Deutschlandweit für Sie tätig

Unsere Standorte

← Zurück zum Lexikon

Vergaberechtslexikon

Schwel­len­wer­te und Los­ver­ga­be

Auf­trags­ver­ga­be in Losen: Schät­zung und Aus­nah­men bei EU-Schwel­len­wer­ten

Soll ein Auf­trag in meh­re­ren Losen ver­ge­ben wer­den, bestehen Beson­der­hei­ten für die Schät­zung des Auf­trags­wer­tes und damit für die Fra­ge, ob der EU-Schwel­len­wert erreicht ist. Dies beur­teilt sich ober­halb der EU-Schwel­len­wer­te vor allem nach § 3 VgV.

Wird ein Bau­auf­trag oder eine Dienst­leis­tung in meh­re­ren Losen ver­ge­ben, so ist der geschätz­te Gesamt­wert aller Lose zu Grun­de zu legen. Bei Pla­nungs­leis­tun­gen gilt das nur für Lose über gleich­ar­ti­ge Leis­tun­gen. Der geschätz­te Auf­trags­wert errech­net sich in die­sen Fäl­len also aus dem Wert aller Lose über eine gleich­ar­ti­ge Leis­tung. Erreicht oder über­schrei­tet der geschätz­te Gesamt­wert den maß­geb­li­chen Schwel­len­wert, gilt das Recht des Ober­schwel­len­be­reichs für die Ver­ga­be jedes ein­zel­nen Loses.

Aller­dings kann der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber – wenn der der geschätz­te Net­to­wert des betref­fen­den Loses bei Lie­fer- und Dienst­leis­tun­gen unter 80.000 Euro bzw. bei Bau­leis­tun­gen unter 1. Mio. Euro liegt und die Sum­me der Net­to­wer­te die­ser Lose 20 Pro­zent des Gesamt­wer­tes aller Lose nicht über­steigt – von der Anwen­dung der Regeln des Ober­schwel­len­be­reichs teil­wei­se abse­hen, § 3 Abs. 9 VgV.

Video: Schwel­len­wert und Los­ver­ga­be

Auf unse­rem You­Tube-Kanal aban­te Rechts­an­wäl­te haben wir für Sie alle Infor­ma­tio­nen als kom­pak­tes und kla­res Video vor­be­rei­tet. 

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

Aus unserem Blog

Passende Beiträge zum Begriff

Begriff teilen

Suche

Spezialkanzlei für Vergaberecht

Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner