Bieter, Bewerber & Auftragnehmer
Die Begleitung im Vergabeverfahren
Fristen, Bieterfragen, Angebotsendkontrolle – an jeder Ecke des Vergabeverfahrens lauern Fallen. Je früher wir eingebunden sind, desto besser die Ausgangslage.
Faustregel
So früh wie möglich
Wer erst nach dem Absageschreiben anruft, hat Optionen verloren
Rechtsgrundlage
§160 Abs. 3 GWB
Rügefristen — absolut, keine Wiedereinsetzung
Was wir für Sie tun
Fristen & Bieterfragen
Wir identifizieren alle laufenden Fristen und bereiten Bieterfragen gemeinsam mit Ihnen vor..
Angebotsendkontrolle
Wir prüfen Ihr Angebot mit den Augen des Auftraggebers – bevor die Frist abläuft.
Rügen & Nachprüfung
Wenn nötig formulieren wir frist- und formgerechte Rügen und vertreten Sie vor der Vergabekammer.
Fristen feststellen, Fragen und Rügen managen
Sobald die Entscheidung getroffen wurde, dass sich ein Bieterunternehmen an der Vergabe beteiligen wird, sind die laufenden Fristen festzustellen. Dies geht los mit der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist, endet aber nicht damit. Wir denken an die Fragefrist, die Angebotsbindefrist, die Rügefristen, den Vertragsbeginn etc. All diese Fristen sind zu notieren, und die fristgebundenen Handlungen sind rechtzeitig zu ergreifen. Vor allem Bieterfragen können sich als nützlich erweisen, um Ihren Verfahrenserfolg zu sichern. Gerne bereiten wir diese gemeinsam mit Ihnen vor. Manchmal sind auch Rügen sinnvoll, um den Auftraggeber dazu zu bewegen, für Ihr Unternehmen günstige Regelungen aufzunehmen. Selbstverständlich formulieren wir diese für Sie vor, und zwar frist- und formgerecht und mit dem alleinigen Ziel, Ihnen den Zuschlag zu sichern.
Bieter und Bewerber brauchen eine helfende Hand
Vergabeverfahren zeichnen sich oftmals durch ein hohes Maß an Förmlichkeit aus. An jeder Ecke lauern Fristen und Formvorgaben. Gerade Bieter, die sich eher selten an Auftragsvergaben der öffentlichen Hand beteiligen, aber auch Bieter, die besonders hochwertige Angebot abzugeben beabsichtigen, sollten hier nichts dem Zufall überlassen. Eine anwaltliche Begleitung des Vergabeverfahrens kann den Unterschied ausmachen, wenn Ihr Begleiter eine hoch spezialisierte Fachkanzlei für Vergaberecht ist, die Ihnen in jeder Lage des Vergabeverfahrens zeitnah und versiert Rat erteilen kann, wie Sie sich am besten verhalten. Dabei ist keineswegs die streitige Auseinandersetzung das Ziel unserer Bemühungen. Im Gegenteil, sie ist tunlichst zu vermeiden. Je früher wir im Vergabeverfahren beteiligt werden, desto eher können wir dies auch beeinflussen und Ihrem alleinigen Interesse, den Zuschlag zu erlangen, zum Erfolg verhelfen.
Angebotsendkontrolle
Rückt die Angebotsfrist näher, stellt sich immer drängender die Frage, ob alle Unterlagen eingeholt wurden und alle Angaben zweifelsfrei nachvollziehbar sind. Manchmal verfällt der Bieter einer gewissen Betriebsblindheit, sodass es sich empfiehlt, dass ein Anwalt mit den Augen des Auftraggebers auf das Angebot schaut. Dann jedoch ist es von entscheidender Bedeutung, dass dieser Anwalt auch über die Augen des Auftraggebers verfügt, also – wie wir von abante Rechtsanwälte – Erfahrungen aus hunderten Vergabeverfahren hat und deshalb genau einschätzen kann, wie der Auftraggeber voraussichtlich einzelne Angebotsinhalte wahrnehmen und prüfen wird. Gerne übernehmen wir als Fachkanzlei also die Angebotsendkontrolle für Sie, wenn Sie das Angebot nur rechtzeitig genug bei uns einreichen. Dadurch sichern wir Sie gegen einen überraschenden Angebotsausschluss ab. Und erhalten Ihnen alle Zuschlagschancen.
Typischer Ablauf
- Vergabeunterlagen prüfen, alle Fristen notieren
- Bieterfragen formulieren und einreichen
- Ggf. Rüge stellen – frist- und formgerecht
- Angebotsendkontrolle vor Fristablauf
- Begleitung nach dem Absageschreiben
Häufige Fragen zur Verfahrensbegleitung
Allgemeine Erstorientierung – kein Ersatz für anwaltlichen Rat im Einzelfall.
Ab wann sollte ich einen Vergabeanwalt einschalten?
Je früher, desto besser. Wer erst nach dem Absageschreiben anruft, hat viele Möglichkeiten bereits verloren. Ideal ist die Einschaltung bereits bei Lektüre der Vergabeunterlagen – dann lassen sich Rügefristen, Bieterfragen und formale Risiken noch rechtzeitig adressieren.
Was kann ein Vergabeanwalt für mein Angebot konkret tun?
Er schaut mit den Augen des Auftraggebers auf Ihr Angebot: Sind alle geforderten Unterlagen vorhanden? Sind Eignungsnachweise vollständig? Gibt es Formulierungen, die zum Ausschluss führen könnten? Was inhaltlich-fachlich ins Angebot kommt, entscheiden selbstverständlich Sie.
Was passiert, wenn der Auftraggeber meiner Rüge nicht abhilft?
Das ist nicht das Ende. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. Ob das in Ihrer Situation sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Fristen dafür sind knapp – warten Sie nicht ab.
→ Mehr zur Rüge und zum Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Antworten ersetzen keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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