Vergaberechtslexikon
Subunternehmer
Definition
Ein Subunternehmer (auch Unterauftragnehmer) ist ein Unternehmen, welches vom Auftragnehmer beauftragt wird, Leistungen des Hauptvertrages auszuführen, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden.
Im deutschen Recht ist die Unterauftragsvergabe für Liefer- und Dienstleistungen umfassend in § 36 VgV normiert. Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art. 71 RL 2014/24/EU und regelt
-
- die Benennung des Unterauftragnehmers,
- die Prüfung seiner Eignung und die Haftung für seine Leistung.
Somit hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, darüber Transparenz zu erlangen, wie sein Vertragspartner die ausgeschriebene Leistung erbringen wird.
Die VgV unterscheidet bei der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter zwischen (qualifizierten) Dritten, derer der Bieter sich im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der vom Auftraggeber gesetzten Eignungsmaßstäbe bedient, und (einfachen) Dritten, die für die Erfüllung der Eignungsanforderungen nicht erforderlich sind.
In der VOB/A findet sich keine vergleichbare Regelung zur Vergabe von Unteraufträgen. Die VSVgV enthält Regelungen zur Unterauftragsvergabe in § 9 VSVgV und §§ 38 ff. VSVgV.
Video: Subunternehmer
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Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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