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Unsere Standorte

Bie­ter, Bewer­ber & Auf­trag­neh­mer

Die Besei­ti­gung von Ver­ga­be­sper­ren

Ver­ga­be­sper­ren wer­den oft heim­lich erteilt. Irgend­wann wer­den Sie nicht mehr ange­ru­fen, ste­hen auf kei­ner Bie­ter­lis­te mehr. Wir wis­sen, wann eine Ver­ga­be­sper­re hält – und was gegen eine rechts­wid­ri­ge Sper­re getan wer­den kann.

Häu­fi­ger Irr­tum

Ermitt­lungs­ver­fah­ren rei­chen nicht

Blo­ße Ermitt­lungs­ver­fah­ren begrün­den im Regel­fall kei­ne recht­mä­ßi­ge Ver­ga­be­sper­re.

Mög­li­cher Aus­weg

Selbst­rei­ni­gung nach § 125 GWB

Auch bei erns­tem Sach­ver­halt kann die Markt­teil­nah­me wie­der­her­ge­stellt wer­den.

Was wir für Sie tun

Ver­ga­be­sper­re prü­fen

Wir prü­fen, ob die gegen Sie ver­häng­te Ver­ga­be­sper­re den hohen for­ma­len und inhalt­li­chen Anfor­de­run­gen der Recht­spre­chung stand­hält.

Selbst­rei­ni­gung beglei­ten

Wir beglei­ten Sie durch den Selbst­rei­ni­gungs­pro­zess – von orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men bis zur Ver­tre­tung gegen­über dem Wett­be­werbs­re­gis­ter.

Scha­dens­er­satz durch­set­zen

Bei unge­recht­fer­tig­ter Ver­ga­be­sper­re klä­ren wir Sie über Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf und set­zen die­se durch.

Sie wer­den nicht mehr ange­ru­fen

Ver­ga­be­sper­ren wer­den oft genug heim­lich erteilt. Sie bekom­men als Bie­ter nichts davon mit. Sie wer­den nicht mehr ange­ru­fen, ste­hen auf kei­ner Bie­ter­lis­te mehr – es wird still um Ihr Unter­neh­men. Meis­tens emp­fiehlt es sich, zunächst nach­zu­fra­gen, war­um Sie nicht mehr beauf­tragt wer­den. Im Regel­fall teilt Ihnen der Auf­trag­ge­ber dann die Grün­de mit.

Die Recht­spre­chung stellt hohe Anfor­de­run­gen an Ver­ga­be­sper­ren – in for­ma­ler wie inhalt­li­cher Hin­sicht. Blo­ße Ermitt­lungs­ver­fah­ren rei­chen im Regel­fall nicht aus. Nach unse­rer Erfah­rung genü­gen die meis­ten Ver­ga­be­sper­ren die­sen Anfor­de­run­gen nicht.

Ver­ga­be­sper­re und Selbst­rei­ni­gung

Manch­mal haben Ver­ga­be­sper­ren einen erns­ten Sach­ver­halt zum Grund: Steu­ern wur­den nicht bezahlt, Straf­ta­ten began­gen. In sol­chen Fäl­len emp­fiehlt sich eine Selbst­rei­ni­gung. Dies kann einen tief­ge­hen­den Ein­griff in die Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren Ihres Unter­neh­mens erfor­dern – oder auch nur die Aus­wechs­lung ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter, die Erar­bei­tung von Orga­ni­sa­ti­ons­ver­fü­gun­gen oder die Eta­blie­rung eines bes­se­ren Com­pli­ance-Sys­tems. Was im Ein­zel­fall erfor­der­lich ist, schät­zen wir für Sie ein und set­zen es gemein­sam mit Ihnen um. Dies umfasst auch eine etwa­ig nötig wer­den­de Ver­tre­tung gegen­über dem Wett­be­werbs­re­gis­ter.

Ver­ga­be­sper­re und Scha­dens­er­satz

Wenn Sie Opfer einer unge­recht­fer­tig­ten Ver­ga­be­sper­re gewor­den sind, sind Ihnen in aller Regel auch Auf­trä­ge ent­gan­gen. Wir ken­nen Fäl­le, in denen der Bie­ter auf Platz 1 der Wer­tungs­rei­hen­fol­ge liegt und die lapi­da­re Mit­tei­lung erhält, dass der Zuschlag wegen einer Ver­ga­be­sper­re an den Zweit­plat­zier­ten geht. Eben­so haf­tungs­träch­tig sind Kon­stel­la­tio­nen, in denen ein Bie­ter jah­re­lang im Rei­hum­ver­fah­ren beauf­tragt wur­de, dann aber her­aus­ge­nom­men wird. In all die­sen Fäl­len gehört es zum Stan­dard unse­rer Kanz­lei, Sie auch über Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf­zu­klä­ren.

Typi­scher Ablauf

Häu­fi­ge Fra­gen zur Ver­fah­rens­be­glei­tung

All­ge­mei­ne Erst­ori­en­tie­rung – kein Ersatz für anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall.

Was ist eine Ver­ga­be­sper­re und ist sie immer recht­mä­ßig?

Eine Ver­ga­be­sper­re schließt ein Unter­neh­men von der Teil­nah­me an Ver­ga­be­ver­fah­ren aus. Sie ist nur unter den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen recht­mä­ßig. Pau­scha­le Sper­ren ohne Ein­zel­fall­prü­fung sind rechts­wid­rig und angreif­bar. Blo­ße Ermitt­lungs­ver­fah­ren begrün­den im Regel­fall kei­nen Aus­schluss­grund. → Jetzt Sper­re prü­fen las­sen

Unter Umstän­den ja – über das Insti­tut der Selbst­rei­ni­gung. Vor­aus­set­zung ist, dass das Unter­neh­men kon­kre­te Maß­nah­men ergrif­fen hat, um ähn­li­che Vor­fäl­le künf­tig zu ver­hin­dern. Ob die Maß­nah­men aus­rei­chen, ent­schei­det der Auf­trag­ge­ber; sei­ne Ent­schei­dung ist anfecht­bar.

Gegen eine Ein­tra­gung ste­hen Rechts­be­hel­fe zur Ver­fü­gung. Das soll­te zeit­nah ange­gan­gen wer­den – jede Aus­schrei­bungs­run­de, an der Sie wegen der Ein­tra­gung nicht teil­neh­men kön­nen, bedeu­tet wirt­schaft­li­chen Scha­den.

Hin­weis: Kei­ne Rechts­be­ra­tung. Alle Ant­wor­ten erset­zen kei­ne anwalt­li­che Ein­zel­fall­prü­fung.

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