Bieter, Bewerber & Auftragnehmer
Das Mängel‑, Nachtrags- und Behinderungsmanagement
Mit dem Zuschlag beginnt die Vertragsausführung – und damit ein neues Kapitel mit eigenen Risiken. Öffentliche Auftraggeber geben nicht ihr eigenes Geld aus. Strukturiertes und rechtlich sauberes Vorgehen ist entscheidend.
Faustregel
Lieber eine Anzeige zu viel
Behinderungsanzeigen sind Voraussetzung für Stillstandskosten – eine Anspruchskategorie, die viele Auftragnehmer zu selten nutzen.
Unser Ansatz
Gesamter Lebenszyklus
Wir begleiten Sie vom Zuschlag bis zur Abnahme – und darüber hinaus.
Was wir für Sie tun
Nachtragsmanagement
Wir prüfen Nachtragsansprüche rechtlich, formulieren Nachtragsangebote und setzen Vergütungsanpassungen durch.
Behinderungsanzeigen
Wir beraten Sie, wann und wie Behinderungs- und Bedenkenanzeigen zu stellen sind – und sichern damit Ihre Ansprüche.
Mängel & Kündigung
Wir begleiten Sie bei Mängelstreitigkeiten und drohenden Kündigungen aus wichtigem Grund – strukturiert und rechtssicher.
Mit dem Zuschlag beginnt die Vertragsausführung
Der Zuschlag markiert nicht nur das Ende des Vergabeverfahrens. Er ist zugleich der Vertragsschluss. Mit dem Vertragsschluss entstehen wechselseitig Rechte und Pflichten. Der Bieter wird zum Auftragnehmer – und stellt fest, dass er in der Ausführung behindert ist, dass vorgesehene Ausführungsweisen technisch unmöglich sind oder dass er Nachtragsbeauftragungen benötigt. Öffentliche Auftraggeber geben nicht ihr eigenes Geld aus, sodass strukturiertes und rechtlich sauberes Vorgehen entscheidend ist.
Das Nachtragsangebot
Nicht nur im Baubereich, sondern auch bei Liefer- und Dienstleistungen kommt es zu Leistungsänderungen und notwendig werdenden Zusatzleistungen. Jeder Nachtragsfall bringt Rechtsfragen mit sich: Ist die angeblich zusätzliche Leistung nicht bereits mit beauftragt worden? Auf welcher vertraglichen Grundlage ist die Vergütung anzupassen? Diese Fragen sollten Sie frühzeitig klären.
Die Behinderungs- und Bedenkenanzeige
Lieber eine Behinderungs- und Bedenkenanzeige zu viel als eine zu wenig. Denn der öffentliche Auftraggeber muss finanzielle Vorsorge treffen und sein Vorhaben gemäß Zeitplan realisieren. Behinderungsanzeigen sind zudem Voraussetzung, um Stillstandskosten geltend zu machen – eine Anspruchskategorie, die Auftragnehmer viel zu selten nutzen.
Wir geben Ihnen einen umfassenden Eindruck davon, welche Maßnahmen gegenüber wem ergriffen werden müssen – und wann.
Der Mängelfall
Innerhalb der Gewährleistungszeit treten manchmal behauptete Mängel auf – manchmal so erheblich, dass sie angeblich die Abnahme verhindern. Der eine oder andere öffentliche Auftraggeber steuert gegen Ende des Projekts auf eine Kündigung aus wichtigem Grund zu. Damit Sie dabei keine Rechte verlieren, müssen Sie strukturiert und planvoll vorgehen und die Rechtsprechung sowie die vertraglichen Vorgaben beachten.
Typischer Ablauf
- Behinderung oder Änderung erkennen – sofort dokumentieren
- Behinderungs- oder Bedenkenanzeige stellen
- Nachtragsangebot rechtlich prüfen und formulieren
- Vergütungsanpassung mit Auftraggeber klären
- Ggf. Mängelstreit oder Kündigung rechtssicher begegnen
Häufige Fragen zur Verfahrensbegleitung
Allgemeine Erstorientierung – kein Ersatz für anwaltlichen Rat im Einzelfall.
Wann muss ich eine Behinderungsanzeige stellen?
Sobald eine Behinderung eintritt oder absehbar ist – unverzüglich. Die Behinderungsanzeige ist Voraussetzung, um Ansprüche auf Bauzeitverlängerung und Mehraufwand geltend zu machen. Eine zu späte Anzeige kann zum Anspruchsverlust führen. Im Zweifel: lieber zu früh als zu spät.
Wie mache ich einen Nachtrag rechtssicher geltend?
Die formalen Anforderungen – rechtzeitige Ankündigung, Bezifferung, richtige Vertragsgrundlage – sind entscheidend. Viele Nachträge scheitern nicht an ihrer Berechtigung, sondern an der Art ihrer Geltendmachung. Das sollte frühzeitig mit anwaltlicher Begleitung geschehen.
Der Auftraggeber behauptet Mängel – was nun?
Zunächst prüfen: Liegt tatsächlich ein Mangel vor? Ist er möglicherweise durch fehlerhafte Planung des Auftraggebers mitverursacht? Eine vorschnelle Anerkennung kann weitreichende Konsequenzen haben. Wir prüfen die Sachlage mit Ihnen gemeinsam.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Alle Antworten ersetzen keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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