Deutschlandweit für Sie tätig

Unsere Standorte

Nich­tig­keits­fest­stel­lungs­ver­fah­ren

Wir ver­tre­ten öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sowie Bie­ter und Bewer­ber in Nich­tig­keits­fest­stel­lungs­ver­fah­ren vor allen Ver­ga­be­kam­mern und OLG-Sena­ten.

Für über­gan­ge­ne Bie­ter prü­fen wir die Zuläs­sig­keit der de fac­to Ver­ga­be. Kom­men wir zu dem Ergeb­nis, dass die de fac­to Ver­ga­be hät­te unter­blei­ben müs­sen, tre­ten wir vor­ge­richt­lich auf den öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber zu, wenn es ange­sichts der knap­pen Fris­ten noch mög­lich ist. Das Ziel ist dabei, eine frei­wil­li­ge Been­di­gung des de fac­to zustan­de gekom­me­nen Ver­trags zu errei­chen. Die­ses Vor­ge­hen hält die Kos­ten nied­rig und führt zudem schnel­ler zum Erfolg als ein Rechts­streit.

Sie möch­ten in Erfah­rung brin­gen, ob und war­um Ihr Kon­kur­rent öffent­li­che Auf­trä­ge ohne Aus­schrei­bung erhält? Wir über­neh­men das für Sie. Spre­chen Sie uns an!

Wenn der Auf­trag­ge­ber sich einer außer­ge­richt­li­chen Lösung ver­wei­gert, lei­ten wir das Nich­tig­keits­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein. Im Rah­men der Akten­ein­sicht über­prü­fen wir, ob die Direkt­ver­ga­be auf­grund irre­füh­ren­der Infor­ma­tio­nen des Zuschlags­bie­ters zustan­de kam. In die­sem Fall bera­ten wir zu wett­be­werbs­recht­li­chen Hand­lungs­mög­lich­kei­ten .

Für öffent­li­che Auf­trag­ge­ber prü­fen wir zual­ler­erst, ob die Direkt­ver­ga­be zuläs­sig war und zu Fall gebracht wer­den kann. Abhän­gig davon emp­feh­len wir unter­schied­li­che Vor­ge­hens­wei­sen. Manch­mal ist es ange­bracht, der Ver­ga­be­kam­mer zuvor­zu­kom­men und den Ver­trag mit dem Zuschlags­bie­ter frei­wil­lig zu been­den. Lässt sich dies nicht rechts­si­cher ver­wirk­li­chen oder hat der Nich­tig­keits­fest­stel­lungs­an­trag kei­ne hin­rei­chen­den Aus­sich­ten auf Erfolg, tre­ten wir ihm mit Nach­druck ent­ge­gen. Auch bei einer sich ggf. anschlie­ßen­den erneu­ten Direkt­ver­ga­be beglei­ten wir den öffent­li­chen Auf­trag­ge­ber, damit ihm etwa­ige Feh­ler nicht erneut unter­lau­fen.

Die rechts­wid­ri­ge de fac­to Ver­ga­be ist der schwer­wie­gends­te mög­li­che Ver­stoß gegen das Ver­ga­be­recht. Wir hel­fen Ihnen, die­sen Ver­stoß unter allen Umstän­den zu ver­mei­den. Spre­chen Sie uns ger­ne hier­auf an.

Hier noch ein paar Bei­spie­le erfolg­reich von uns betrie­be­ner Ver­fah­ren aus der letz­ten Zeit:

  • Ver­tre­tung eines IT-Dienst­leis­ters nach Direkt­ver­ga­be wegen tat­säch­lich nicht gege­be­nen tech­ni­schen Grün­den, Wert: ca. 2 Mio. €
  • Ver­tre­tung eines IT-Dienst­leis­ters nach Direkt­ver­ga­be wegen tech­ni­schen Grün­den, die auf einer künst­li­chen Ein­schrän­kung der Auf­trags­pa­ra­me­ter beruh­ten, Wert: ca. 1 Mio. €
  • Ver­tre­tung eines Wach- und Sicher­heits­un­ter­neh­mens nach Direkt­ver­ga­be wegen nicht gege­be­ner Dring­lich­keit, Wert ca. 1,5 Mio. €


Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung

Falls der ein­schlä­gi­ge EU-Schwel­len­wert nicht erreicht ist, ver­tre­ten wir Bie­ter und Bewer­ber sowie öffent­li­che Auf­trag­ge­ber auch vor den Unter­schwel­len­nach­prü­fungs­in­stan­zen. Die­se Mög­lich­keit gibt es in Rhein­land-Pfalz, Sach­sen-Anhalt, Thü­rin­gen und Sach­sen.

Ansons­ten strei­ten wir für Auf­trag­ge­ber und Bie­ter vor den Ver­wal­tungs- und Zivil­ge­rich­ten. Zustän­dig ist meis­tens das Land­ge­richt . Nur in Aus­nah­me­fäl­len geht es um eine Stopp-Ver­fü­gung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt.

Das einst­wei­li­ge Ver­fü­gungs­ver­fah­ren vor den Land­ge­rich­ten wird zu Unrecht eher gering geschätzt. Es bie­tet eine schnel­le, effek­ti­ve Abhil­fe für klei­ne­re Fäl­le, die im Bau­be­reich auch meh­re­re Mil­lio­nen Euro wert sein kön­nen. Auf­trag­ge­ber und Bie­ter müs­sen sich aller­dings vor­se­hen: Vor den Land­ge­rich­ten herrscht Anwalts­zwang.

Eine Rüge ist auch unter den EU-Schwel­len­wer­ten trotz feh­len­der gesetz­li­cher Rege­lung stets erfor­der­lich. Wir erhe­ben die nöti­gen Rügen für Sie und stel­len die erfor­der­li­chen Anträ­ge ohne zeit­li­chen Ver­zug beim zustän­di­gen Gericht.

Fäl­le:

  • Ver­tre­tung eines Abriss­un­ter­neh­mens vor dem Land­ge­richt Ber­lin und dem Kam­mer­ge­richt wegen Ver­stö­ßen gegen die ana­log anzu­wen­den­de VOB/A, einst­wei­li­ges Ver­fü­gungs­ver­fah­ren, Wert 220.000 €
  • Ver­tre­tung eines Stra­ßen­bau­un­ter­neh­mens vor dem Land­ge­richt Erfurt wegen Ver­stö­ßen gegen die VOB/A, einst­wei­li­ges Ver­fü­gungs­ver­fah­ren, Wert. ca. 100.000 €
  • Ver­tre­tung eines Bera­tungs­un­ter­neh­mens wegen einer rechts­wid­ri­gen Eng­füh­rung der Eig­nungs­kri­te­ri­en in der Ver­ga­be eines Bera­tungs­auf­trags zur Groß­ge­rä­te­be­schaf­fung, einst­wei­li­ges Ver­fü­gungs­ver­fah­ren, Wert 200.000 €
  • Ver­tre­tung eines Maler­be­triebs vor dem Land­ge­richt Dres­den wegen rechts­wid­ri­ger Eig­nungs­an­for­de­run­gen und rechts­wid­ri­gen Aus­schlus­ses des Ange­bots, einst­wei­li­ges Ver­fü­gungs­ver­fah­ren, Wert ca. 84.000 €


Scha­dens­er­satz

Nach Ver­ga­be­rechts­ver­stö­ßen kön­nen viel­fäl­ti­ge Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bestehen, die wir für Bie­ter und Bewer­ber durch­set­zen. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber und Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­tre­ten wir bei unbe­rech­tig­ter Inan­spruch­nah­me.

