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Vergaberechtslexikon

Eig­nung

Eig­nung der Bieter

Der öffentliche Auf­tragge­ber darf einen Auf­trag nur an geeignete Bieter vergeben. Die Eig­nung jedes Bieters wird anhand der Kri­te­rien Fachkunde und Leis­tungs­fähigkeit über­prüft.

Grund­lage der Prü­fung sind die vom Bieter vorzule­gen­den Erk­lärun­gen und Nach­weise, die der öffentliche Auf­tragge­ber im Ober­schwellen­bere­ich, also bei EU-weit­en Ver­gabev­er­fahren in der Bekan­nt­machung vorzugeben hat. Außer­dem hat der öffentliche Auf­tragge­ber das Nichtvor­liegen von Auss­chlussgrün­den zu prüfen. Die Eig­nung­sprü­fung erfol­gt unternehmens­be­zo­gen.

Video: Eig­nung von Bietern

Auf unserem YouTube-Kanal abante Recht­san­wälte haben wir für Sie alle Infor­ma­tio­nen als kom­pak­tes und klares Video vor­bere­it­et. 

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 02.10.2026

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