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Vergaberechtslexikon

Sub­un­ter­neh­mer

Defi­ni­ti­on

Ein Sub­un­ter­neh­mer (auch Unter­auf­trag­neh­mer) ist ein Unter­neh­men, wel­ches vom Auf­trag­neh­mer beauf­tragt wird, Leis­tun­gen des Haupt­ver­tra­ges aus­zu­füh­ren, ohne selbst Ver­trags­part­ner des Auf­trag­ge­bers zu wer­den.

Im deut­schen Recht ist die Unter­auf­trags­ver­ga­be für Lie­fer- und Dienst­leis­tun­gen umfas­send in § 36 VgV nor­miert. Die Vor­schrift dient der Umset­zung von Art. 71 RL 2014/24/EU und regelt

    • die Benen­nung des Unter­auf­trag­neh­mers,
    • die Prü­fung sei­ner Eig­nung und die Haf­tung für sei­ne Leis­tung.

Somit hat der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber die Mög­lich­keit, dar­über Trans­pa­renz zu erlan­gen, wie sein Ver­trags­part­ner die aus­ge­schrie­be­ne Leis­tung erbrin­gen wird.

Die VgV unter­schei­det bei der Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen Drit­ter zwi­schen (qua­li­fi­zier­ten) Drit­ten, derer der Bie­ter sich im Wege der Eig­nungs­lei­he zum Nach­weis der vom Auf­trag­ge­ber gesetz­ten Eig­nungs­maß­stä­be bedient, und (ein­fa­chen) Drit­ten, die für die Erfül­lung der Eig­nungs­an­for­de­run­gen nicht erfor­der­lich sind.

In der VOB/A fin­det sich kei­ne ver­gleich­ba­re Rege­lung zur Ver­ga­be von Unter­auf­trä­gen. Die VSVgV ent­hält Rege­lun­gen zur Unter­auf­trags­ver­ga­be in § 9 VSVgV und §§ 38 ff. VSVgV.

Video: Sub­un­ter­neh­mer

Auf unse­rem You­Tube-Kanal aban­te Rechts­an­wäl­te haben wir für Sie alle Infor­ma­tio­nen als kom­pak­tes und kla­res Video vor­be­rei­tet. 

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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