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Vergaberechtslexikon

E‑Vergabe

E‑Vergabe ist die die elek­tro­n­is­che Abwick­lung von Ver­gabev­er­fahrens und die Nutzung dig­i­taler Tech­nolo­gien zur Unter­stützung des gesamten Ver­gabe­prozess­es. Die E‑Vergabe zielt darauf ab, den Ver­gabe­prozess effizien­ter, trans­par­enter und für alle Beteiligten zugänglich­er zu gestal­ten.

Die E‑Vergabe umfasst ver­schiedene elek­tro­n­is­che Ver­fahren und Werkzeuge, die im Ver­gabe­prozess einge­set­zt wer­den kön­nen, darunter:

Elek­tro­n­is­che Auss­chrei­bun­gen

Die Veröf­fentlichung von Auss­chrei­bun­gen erfol­gt online über spezielle elek­tro­n­is­che Plat­tfor­men oder Por­tale. Bieter kön­nen die Auss­chrei­bung­sun­ter­la­gen elek­tro­n­isch herun­ter­laden, Fra­gen stellen und ihre Ange­bote elek­tro­n­isch ein­re­ichen.

Elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion

Die Kom­mu­nika­tion zwis­chen Auf­tragge­ber und Bietern erfol­gt elek­tro­n­isch über s.g. e‑Vergabeplattformen. Dadurch kön­nen Fra­gen, Klarstel­lun­gen und weit­ere Infor­ma­tio­nen schnell und effizient aus­ge­tauscht wer­den.

Elek­tro­n­is­che Ange­bot­sphase und Ange­bot­söff­nung

Ange­bote wer­den grund­sät­zlich elek­tro­n­isch unter Nutzung der vom Auf­tragge­ber vorgegebe­nen e‑Vergabeplattform abgegeben und sodann elek­tro­n­isch geöffnet und geprüft und gew­ertet.

Elek­tro­n­is­che Sub­mis­sion

Die Ange­bote wer­den elek­tro­n­isch ein­gere­icht, ver­schlüs­selt über­mit­telt und sind vom Auf­tragge­ber früh­estens am Tag der Ange­bot­söff­nung ein­se­hbar. Dadurch wird der Geheimwet­tbe­werb gestärkt.

Ver­tragsab­schluss

Die „Ver­trag­sun­terze­ich­nung“ erfol­gt durch Erteilung des Zuschlages. Dieser erfol­gt eben­falls elek­tro­n­isch über die Plat­tform.

Die E‑Vergabe bietet mehrere Vorteile, darunter:

Effizien­zsteigerung

Die Nutzung elek­tro­n­is­ch­er Ver­fahren beschle­u­nigt den Ver­gabe­prozess, reduziert den Ver­wal­tungsaufwand und ermöglicht eine automa­tisierte Ver­ar­beitung von Dat­en.

Trans­parenz

Die elek­tro­n­is­che Veröf­fentlichung von Auss­chrei­bun­gen und Infor­ma­tio­nen gewährleis­tet eine größere Trans­parenz des Ver­gabev­er­fahrens und ermöglicht einen bre­it­eren Zugang zu den Auss­chrei­bung­sun­ter­la­gen.

Kosten­erspar­nis

Die E‑Vergabe reduziert die Kosten für den Druck und den Ver­sand von Doku­menten sowie für die physis­che Lagerung und Archivierung von Unter­la­gen.

Wet­tbe­werb

Die elek­tro­n­is­che Ver­gabe ermöglicht es ein­er größeren Anzahl von poten­ziellen Bietern, an den Ver­gabev­er­fahren teilzunehmen, da die Infor­ma­tio­nen online ver­füg­bar sind und die Ange­bote elek­tro­n­isch ein­gere­icht wer­den kön­nen.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 02.10.2026

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