Zuwendungsrecht
Die Verwendungsnachweisprüfung
Bei der Verwendungsnachweisprüfung bewertet der Zuwendungsgeber das gesamte Vergabeverfahren nachträglich. Fehler, die im Verfahren unbemerkt blieben, können zur Rückforderung führen. Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen und begleiten Sie durch das Prüfungsverfahren.
Zeitfaktor
Jahre später
Die Tiefenprüfung des Vergabeverfahrens kann erst lange nach Projektabschluss erfolgen
Prüfungsumfang
Mehr als Vergaberecht
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Belegpflichten und alle zuwendungsrechtlichen Grundsätze
Was wir für Sie tun
Vergabeakte prüfen und vervollständigen
Wir sichten Ihre Vergabeakte vor Einreichung des Verwendungsnachweises und identifizieren Lücken oder Dokumentationsmängel, die bei der Prüfung zum Problem werden könnten.
Begleitung der Verwendungsnachweisprüfung
Wir vertreten Sie gegenüber der Bewilligungsbehörde und ihrer Prüfstelle – von der ersten Anfrage bis zur abschließenden Bescheidung.
Sofortberatung bei Auszahlungsproblemen
Wenn die Bewilligungsbehörde bereits bei der Auszahlung Probleme signalisiert, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir beraten Sie sofort und vermeiden nachteilige Einlassungen.
Auszahlungsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung
Zuwendungsgeber und ihre Prüfstellen führen oftmals bereits bei der Auszahlung der Fördermittel eine Prüfung durch. Gegenstand der Prüfung ist, ob die Fördervoraussetzungen, wie sie im Bescheid oder Fördervertrag niedergelegt sind, beachtet wurden – dazu kann gehören, ob die Liefer- und Leistungsverträge, auf deren Grundlage Zahlungen geleistet werden sollen, ordnungsgemäß vergeben wurden. Der Zuwendungsgeber ist gehalten, Fördermittel gar nicht erst auszuzahlen, wenn er bereits bei einer ersten Prüfung feststellen kann, dass gegen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids verstoßen wurde. Wenn Sie hier auf Probleme stoßen, sollten Sie sich sofort an eine spezialisierte Fachkanzlei wenden. Vermeiden Sie nachteilige Einlassungen und Fristversäumnisse und holen Sie so schnell wie möglich externen Rat ein.
Tiefenprüfung des Vergabeverfahrens – oft erst Jahre später
Zu einer Tiefenprüfung des Vergabeverfahrens, die vor allem anhand der Vergabeakte erfolgt, kommt es in der Regel erst in der Verwendungsnachweisprüfung – und diese kann unter Umständen erst Jahre nach Projektabschluss anfallen. Die Bewilligungsbehörde bzw. ihre Prüfstelle schaut sich dabei im Detail an, ob der Zuwendungsempfänger alle Fördervorgaben beachtet hat. Einen zentralen Gesichtspunkt bildet die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen, die im Zuwendungsbescheid als Auflage enthalten war. Fehler, die im Verfahren selbst unbemerkt blieben, werden hier sichtbar – und können zu anteiligen Kürzungen oder vollständigem Widerruf der Förderung führen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Vergabeakte vollständig und korrekt dokumentiert ist, wenden Sie sich vor Einreichung des Verwendungsnachweises an unsere Fachanwälte für Vergaberecht. Eine frühzeitige Prüfung ist weit weniger aufwendig als die spätere Abwehr eines Rückforderungsverlangens.
Nicht nur Vergaberecht
In der Verwendungsnachweisprüfung wird nicht lediglich das Vergaberecht geprüft. Es geht ebenso um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung sowie um die Beachtung sonstiger zuwendungsrechtlicher Grundsätze – etwa das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Alle Ausgaben müssen dem Grund und der Höhe nach lückenlos nachgewiesen werden. Sie sollten hier nichts dem Zufall überlassen. Lassen Sie Ihre Verwendungsnachweise vor der Einreichung von einer spezialisierten Fachkanzlei vollständig überprüfen. Es lohnt sich.
Typischer Ablauf
- Vergabeakte und Belege vor Einreichung sichten
- Dokumentationslücken identifizieren und schließen
- Verwendungsnachweis einreichen
- Prüfungsanfragen der Bewilligungsbehörde begleiten
- Beanstandungen abwehren – ggf. bis zum Widerspruchsverfahren
Häufige Fragen zur Verfahrensbegleitung
Allgemeine Erstorientierung – kein Ersatz für anwaltlichen Rat im Einzelfall.
Wie lange nach Projektabschluss kann eine Verwendungsnachweisprüfung noch erfolgen?
Das hängt vom Zuwendungsgeber und den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids ab. In der Praxis kann die Tiefenprüfung mehrere Jahre nach Abschluss des geförderten Vorhabens erfolgen. Aufbewahrungspflichten für Vergabeakten und Belege erstrecken sich daher oft über einen erheblichen Zeitraum. Wie lange Sie in Ihrem konkreten Fall verpflichtet sind, Unterlagen vorzuhalten, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Was passiert, wenn die Bewilligungsbehörde bei der Auszahlung bereits Probleme signalisiert?
Das ist ein ernstes Signal, das schnelles Handeln erfordert. Die Bewilligungsbehörde kann die Auszahlung verweigern oder bereits ausgezahlte Mittel zurückfordern, wenn sie Verstöße gegen Nebenbestimmungen feststellt. Nachteilige Einlassungen ohne anwaltliche Begleitung sollten vermieden werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne
Kann ich meinen Verwendungsnachweis nachbessern, wenn die Prüfstelle Mängel feststellt?
In manchen Fällen ist eine Nachbesserung oder Ergänzung möglich, in anderen nicht mehr. Das hängt vom Stadium des Prüfungsverfahrens, der Art der Mängel und dem Verhalten der Prüfstelle ab. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung einschalten, desto größer ist der Handlungsspielraum. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Antworten ersetzen keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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