Vergaberechtslexikon
Schwellenwerte und Losvergabe
Auftragsvergabe in Losen: Schätzung und Ausnahmen bei EU-Schwellenwerten
Soll ein Auftrag in mehreren Losen vergeben werden, bestehen Besonderheiten für die Schätzung des Auftragswertes und damit für die Frage, ob der EU-Schwellenwert erreicht ist. Dies beurteilt sich oberhalb der EU-Schwellenwerte vor allem nach § 3 VgV.
Wird ein Bauauftrag oder eine Dienstleistung in mehreren Losen vergeben, so ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zu Grunde zu legen. Bei Planungsleistungen gilt das nur für Lose über gleichartige Leistungen. Der geschätzte Auftragswert errechnet sich in diesen Fällen also aus dem Wert aller Lose über eine gleichartige Leistung. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwellenwert, gilt das Recht des Oberschwellenbereichs für die Vergabe jedes einzelnen Loses.
Allerdings kann der öffentliche Auftraggeber – wenn der der geschätzte Nettowert des betreffenden Loses bei Liefer- und Dienstleistungen unter 80.000 Euro bzw. bei Bauleistungen unter 1. Mio. Euro liegt und die Summe der Nettowerte dieser Lose 20 Prozent des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt – von der Anwendung der Regeln des Oberschwellenbereichs teilweise absehen, § 3 Abs. 9 VgV.
Video: Schwellenwert und Losvergabe
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Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026
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