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Beschaf­fung von KI-Sys­te­men durch Behör­den

Wer als öffent­li­cher Auf­trag­ge­ber eine KI-Lösung beschafft und pro­duk­tiv ein­setzt, gilt nach dem EU AI Act (VO 2024/1689) in aller Regel als Deploy­er im Sin­ne von Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Damit trägt die Behör­de eigen­stän­di­ge Pflich­ten, unab­hän­gig davon, wel­cher Anbie­ter das Sys­tem bereit­stellt. ino­vex hat dazu in Koope­ra­ti­on mit aban­te Rechts­an­wäl­ten ein White­pa­per zur Beschaf­fung von KI-Sys­te­men durch Behör­den ver­öf­fent­licht. Es rich­tet sich an Ver­ga­be­stel­len, Ein­kaufs­ab­tei­lun­gen, IT-Ver­ant­wort­li­che und Daten­schutz­be­auf­trag­te, die eine KI-Beschaf­fung pla­nen oder bereits vor­be­rei­ten.

Autoren sind Dr. Chris­toph Kins, Rechts­an­walt bei aban­te, und Dr. Robert Pesch, der das AI Solu­ti­ons Team von ino­vex lei­tet. Das White­pa­per ver­bin­det damit ver­ga­be­recht­li­che und tech­ni­sche Per­spek­ti­ve auf 33 Sei­ten (Stand: Mai 2026).

War­um KI-Beschaf­fung ein eige­nes Vor­ge­hen braucht

Die Beschaf­fung von KI-Sys­te­men ver­bin­det ver­ga­be­recht­li­che mit tech­ni­schen, daten­schutz­recht­li­chen und regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen, wie sie in die­ser Kom­bi­na­ti­on in kei­nem ande­ren IT-Beschaf­fungs­kon­text auf­tre­ten. Ein KI-Sys­tem ver­hält sich zudem pro­ba­bi­lis­tisch und ver­än­dert sich im Betrieb über die Zeit. Eine Leis­tungs­be­schrei­bung, die es wie ein sta­ti­sches Pro­dukt behan­delt, geht am Beschaf­fungs­ge­gen­stand vor­bei.

Inhal­te im Über­blick

Das White­pa­per deckt vier The­men­blö­cke ab:

  • Anfor­de­run­gen an die Leis­tungs­be­schrei­bung – was eine KI-Aus­schrei­bung fach­lich, tech­nisch und recht­lich regeln muss
  • Eig­nungs- und Zuschlags­kri­te­ri­en – wor­an sich die Eig­nung von KI-Anbie­tern und die Qua­li­tät von Ange­bo­ten bemisst
  • Ver­trags­ge­stal­tung – wel­che EVB-IT-Ver­trags­ty­pen für KI-Beschaf­fun­gen infra­ge kom­men und wel­che KI-spe­zi­fi­schen Klau­seln ergän­zend nötig sind
  • Bera­ter­ein­satz – wann exter­ne Unter­stüt­zung sinn­voll ist und wie eine Bera­ter­aus­schrei­bung sau­ber auf­ge­setzt wird

Ergänzt wird das White­pa­per um eine Über­sicht typi­scher Fall­stri­cke und eine pha­sen­be­zo­ge­ne Check­lis­te von der Bedarfs­er­mitt­lung bis zum Go-Live.

Das voll­stän­di­ge White­pa­per anfor­dern

„Beschaf­fung von KI-Sys­te­men durch Behör­den“ beant­wor­tet die zen­tra­len Fra­gen, die sich Ver­ga­be­stel­len, Ein­kaufs­ab­tei­lun­gen, IT-Ver­ant­wort­li­chen und Daten­schutz­be­auf­trag­ten bei der KI-Beschaf­fung stel­len, in kom­pak­ter Form. For­dern Sie hier das White­pa­per an. Nach Ein­tra­gung der E‑Mail-Adres­se erhal­ten Sie den Down­load-Link zum White­pa­per.

Hin­weis: Unser News­let­ter ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten sich recht­zei­tig recht­lich bera­ten zu las­sen.

Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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