Eine typi­sche Scha­dens­ka­te­go­rie ist das nega­ti­ve Inter­es­se. Sie wird vor allem, aber nicht nur rele­vant nach einer rechts­wid­ri­gen Auf­he­bung. Hier ver­langt der Bie­ter, so gestellt zu wer­den, als hät­te er nie von dem Ver­ga­be­ver­fah­ren gehört. Denn in die­sem Fall hät­te er kei­ne wirt­schaft­li­chen Auf­wän­de ent­fal­tet, sich an dem Ver­fah­ren zu betei­li­gen. Für Auf­trag­ge­ber ist es im Rah­men ihrer Ver­ga­be­com­pli­ance daher beson­ders wich­tig, die Auf­he­bungs­ent­schei­dung kor­rekt zu doku­men­tie­ren.

Eine wei­te­re Scha­dens­ka­te­go­rie ist das posi­ti­ve Inter­es­se. Ver­schie­den von vie­len ande­ren Län­dern der Euro­päi­schen Uni­on muss ein Bie­ter in Deutsch­land kein Nach­prü­fungs­ver­fah­ren bestrit­ten haben, um den Ersatz des posi­ti­ven Inter­es­ses zu ver­lan­gen. Das setzt Auf­trag­ge­ber ins­be­son­de­re bei Aus­schluss­ent­schei­dun­gen von preis­lich Erst­plat­zier­ten unter mas­si­ven Druck. Des­halb soll­ten sie sol­che Ent­schei­dun­gen nicht ohne gründ­li­che Prü­fung tref­fen. Oft wird vor­schnell mit nur ver­meint­li­chen for­ma­len Feh­lern argu­men­tiert.

Fäl­le:

  • Ver­tre­tung eines über­gan­ge­nen Bie­ters gegen eine gesetz­li­che Kran­ken­kas­se, Anspruch auf Scha­dens­er­satz gerich­tet auf das posi­ti­ve Inter­es­se, außer­ge­richt­li­cher Ver­gleich über hohen fünf­stel­li­gen Betrag
  • Ver­tre­tung einer in einem Ver­ga­be­ver­fah­ren über­gan­ge­nen Rechts­an­walts­kanz­lei, Anspruch auf Scha­dens­er­satz gerich­tet auf das posi­ti­ve Inter­es­se, außer­ge­richt­li­cher Ver­gleich über 95% der gel­tend gemach­ten For­de­rung
  • Zahl­rei­che gericht­li­che Ver­tre­tun­gen gerich­tet auf Ersatz des nega­ti­ven Inter­es­ses nach Ver­ga­be­rechts­ver­stö­ßen (z.B. LG Chem­nitz – 3 S 52/22; LG Mag­de­burg – 10 O 181/22; OLG Mün­chen – 1 U 1804/21)
  • Ver­tre­tung eines Abschlepp­un­ter­neh­mens gegen ein Poli­zei­prä­si­di­um in der I. und II. Instanz (LG Wies­ba­den – 9 O 587/20; OLG Frank­furt – 11 U 39/21) zur Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz in fünf­stel­li­ger Höhe zur Abgel­tung finan­zi­el­ler Schä­den in Fol­ge einer unge­recht­fer­tig­ten Ver­ga­be­sper­re.


Ver­ga­be­sper­re

Wenn ein Bie­ter eine schwe­re Ver­feh­lung began­gen oder einen Vor­auf­trag schlecht erfüllt haben soll, kann dies zu einer Ver­ga­be­sper­re füh­ren.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber nicht belie­big Ver­ga­be­sper­ren ver­hän­gen. Sie müs­sen viel­mehr stren­ge recht­li­che Vor­ga­ben beach­ten. Ins­be­son­de­re soll­ten sie die ein­schlä­gi­ge Recht­spre­chung ken­nen und den Sperr­grund eben­so sorg­fäl­tig doku­men­tie­ren wie ihre Ermes­sens­er­wä­gun­gen. Das bedeu­tet, sie soll­ten auf das Für und Wider der Ver­ga­be­sper­re ein­ge­hen.

