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Aktuelles Vergaberecht in 15 Minuten: Wie ist die Preisaufklärung durchzuführen?

Aktu­el­les Ver­ga­be­recht in 15 Minu­ten: Wie ist die Preis­auf­klä­rung durch­zu­füh­ren?

In Ver­ga­be­ver­fah­ren der öffent­li­chen Hand gibt es vie­le Beson­der­hei­ten und Her­aus­for­de­run­gen, die sowohl Auf­trag­ge­ber als auch Bie­ter beach­ten müs­sen. Eine aktu­el­le Ent­schei­dung der Ver­ga­be­kam­mer Schles­wig-Hol­stein vom 29. Sep­tem­ber 2023 (AZ VK-SH 11/23) unter­streicht die Wich­tig­keit von trans­pa­ren­ten Preis­er­mitt­lungs­vor­ga­ben bei der Ver­ga­be von Schü­ler­be­för­de­rungs­leis­tun­gen. In die­sem Bei­trag fas­sen wir für Sie die wesent­li­chen Punk­te zusam­men, die in der Pra­xis von Bedeu­tung sind.

Hier gelan­gen Sie zum Video der Bespre­chung der Ent­schei­dung:

Hin­ter­grund des Falls

Im Janu­ar 2023 wur­de ein Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren für Schü­ler­be­för­de­rungs­leis­tun­gen ein­ge­lei­tet. Neben den Haupt­fahr­ten zwi­schen Schu­le und Zuhau­se wur­den auch Son­der­fahr­ten aus­ge­schrie­ben. Ziel war die Ermitt­lung des wirt­schaft­lichs­ten Ange­bots anhand eines Bewer­tungs­prei­ses, der zu 50 % aus kal­ku­lier­ten Gesamt­ki­lo­me­tern bestand. Die­se Kal­ku­la­ti­on beruh­te auf nicht näher spe­zi­fi­zier­ten Erfah­rungs­wer­ten, die in den Ver­ga­be­un­ter­la­gen nicht offen­ge­legt wur­den. Der wei­te­re Teil der Bewer­tung basier­te auf dem Preis pro besetz­ten Kilo­me­ter.

Der Kon­flikt

Die Ver­ga­be führ­te zu Strei­tig­kei­ten: Ein unter­le­ge­ner Bie­ter erhob Rüge und bean­stan­de­te ins­be­son­de­re die Aus­kömm­lich­keits­prü­fung gemäß § 60 VgV, die er als unzu­rei­chend ansah. Die Ver­ga­be­kam­mer stimm­te dem zunächst zu und for­der­te den Auf­trag­ge­ber auf, die Preis­prü­fung nach­zu­ho­len. Der Auf­trag­ge­ber führ­te die Auf­klä­rung durch und hielt an sei­ner ursprüng­li­chen Ent­schei­dung fest. Der unter­le­ge­ne Bie­ter griff dies erneut an.

Ver­fah­ren vor der Ver­ga­be­kam­mer

Die Ver­ga­be­kam­mer prüf­te detail­liert, ob die Preis­auf­klä­rung ord­nungs­ge­mäß erfolg­te. Zu den Maß­nah­men des Auf­trag­ge­bers gehör­ten:

  • Über­prü­fung der Fahr­zeug- und Per­so­nal­kos­ten
  • Ana­ly­se von Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­gen, wie Min­dest­lohn und Betriebs­kos­ten
  • Mehr­fa­che Rück­fra­gen an den Bie­ter zur Kon­kre­ti­sie­rung sei­ner Kal­ku­la­ti­on

Die Ver­ga­be­kam­mer bewer­te­te die­se Schrit­te posi­tiv und hielt die Preis­auf­klä­rung für aus­rei­chend.

Ein­schät­zung durch das OLG Schles­wig-Hol­stein

Das OLG Schles­wig stell­te fest, dass die Preis­er­mitt­lungs­vor­ga­ben mög­li­cher­wei­se intrans­pa­rent waren. Beson­ders kri­tisch sah es den Unter­schied zwi­schen dem Wer­tungs­preis und dem tat­säch­lich abge­rech­ne­ten Tou­ren­preis. Soll­te die­se Intrans­pa­renz bestä­tigt wer­den, könn­te das gesam­te Ver­fah­ren feh­ler­haft sein.

Akten­ein­sicht und Geheim­nis­schutz

Ein wei­te­rer Streit­punkt betraf die Ein­sicht in die Akten des erfolg­rei­chen Bie­ters. Das OLG ent­schied, dass umfas­sen­de Offen­le­gun­gen aus Grün­den des Geschäfts­ge­heim­nis­schut­zes nicht zuläs­sig sei­en. Statt­des­sen führ­te der Senat eine eige­ne Prü­fung durch.

Fazit

Die Ent­schei­dung zeigt, wie sen­si­bel und kom­plex Aus­schrei­bun­gen gestal­tet sein müs­sen, um sowohl recht­li­chen als auch wirt­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den. Ins­be­son­de­re die Trans­pa­renz von Bewer­tungs­maß­stä­ben ist ent­schei­dend, um Anfech­tun­gen zu ver­mei­den.

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* Hin­weis: Die­ser Rechts­tipp ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er kann und will nicht alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen abde­cken, dient Unter­hal­tungs- und Erst­ori­en­tie­rungs­zwe­cken und soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten. aban­te Rechts­an­wäl­te war nicht am Ver­fah­ren betei­ligt und hat kei­ne Par­tei im Streit­ver­fah­ren ver­tre­ten.

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