Vergaberechtslexikon
Referenzen
Im deutschen Vergaberecht bezeichnet der Begriff „Referenzen“ Angaben über bereits erbrachte Leistungen eines Unternehmens. Sie dienen insbesondere dem Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters. Der öffentliche Auftraggeber kann anhand von Referenzen prüfen, ob ein Unternehmen über die für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages erforderliche Erfahrung und Fachkunde.
In Referenzen können beispielsweise Angaben zum Auftraggeber, zum Leistungszeitraum, zum Auftragsvolumen und zum Umfang der erbrachten Leistungen aufgelistet werden. Welche Referenzen im konkreten Vergabeverfahren verlangt werden und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand und ist der Bekanntmachung zu den Eignungskriterien zu entnehmen. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und zu diesem sowie zum Auftragswert in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Vergleichbarkeit
Im Regelfall werden in einem Vergabeverfahren vergleichbare Referenzleistungen gefordert. Diese müssen einen ausreichenden Bezug zum ausgeschriebenen Auftrag aufweisen, um einen Rückschluss auf die Erfahrung des Bieters zuzulassen. Maßgeblich für die Beurteilung der Vergleichbarkeit sind insbesondere Art, Umfang, Inhalt und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistungen sowie gegebenenfalls der geforderte Leistungszeitraum. Eine zwingende Identität mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist nicht erforderlich, außer der Auftraggeber schreibt es ausdrücklich in der Bekanntmachung vor.
Veröffentlicht am 23.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 02.10.2026