Deutschlandweit für Sie tätig

Unsere Standorte

Bie­ter, Bewer­ber & Auf­trag­neh­mer

Die Beglei­tung von Unter­neh­mens­ko­ope­ra­tio­nen

Bie­ter­ge­mein­schaft, Nach­un­ter­neh­mer­ein­satz, Eig­nungs­lei­he – Koope­ra­tio­nen im Ver­ga­be­ver­fah­ren bie­ten Chan­cen, brin­gen aber recht­li­che Fall­stri­cke mit sich. Wir zei­gen Ihnen, wel­che Form für Sie passt.

Häu­fi­ger Feh­ler

Nach­un­ter­neh­mer falsch ein­ge­führt

Ein fal­scher oder unvoll­stän­di­ger Nach­un­ter­neh­mer­ein­satz im Ver­ga­be­ver­fah­ren kann den Zuschlag kos­ten.

Unser Ansatz

Ver­ga­be- und Ver­trags­recht

Wir beglei­ten Koope­ra­tio­nen von der Ange­bots­pha­se bis zur Aus­ein­an­der­set­zung der Arbeits­ge­mein­schaft.

Was wir für Sie tun

Koope­ra­ti­ons­form wäh­len

Wir erör­tern mit Ihnen, wel­che Koope­ra­ti­ons­form – Bie­ter­ge­mein­schaft, Nach­un­ter­neh­mer oder Eig­nungs­lei­he – für Ihren Fall passt.

Ver­trags­ge­stal­tung

Wir gestal­ten die Koope­ra­ti­ons­ver­trä­ge so, dass sie zu den Ver­ga­be­an­for­de­run­gen pas­sen und Ihre Inter­es­sen für die gesam­te Pro­jekt­dau­er schüt­zen.

Ver­ga­be­ver­fah­ren beglei­ten

Wir stel­len sicher, dass Nach­un­ter­neh­mer kor­rekt in das Ver­ga­be­ver­fah­ren ein­ge­führt wer­den – und kein Feh­ler den Zuschlag kos­tet.

Unter­neh­men kön­nen und dür­fen koope­rie­ren

Es gibt viel­fäl­ti­ge For­men der Unter­neh­mens­ko­ope­ra­ti­on im Ver­ga­be­ver­fah­ren, die ver­ga­be­recht­lich aner­kannt sind. Die Moti­ve sind unter­schied­lich: Manch­mal dient die Koope­ra­ti­on dazu, eige­ne Eig­nungs- oder Res­sour­cen­män­gel aus­zu­glei­chen. Oder sie bezweckt eine ohne­dies erwünsch­te Annä­he­rung zwei­er Unter­neh­men. Wir erör­tern die Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten gemein­sam mit Ihnen und zei­gen Ihnen die Chan­cen und Risi­ken auf.

Das Haupt­auf­trag­neh­mer-Nach­un­ter­neh­mer-Ver­hält­nis

Die häu­figs­te Form der Unter­neh­mens­ko­ope­ra­ti­on ist die von Haupt­auf­trag­neh­mer und Nach­un­ter­neh­mer. Die Rege­lun­gen im Ver­ga­be­ver­fah­ren unter­schei­den sich von den­je­ni­gen im Ver­trags­voll­zug. Wäh­rend ein Nach­un­ter­neh­mer­wech­sel im lau­fen­den Ver­trag meis­tens pro­blem­los mög­lich ist, begeht der Bie­ter im Ver­ga­be­ver­fah­ren schnell einen Feh­ler, der ihn den Zuschlag kos­tet – etwa wenn er Nach­un­ter­neh­mer falsch oder unzu­rei­chend ein­führt oder einen bereits benann­ten Nach­un­ter­neh­mer aus­tauscht.

Begeg­net Ihnen eine unge­wöhn­li­che Anfor­de­rung zu Lie­fe­ran­ten oder Nach­un­ter­neh­mern, spre­chen Sie uns vor Ablauf der Ange­bots­frist an. Kri­ti­sche Vor­ga­ben soll­ten recht­zei­tig geprüft wer­den.

Die Bie­ter­ge­mein­schaft

Ver­ga­be­recht­lich ist die Bie­ter­ge­mein­schaft kei­nes­wegs anspruchs­vol­ler als die Haupt­auf­trag­neh­mer-Nach­un­ter­neh­mer-Koope­ra­ti­on. Aller­dings stellt sie die betei­lig­ten Unter­neh­men ver­trags­recht­lich vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen. Aus der Bie­ter­ge­mein­schaft im Ver­ga­be­ver­fah­ren wird die Arbeits­ge­mein­schaft im Ver­trags­ver­hält­nis – die nach erfolg­rei­cher Auf­trags­be­ar­bei­tung aus­ein­an­der­ge­setzt und been­det wer­den muss.

Ver­trä­ge als Grund­la­ge jeder Koope­ra­ti­on

Wenn Sie sich mit ande­ren Unter­neh­men zusam­men­schlie­ßen möch­ten, emp­feh­len sich sau­be­re Ver­trä­ge, die Ihre Koope­ra­ti­on regeln. Die­se müs­sen zu den Anfor­de­run­gen des Auf­trag­ge­bers pas­sen, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben umset­zen und Ihre Inter­es­sen für die gesam­te Pro­jekt­dau­er aus­glei­chen. Wir berei­ten eine ver­trag­li­che Rege­lung gemein­sam mit Ihnen vor, die der Kom­ple­xi­tät Ihrer Koope­ra­ti­on gerecht wird.

Koope­ra­ti­ons­for­men im Über­blick

Häu­fi­ge Fra­gen zur Ver­fah­rens­be­glei­tung

All­ge­mei­ne Erst­ori­en­tie­rung – kein Ersatz für anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall.

Darf ich mich mit Mit­be­wer­bern zu einer Bie­ter­ge­mein­schaft zusam­men­schlie­ßen?

Grund­sätz­lich ja – Bie­ter­ge­mein­schaf­ten sind im Ver­ga­be­recht aus­drück­lich vor­ge­se­hen. Sie müs­sen jedoch bestimm­te Anfor­de­run­gen erfül­len und dür­fen nicht als kar­tell­rechts­wid­ri­ge Abspra­che ein­zu­stu­fen sein. Die recht­li­che Ein­ord­nung hängt vom Ein­zel­fall ab.

Bei der Bie­ter­ge­mein­schaft bie­ten meh­re­re Unter­neh­men gemein­sam an und haf­ten gemein­sam für die Aus­füh­rung. Bei der Eig­nungs­lei­he tritt ein Unter­neh­men allein als Bie­ter auf, stützt sich aber für bestimm­te Eig­nungs­nach­wei­se auf einen Drit­ten. Wel­che Kon­struk­ti­on sinn­voll ist, hängt von den Anfor­de­run­gen der Aus­schrei­bung ab.

Der Bie­ter haf­tet dem Auf­trag­ge­ber gegen­über voll­stän­dig für die Leis­tung sei­ner Nach­un­ter­neh­mer. Zudem ver­lan­gen man­che Aus­schrei­bun­gen, Nach­un­ter­neh­mer bereits bei Ange­bots­ab­ga­be zu benen­nen. Feh­ler dabei kön­nen zum Ange­bots­aus­schluss füh­ren. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Bie­ter­ge­mein­schaf­ten.

Hin­weis: Kei­ne Rechts­be­ra­tung. Alle Ant­wor­ten erset­zen kei­ne anwalt­li­che Ein­zel­fall­prü­fung.

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