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Bie­ter, Bewer­ber & Auf­trag­neh­mer

Die Durch­set­zung von Aus­schrei­bungs­pflich­ten

Man­che Auf­trag­ge­ber ver­ge­ben Auf­trä­ge dau­er­haft ohne Wett­be­werb. Das muss nicht so blei­ben. Aus­schrei­bungs­pflich­ten sind Rechts­pflich­ten – und ihre Beach­tung lässt sich erzwin­gen.

Beson­de­rer Fall

Erschöpf­te Rah­men­ver­ein­ba­rung

Ist die Höchst­men­ge erreicht, muss neu aus­ge­schrie­ben wer­den. Der EuGH hat dies zwei­mal bestä­tigt.

Rechts­grund­la­ge

Vergabe‑, Haushalts‑, Bei­hil­fe- und Kar­tell­recht

Aus­schrei­bungs­pflich­ten kön­nen aus ver­schie­de­nen Rechts­quel­len fol­gen.

Was wir für Sie tun

Aus­schrei­bungs­pflicht prü­fen

Wir prü­fen, ob in Ihrem Fall eine Aus­schrei­bungs­pflicht besteht – aus Vergabe‑, Haushalts‑, Bei­hil­fe- oder Kar­tell­recht.

Aus­schrei­bung erzwin­gen

Wir set­zen die Aus­schrei­bungs­pflicht vor deut­schen Behör­den und Gerich­ten durch – und ver­schaf­fen Ihnen Zugang zum Markt.

Rah­men­ver­ein­ba­run­gen prü­fen

Wir prü­fen, ob eine Rah­men­ver­ein­ba­rung erschöpft ist und eine Neu­aus­schrei­bung ver­langt wer­den kann.

Es muss aus­ge­schrie­ben wer­den

Das Ver­ga­be­recht ist durch­zo­gen von Aus­schrei­bungs­pflich­ten. Es ist aber nicht der ein­zi­ge Rechts­grund. Manch­mal muss auch von Haus­halts­rechts wegen oder von EU-Bei­hil­fe­rechts wegen aus­ge­schrie­ben wer­den – etwa bei Grund­stücks­ver­käu­fen der öffent­li­chen Hand. Teils gibt auch das Kar­tell­recht vor, dass aus­ge­schrie­ben wer­den muss. Wenn Sie auf eine Aus­schrei­bung war­ten, die ein­fach nicht zu kom­men scheint, kon­sul­tie­ren Sie uns direkt.

Aus­schrei­bun­gen erzwin­gen

Aus­schrei­bungs­pflich­ten sind Rechts­pflich­ten. Ohne Aus­schrei­bung erfah­ren Bie­ter von kei­ner geschäft­li­chen Oppor­tu­ni­tät – es gibt kei­ne Abschluss- und Ver­triebs­mög­lich­keit. Der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ver­lässt sich wei­ter­hin auf sei­nen Bestands­leis­tungs­er­brin­ger. Die­ser Zustand kann been­det wer­den: Die Beach­tung gel­ten­den Rechts lässt sich vor deut­schen Behör­den und Gerich­ten erzwin­gen.

Wenn Sie betrof­fen sind von einer clo­sed-shop-Men­ta­li­tät, beque­men Auf­trag­ge­bern und kar­tell­ähn­li­chen Struk­tu­ren – wen­den Sie sich an uns. Wir prü­fen, ob eine Aus­schrei­bungs­pflicht besteht, und set­zen sie für Sie durch.

Beson­de­rer Fall: die Rah­men­ver­ein­ba­rung

Rah­men­ver­ein­ba­run­gen sind im öffent­li­chen Bereich weit ver­brei­tet. Sie legen die Rah­men­be­din­gun­gen der Ein­zel­be­auf­tra­gung fest, ent­hal­ten aber in der Regel kei­ne stren­gen Abruf­pflich­ten und kei­ne ein­deu­ti­gen Men­gen­vor­ga­ben. Für Bie­ter, die in einen sol­chen Markt ein­tre­ten möch­ten, stellt sich die Fra­ge, wann eine Neu­aus­schrei­bung ver­langt wer­den kann.
 
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat sich zwei­mal mit die­ser Fra­ge befasst und bei­de Male ent­schie­den: Ist die ange­ge­be­ne Höchst­men­ge erreicht, muss der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber neu aus­schrei­ben. Dar­über hin­aus sind wir der Ansicht, dass bei Nicht­an­ga­be von Höchst­men­gen jeder­zeit eine Neu­aus­schrei­bung ver­langt wer­den kann. In Deutsch­land wur­den aus die­ser Recht­spre­chung noch nicht über­all die zutref­fen­den Fol­ge­run­gen gezo­gen. Wir bespre­chen die Impli­ka­tio­nen ger­ne im Detail mit Ihnen.

Typi­scher Ablauf

Häu­fi­ge Fra­gen zur Ver­fah­rens­be­glei­tung

All­ge­mei­ne Erst­ori­en­tie­rung – kein Ersatz für anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall.

Was kann ich tun, wenn ein Auf­trag­ge­ber immer den­sel­ben Anbie­ter beauf­tragt?

Zunächst prü­fen, ob eine Aus­schrei­bungs­pflicht tat­säch­lich besteht. Wenn ja, ste­hen ver­schie­de­ne Instru­men­te zur Ver­fü­gung – von der Auf­for­de­rung an den Auf­trag­ge­ber über behörd­li­che Beschwer­den bis zur gericht­li­chen Durch­set­zung. Wel­ches sinn­voll ist, hängt davon ab, ob ein Ver­trag bereits geschlos­sen wur­de und wie drin­gend die Situa­ti­on ist. → Jetzt Lage prü­fen las­sen

Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber sind ver­pflich­tet, ver­ge­be­ne Auf­trä­ge im Ober­schwel­len­be­reich bekannt­zu­ma­chen – im EU-Amts­blatt (TED). Manch­mal kün­di­gen Auf­trag­ge­ber geplan­te Direkt­ver­ga­ben sogar vor­ab an. Die­ses Moni­to­ring lohnt sich sys­te­ma­tisch.

Ja – denn wenn die Höchst­men­ge einer Rah­men­ver­ein­ba­rung aus­ge­schöpft ist, muss der Auf­trag­ge­ber neu aus­schrei­ben. Geschieht das nicht, ist eine Neu­aus­schrei­bung erzwing­bar. Die­se Situa­ti­on ist in der Pra­xis häu­fi­ger als vie­le anneh­men.

Hin­weis: Kei­ne Rechts­be­ra­tung. Alle Ant­wor­ten erset­zen kei­ne anwalt­li­che Ein­zel­fall­prü­fung.

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