Die Vergabekammer ist eine wichtige Instanz im öffentlichen Beschaffungswesen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Was Sie im Rahmen mit einem Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unbedingt beachten sollten:
- Rechtzeitige Rüge: Wenn Sie einen möglichen Verstoß gegen das Vergaberecht feststellen, müssen Sie diesen nahezu immer zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber rügen, bevor Sie einen Antrag bei der Vergabekammer auf Nachprüfung stellen können. Es ist wichtig, dass Sie diese Rüge so schnell wie möglich einreichen, da Fristversäumnisse dazu führen können, dass Sie Ihre Rechte in einem späteren Nachprüfungsverfahren verlieren.
- Verständnis der Verfahren: Stellen Sie sicher, dass Sie die spezifischen Verfahren und Anforderungen der Vergabekammer, bei der Sie einen Antrag stellen, gut verstehen. Dies kann von Land zu Land und sogar von Region zu Region variieren.
- Klare und präzise Darstellung Ihres Falls: Wenn Sie einen Antrag bei der Vergabekammer einreichen, ist es wichtig, dass Sie Ihren Fall klar und präzise darstellen. Legen Sie alle relevanten Fakten dar und erklären Sie, warum Sie glauben, dass ein Verstoß gegen das Vergaberecht vorliegt. Zwar muss die Vergabekammer den Sachverhalt von Amts wegen aufklären. Verfahren sind jedoch erfolgsversprechender, wenn möglichst viel Zuarbeit durch die jeweilige Partei erfolgt.
- Sorgfältige Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Informationen bereitstellen, um Ihren Fall zu unterstützen. Dies kann Ausschreibungsunterlagen, Korrespondenz mit dem öffentlichen Auftraggeber und andere relevante Dokumente umfassen.
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Vergaberecht kann komplex sein und es kann hilfreich sein, einen Anwalt oder einen anderen Experten für Vergaberecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihren Fall so effektiv wie möglich darstellen. Zwar ist eine anwaltliche Vertretung vor der Vergabekammer nicht vorgeschrieben, unserer Erfahrung nach sind die komplexen und zeitsensitiven Verfahren jedoch von nicht-spezialisierten Anwälten in diesem Bereich kaum zu führen.
Vergaben des Bundes
Für Auftragsvergaben des Bundes gibt es eine eigene Vergabekammer, die Vergabekammer des Bundes, die beim Bundeskartellamt angesiedelt ist.
Die Vergabekammern der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sind auf der Ebene der Ministerien oder Senatsverwaltungen angesiedelt.
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie zwei der drei Kammern in Sachsen-Anhalt sind die Vergabekammer bei den Mittelbehörden angesiedelt. Lediglich Thüringen hat die Vergabekammer bei der Landesoberbehörde (Landesverwaltungsamt) eingerichtet. In Bayern und in Nordrhein-Westfahlen gibt es jeweils zwei Vergabekammern mit unterschiedlichen regionalen Zuständigkeiten. Auch in Hamburg gibt es zwei Vergabekammern, deren Zuständigkeit sich anhand des Inhalts der ausgeschriebenen Leistung richtet.