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Vergaberechtslexikon

Wer­tungs­ma­trix

Wer­tungs­ma­trix nen­nt man ein Bew­er­tungsin­stru­ment, das im Rah­men eines Ver­gabev­er­fahrens ver­wen­det wird, um die ein­gere­icht­en Ange­bote objek­tiv zu bew­erten und das wirtschaftlich­ste Ange­bot zu ermit­teln. Die Ermit­tlung des wirtschaftlich­sten Ange­bots erfol­gt auf der Grund­lage des besten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­niss­es. Neben dem Preis oder den Kosten kön­nen auch qual­i­ta­tive, umwelt­be­zo­gene oder soziale Zuschlagskri­te­rien berück­sichtigt wer­den.

Die Wer­tungs­ma­trix dient dazu, die ver­schiede­nen Kri­te­rien zu gewicht­en und den Ange­boten eine Punk­tzahl bzw. ein Rank­ing basierend auf den Ange­botsin­hal­ten zuzuweisen. Es emp­fiehlt sich Unterkri­te­rien zu jedem Zuschlagskri­teri­um zu bilden. Die Wer­tungs­ma­trix legt die Kri­te­rien fest, anhand der­er die ein­gere­icht­en Ange­bote bew­ertet wer­den sollen. Diese Kri­te­rien kön­nen ver­schiedene Aspek­te umfassen, wie zum Beispiel:

  1. Preis: Der Preis oder die Kosten des Ange­bots kön­nen ein Bew­er­tungskri­teri­um sein.
  2. Qual­ität: Die Qual­ität der ange­bote­nen Leis­tun­gen oder Pro­duk­te kann bew­ertet wer­den. Dies kann anhand von spez­i­fis­chen Qual­itätsmerk­malen oder ‑stan­dards geschehen, die vom Auf­tragge­ber fest­gelegt wer­den.
  3. Nach­haltigkeit: Wenn Nach­haltigkeit­saspek­te eine Rolle spie­len, kann die Wer­tungs­ma­trix auch Kri­te­rien wie Umwelt­fre­undlichkeit, Energieef­fizienz oder soziale Ver­ant­wor­tung umfassen.
  4. Erfahrung und Ref­eren­zen: Die Erfahrung des Bieters und seine Ref­eren­zen in ähn­lichen Pro­jek­ten kön­nen eben­falls in der Wer­tungs­ma­trix berück­sichtigt wer­den.
  5. Tech­nis­che Lösun­gen oder Inno­va­tio­nen: Wenn der Auf­tragge­ber spez­i­fis­che tech­nis­che Lösun­gen oder Inno­va­tio­nen sucht, kön­nen diese als Bew­er­tungskri­te­rien in die Wer­tungs­ma­trix  fest­gelegt wer­den.

Die Wer­tungs­ma­trix weist jedem Bew­er­tungskri­teri­um eine Gewich­tung zu, um deren rel­a­tive Bedeu­tung im Ver­gle­ich zueinan­der festzule­gen. Die Gewich­tung kann durch Punk­tzahlen, prozen­tuale Anteile oder andere Maß­nah­men erfol­gen. Die Ange­bote wer­den anhand der Kri­te­rien bew­ertet, und ihre Gesamt­punk­tzahl oder ihr Gesam­trank­ing wird ver­wen­det, um das wirtschaftlich­ste Ange­bot zu ermit­teln.

Die Wer­tungs­ma­trix dient dazu, den Ver­gabe­prozess objek­tiv, trans­par­ent und nachvol­lziehbar zu gestal­ten. Sie gewährleis­tet eine faire Bew­er­tung der ein­gere­icht­en Ange­bote und ermöglicht es dem Auf­tragge­ber, das beste Ange­bot basierend auf den fest­gelegten Kri­te­rien auszuwählen. Die Wer­tungs­ma­trix sollte im Vor­feld des Ver­gabev­er­fahrens klar definiert und den Bietern mit­geteilt wer­den, um Trans­parenz und Gle­ich­be­hand­lung sicherzustellen.

Veröffentlicht am 09.09.2026 · Zuletzt fachlich aktualisiert am 10.09.2026

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