Wir unter­stüt­zen öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei dem Tref­fen und der Doku­men­ta­ti­on der Ver­ga­be­sper­re. Auch ver­tei­di­gen wir ihre Sperr­ent­schei­dung sowohl vor den Nach­prü­fungs­in­stan­zen als auch vor den ordent­li­chen Gerich­ten.

Für Bie­ter prü­fen wir im Vor­hin­ein, ob die Ver­ga­be­sper­re recht­mä­ßig ver­hängt wur­de. Manch­mal soll­ten sie – selbst bei Erfolgs­aus­sich­ten in der Sache – nicht dage­gen vor­ge­hen, z.B. weil die Sperr­ent­schei­dung kei­ne Regis­ter­pu­bli­zi­tät erlan­gen wird oder weil der maxi­mal zuläs­si­ge Sperr­zeit­raum dem­nächst abläuft. Oft besteht aber kei­ne ech­te Alter­na­ti­ve zu einem Rechts­streit, den wir bei hin­rei­chen­der Erfolgs­aus­sicht ent­schlos­sen für sie füh­ren.

Fäl­le:

  • Durch­set­zung der Auf­he­bung einer Ver­ga­be­sper­re wegen angeb­lich gestör­ten Ver­trau­ens­ver­hält­nis­ses
  • Durch­set­zung der Auf­he­bung einer Ver­ga­be­sper­re nach Ver­stö­ßen gegen das Auf­ent­halts­recht
  • Durch­set­zung der Auf­he­bung einer Ver­ga­be­sper­re nach Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung


Vertragsanpassungs‑, Kündigungs‑, Män­gel- und Nach­trags­streit­ver­fah­ren

Wir ver­tre­ten Auf­trag­ge­ber und Auf­trag­neh­mer sowie Haupt­auf­trag­neh­mer und Nach­un­ter­neh­mer im Streit um ihre ver­trag­li­chen Rech­te und Pflich­ten aus öffent­li­chen Auf­trä­gen und Nach­un­ter­neh­mer­ver­trä­gen. Dies kann ein Män­gel­streit oder eine Aus­ein­an­der­set­zung über einen Leis­tungs­ver­zug sein. Oft geht es auch bloß um eine Ver­trags­an­pas­sung oder um Ver­gü­tungs­an­sprü­che.

Neben der klas­si­schen Ver­tre­tung im Bau­recht sind wir auch in unge­wöhn­li­che­ren Ver­trags­rechts­ge­bie­ten tätig, z.B. im Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be, in der Gebäu­de­rei­ni­gung oder mit Bezug zur Lan­des­ver­tei­di­gung.

Fäl­le:

  • Außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung eines Wach- und Sicher­heits­dienst­leis­ters wegen ver­meint­li­cher Ver­stö­ße gegen ver­trag­li­che Vor­ga­ben und das ArbZG, Wert ca. 82.000 Euro
  • Außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung wegen einer Tarif­an­pas­sung, Wert ca. 81.000 Euro
  • Gericht­li­che Ver­tre­tung wegen einer Tarif­an­pas­sung, Wert 105.000 Euro
  • Her­aus­lö­sung eines Wach- und Sicher­heits­un­ter­neh­mens aus einem Nach­un­ter­neh­mer-Ver­trag im Rhein-Main-Gebiet


