Bieter, Bewerber & Auftragnehmer
Die Beseitigung von Vergabesperren
Vergabesperren werden oft heimlich erteilt. Irgendwann werden Sie nicht mehr angerufen, stehen auf keiner Bieterliste mehr. Wir wissen, wann eine Vergabesperre hält – und was gegen eine rechtswidrige Sperre getan werden kann.
Häufiger Irrtum
Ermittlungsverfahren reichen nicht
Bloße Ermittlungsverfahren begründen im Regelfall keine rechtmäßige Vergabesperre.
Möglicher Ausweg
Selbstreinigung nach § 125 GWB
Auch bei ernstem Sachverhalt kann die Marktteilnahme wiederhergestellt werden.
Was wir für Sie tun
Vergabesperre prüfen
Wir prüfen, ob die gegen Sie verhängte Vergabesperre den hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen der Rechtsprechung standhält.
Selbstreinigung begleiten
Wir begleiten Sie durch den Selbstreinigungsprozess – von organisatorischen Maßnahmen bis zur Vertretung gegenüber dem Wettbewerbsregister.
Schadensersatz durchsetzen
Bei ungerechtfertigter Vergabesperre klären wir Sie über Schadensersatzansprüche auf und setzen diese durch.
Sie werden nicht mehr angerufen
Vergabesperren werden oft genug heimlich erteilt. Sie bekommen als Bieter nichts davon mit. Sie werden nicht mehr angerufen, stehen auf keiner Bieterliste mehr – es wird still um Ihr Unternehmen. Meistens empfiehlt es sich, zunächst nachzufragen, warum Sie nicht mehr beauftragt werden. Im Regelfall teilt Ihnen der Auftraggeber dann die Gründe mit.
Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an Vergabesperren – in formaler wie inhaltlicher Hinsicht. Bloße Ermittlungsverfahren reichen im Regelfall nicht aus. Nach unserer Erfahrung genügen die meisten Vergabesperren diesen Anforderungen nicht.
Vergabesperre und Selbstreinigung
Manchmal haben Vergabesperren einen ernsten Sachverhalt zum Grund: Steuern wurden nicht bezahlt, Straftaten begangen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Selbstreinigung. Dies kann einen tiefgehenden Eingriff in die Organisationsstrukturen Ihres Unternehmens erfordern – oder auch nur die Auswechslung einzelner Mitarbeiter, die Erarbeitung von Organisationsverfügungen oder die Etablierung eines besseren Compliance-Systems. Was im Einzelfall erforderlich ist, schätzen wir für Sie ein und setzen es gemeinsam mit Ihnen um. Dies umfasst auch eine etwaig nötig werdende Vertretung gegenüber dem Wettbewerbsregister.
Vergabesperre und Schadensersatz
Wenn Sie Opfer einer ungerechtfertigten Vergabesperre geworden sind, sind Ihnen in aller Regel auch Aufträge entgangen. Wir kennen Fälle, in denen der Bieter auf Platz 1 der Wertungsreihenfolge liegt und die lapidare Mitteilung erhält, dass der Zuschlag wegen einer Vergabesperre an den Zweitplatzierten geht. Ebenso haftungsträchtig sind Konstellationen, in denen ein Bieter jahrelang im Reihumverfahren beauftragt wurde, dann aber herausgenommen wird. In all diesen Fällen gehört es zum Standard unserer Kanzlei, Sie auch über Schadensersatzansprüche aufzuklären.
Typischer Ablauf
- Keine Aufträge mehr – Ursache klären
- Vergabesperre auf Rechtmäßigkeit prüfen
- Ggf. Selbstreinigung einleiten und begleiten
- Rechtswidrige Sperre anfechten
- Schadensersatzansprüche prüfen und durchsetzen
Häufige Fragen zur Verfahrensbegleitung
Allgemeine Erstorientierung – kein Ersatz für anwaltlichen Rat im Einzelfall.
Was ist eine Vergabesperre und ist sie immer rechtmäßig?
Eine Vergabesperre schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an Vergabeverfahren aus. Sie ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen rechtmäßig. Pauschale Sperren ohne Einzelfallprüfung sind rechtswidrig und angreifbar. Bloße Ermittlungsverfahren begründen im Regelfall keinen Ausschlussgrund. → Jetzt Sperre prüfen lassen
Kann ich mich trotz eines Ausschlussgrundes an Vergaben beteiligen?
Unter Umständen ja – über das Institut der Selbstreinigung. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen konkrete Maßnahmen ergriffen hat, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Ob die Maßnahmen ausreichen, entscheidet der Auftraggeber; seine Entscheidung ist anfechtbar.
Was tun, wenn ich zu Unrecht im Wettbewerbsregister eingetragen bin?
Gegen eine Eintragung stehen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Das sollte zeitnah angegangen werden – jede Ausschreibungsrunde, an der Sie wegen der Eintragung nicht teilnehmen können, bedeutet wirtschaftlichen Schaden.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Antworten ersetzen keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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