im Ver­gabev­er­fahren

Auf unserem YouTube-Kanal abante Recht­san­wälte haben wir für Sie alle Infor­ma­tio­nen als kom­pak­tes und klares Video vor­bere­it­et. 

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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