Zuwendungsempfänger
Schulung und Training zum Vergabe- und Vertragsrecht
Zuwendungsempfänger führen Vergabeverfahren meist projektbezogen durch – ohne eigenes Vergabe-Know-how aufgebaut zu haben. Wir schulen Ihr Team praxisnah und mit direktem Bezug zu den Anforderungen Ihres Zuwendungsgebers.
Zielgruppen
Projektverantwortliche & Justiziare
Auch Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter in der Fördermittelverwaltung
Formate
Präsenz oder digital
Individuell entwickelt – abgestimmt auf Ihre Themen, Ihre Nebenbestimmungen und Ihr Team
Was wir für Sie tun
Basisschulungen
Grundlagen des Zuwendungsvergaberechts für alle, die an geförderten Beschaffungen beteiligt sind – praxisnah und auf die Anforderungen der Bewilligungsbehörde zugeschnitten.
Problemorientiertes Training
Fallstudien, Frage-Antwort-Spiele, 1‑Tages-Workshops: Anwendungswissen statt reiner Wissensvermittlung.
Vertiefungsschulungen
Für spezifische Themensegmente – z.B. Verwendungsnachweis, Nachtragsmanagement oder die Besonderheiten einzelner Förderprogramme und ihrer Nebenbestimmungen.
Wir führen Basisschulungen durch
Das Vergaberecht für Zuwendungsempfänger verteilt sich auf unterschiedliche Regelwerke – von der UVgO über die VOB/A bis hin zu den spezifischen Vorgaben einzelner Förderprogramme und Zuwendungsgeber. Wir schulen Projektverantwortliche, Mitarbeiter in der Fördermittelverwaltung, Justiziare, Geschäftsführer und Vorstände in den Grundlagen des Zuwendungsvergaberechts. Denn nur wer die Grundlagen kennt, kann beurteilen, welche Schritte im Vergabeverfahren wirklich erforderlich sind – und welche Fehler später zur Beanstandung durch die Bewilligungsbehörde führen können.
Zuwendungsempfänger sind keine öffentlichen Auftraggeber im klassischen Sinne – ihre Vergabepflichten ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid und seinen Nebenbestimmungen. Unsere Schulungen vermitteln genau dieses spezifische Wissen, nicht allgemeines Vergaberecht ohne Förderbezug.
Problemorientierte Trainings
Reine Wissensvermittlung ist in der beruflichen Bildung nicht mehr zeitgemäß. Gefragt ist Anwendungswissen – also die Fähigkeit, in konkreten Situationen richtig zu handeln. Gemeinsam mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrem externen Dienstleister entwickeln wir ein Portfolio anwendungsorientierter Trainings. Dies kann eine Fallstudie sein, die unter Anleitung eines unserer Fachanwälte für Vergaberecht in einem 1‑Tages-Workshop gelöst wird. Oder ein Frage-Antwort-Spiel, das das Präsenzwissen Ihres Teams gezielt schärft. Gerne hinterlegen wir das Training auch als Videokurs, damit nicht nur das aktuelle Team, sondern auch künftige Mitarbeiter davon profitieren.
Vertiefungsschulungen – gerne!
Bestimmte Themensegmente erfordern eine vertiefte Auseinandersetzung. Wenn Ihr Vorhaben beispielsweise die Vergabe mehrerer Rahmenvereinbarungen umfasst oder Sie IT-Leistungen nach Zuwendungsrecht beschaffen, lohnt sich eine mehrstündige oder mehrtägige Intensivschulung zu diesem Segment. Gleichgültig, welches Thema Sie bewegt – ob Nachtragsmanagement unter Förderbedingungen, die Anforderungen bei der Verwendungsnachweisprüfung oder die Besonderheiten eines bestimmten Förderprogramms: Wir sind im Vergabe- und Zuwendungsrecht so breit aufgestellt, dass wir alle Bedürfnisse erfassen und decken können.
Trainingsformate im Überblick
- Bedarf klären – Zielgruppe, Themen, Vorkenntnisse
- Format abstimmen – Präsenz, digital, Workshop oder Videokurs
- Inhalte auf Ihren Zuwendungsbescheid und Ihre Nebenbestimmungen zuschneiden
- Durchführung durch Fachanwälte für Vergaberecht
- Nachbereitung und optionale Vertiefung
Häufige Fragen zur Verfahrensbegleitung
Allgemeine Erstorientierung – kein Ersatz für anwaltlichen Rat im Einzelfall.
Für wen sind Ihre Schulungen geeignet – brauchen Teilnehmer Vorkenntnisse?
Unsere Schulungen richten sich an alle, die in geförderten Projekten mit Vergabeverfahren in Berührung kommen – von Projektverantwortlichen ohne Vergabeerfahrung bis zu Justiziaren, die ihr Wissen vertiefen möchten. Vorkenntnisse sind für Basisschulungen nicht erforderlich. Welches Format für Ihr Team passt, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Können Schulungsinhalte auf unseren konkreten Bedarf zugeschnitten werden?
Ja – das ist sogar der Regelfall. Verschiedene Zuwendungsgeber stellen unterschiedliche Anforderungen, und die einschlägigen Nebenbestimmungen variieren je nach Förderprogramm. Wir stimmen die Schulungsinhalte vorab mit Ihnen ab und berücksichtigen die für Ihr Vorhaben relevanten Regelwerke. Sprechen Sie uns gerne an.
Bieten Sie auch digitale Formate an?
Ja. Neben Präsenzschulungen führen wir unsere Schulungen auch remote durch – per Videokonferenz, individuell abgestimmt auf Ihr Team und Ihren Terminrahmen. Welches Format für Ihre Organisation passt, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Antworten ersetzen keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
Sofortige Erstberatung
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- Problemlösungen bei der Vergabe sind ein Wettlauf gegen die Zeit!
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