Wett­be­werbs­recht­li­che Strei­tig­kei­ten

Im Kampf um öffent­li­che Auf­trä­ge kommt es manch­mal zu unlau­te­ren Hand­lun­gen von Wett­be­wer­bern. Die Ver­ga­benach­prü­fungs­in­stan­zen bie­ten hier nur einen unvoll­kom­me­nen Schutz, denn sie über­prü­fen nur die Ver­let­zung bie­ter­schüt­zen­der Rech­te im Ver­ga­be­ver­fah­ren. Anders die Zivil­ge­rich­te, die auf ent­spre­chen­de Anträ­ge hin die Ein­hal­tung des Geset­zes gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb sicher­stel­len. Wir gehen für Bie­ter und Bewer­ber gegen unlau­te­re Markt­be­ar­bei­tungs­maß­nah­men vor. Typi­sche Fäl­le sind rechts­wid­ri­ge Abwer­bungs­ver­su­che von Mit­ar­bei­tern, irre­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen gegen­über der öffent­li­chen Hand, etwa zu angeb­li­chen Allein­stel­lungs­merk­ma­len, oder Ver­stö­ße gegen gel­ten­des Recht bei der Bewer­bung um öffent­li­che Auf­trä­ge oder im Rah­men von deren Aus­füh­rung.

Fäl­le:

  • KG – 5 U 9/22 (irre­füh­ren­de Infor­ma­ti­on über angeb­li­ches Allein­stel­lungs­merk­mal bei der Ertei­lung eines Direkt­auf­trags)
  • LG Mag­de­burg – 7 O 1109/21 (Ver­let­zung des Rechts­dienst­leis­tungs­ge­set­zes bei der Bewer­bung um einen öffent­li­chen Auf­trag)
  • LG Fran­ken­thal – 6 O 248/16 (Ver­let­zung von arz­nei­mit­tel- und apo­the­ken­recht­li­chen Vor­ga­ben bei der Aus­füh­rung eines öffent­li­chen Auf­trags)

Preis­an­pas­sung

Preis­än­de­run­gen wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit sind ein häu­fi­ger Streit­punkt, ins­be­son­de­re bei län­ger­fris­ti­gen Ver­trä­gen oder geän­der­ten Markt­be­din­gun­gen:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Abwehr unbe­rech­tig­ter Preis­an­pas­sungs­for­de­run­gen, die nicht durch den Ver­trag gedeckt sind, und Sicher­stel­lung, dass ver­trag­lich ver­ein­bar­te Prei­se ein­ge­hal­ten wer­den.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Durch­set­zung von Preis­an­pas­sun­gen, wenn ver­trag­lich vor­ge­se­he­ne Preis­an­pas­sungs­klau­seln grei­fen oder außer­ge­wöhn­li­che Umstän­de ein­tre­ten.


Schlecht­leis­tung

Wenn der Auf­trag­neh­mer die ver­ein­bar­te Leis­tung nicht ord­nungs­ge­mäß erbringt, erge­ben sich zahl­rei­che recht­li­che und prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Durch­set­zung von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen, Ver­trags­stra­fen oder Scha­dens­er­satz bei man­gel­haf­ter Leis­tungs­er­brin­gung. Wir bera­ten zudem zur Fra­ge, ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ein Rück­tritt vom Ver­trag oder eine Kün­di­gung mög­lich ist.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Abwehr unbe­rech­tig­ter Rekla­ma­tio­nen oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen sowie Durch­set­zung des Anspruchs auf Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung, sofern ver­trag­lich ver­ein­bart.


Zah­lungs­ver­wei­ge­rung

Strei­tig­kei­ten um die Zah­lung gehö­ren zu den häu­figs­ten Kon­flik­ten, die regel­mä­ßig im Zusam­men­hang mit Schlecht­leis­tungs­dis­kus­sio­nen ste­hen:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Prü­fen von Ein­wen­dun­gen gegen­über Zah­lungs­for­de­run­gen, etwa bei nicht ver­trags­ge­mä­ßer Leis­tung, und rechts­si­che­re Zurück­be­hal­tung von Zah­lun­gen.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Durch­set­zung von Zah­lungs­an­sprü­chen, auch durch gericht­li­che Schrit­te, und Abwehr von Zurück­be­hal­tungs­rech­ten oder unbe­rech­tig­ten Kür­zun­gen.

Suche

Spezialkanzlei für Vergaberecht

Europaweite Expertise im Vergaberecht - Ihr kompetenter Partner in allen Phasen des Vergabeprozesses.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner