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Vergaberechtslexikon

EU-Ver­gaberichtlin­ien

Was sind die EU-Ver­gaberichtlin­ien?

Die EU-Ver­gaberichtlin­ien sind eine Rei­he von Richtlin­ien, die von der Europäis­chen Union (EU) erlassen wur­den, um die Ver­gabe öffentlich­er Aufträge in den Mit­glied­staat­en zu har­mon­isieren. Sie wur­den entwick­elt, um einen ein­heitlichen Recht­srah­men für das öffentliche Auf­tragswe­sen in der gesamten EU zu schaf­fen und den Wet­tbe­werb, die Trans­parenz und die Effizienz bei der Ver­gabe öffentlich­er Aufträge zu fördern.

Im deutschen Ver­gaberecht spie­len die EU-Ver­gaberichtlin­ien eine zen­trale Rolle. Die wichtig­sten Richtlin­ien sind:

Richtlin­ie 2014/24/EU

Richtlin­ie 2014/24/EU über die öffentliche Auf­tragsver­gabe: Diese Richtlin­ie regelt die Ver­gabe von Bau‑, Liefer- und Dien­stleis­tungsaufträ­gen durch öffentliche Auf­tragge­ber.

Richtlin­ie 2014/25/EU

Richtlin­ie 2014/25/EU über die Ver­gabe von Aufträ­gen durch Auf­tragge­ber im Bere­ich der Wasser‑, Energie- und Verkehrsver­sorgung sowie der Post­di­en­ste: Diese Richtlin­ie bet­rifft spez­i­fis­che Sek­toren wie Wasser‑, Energie- und Verkehrsver­sorgung sowie Post­di­en­ste und enthält beson­dere Bes­tim­mungen für die Ver­gabe von Aufträ­gen in diesen Bere­ichen.

Richtlin­ie 2014/23/EU

Richtlin­ie 2014/23/EU über die Konzes­sionsver­gabe: Diese Richtlin­ie bet­rifft die Ver­gabe von Konzes­sionsverträ­gen, bei denen ein pri­vater Part­ner für einen bes­timmten Zeitraum eine Dien­stleis­tung erbringt und dabei ein wirtschaftlich­es Risiko trägt.

Die EU-Ver­gaberichtlin­ien leg­en all­ge­meine Grund­sätze und Ver­fahrensvorschriften fest, die von den Mit­glied­staat­en in nationales Recht umge­set­zt wer­den müssen. Die deutschen Ver­gabege­set­ze, wie das Gesetz gegen Wet­tbe­werb­s­beschränkun­gen (GWB), die Ver­gabeverord­nung (VgV) und die EU VOB/A, set­zen diese Richtlin­ien in Deutsch­land um.

Durch die Umset­zung der EU-Ver­gaberichtlin­ien in nationales Recht soll ein fair­er Wet­tbe­werb bei der Ver­gabe öffentlich­er Aufträge sichergestellt wer­den. Dies umfasst Aspek­te wie die Veröf­fentlichung von Auss­chrei­bun­gen, die Gle­ich­be­hand­lung der Bieter, die Ein­führung von Eig­nungs- und Zuschlagskri­te­rien sowie die Trans­parenz und Über­prüf­barkeit der Ver­gabeentschei­dun­gen.

Es sei zu beacht­en,

‚dass die EU-Ver­gaberichtlin­ien regelmäßig über­ar­beit­et wer­den, um den sich ändern­den Bedürfnis­sen und Her­aus­forderun­gen im Bere­ich der öffentlichen Auf­tragsver­gabe gerecht zu wer­den. Daher kön­nen sich die genauen Bes­tim­mungen und Anforderun­gen im Laufe der Zeit ändern.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 02.10.2026

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