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aban­te | Ver­ga­be­recht für Zuwen­dungs­emp­fän­ger

War­um Sie einen erfah­re­nen Rechts­exper­ten brau­chen

Eine soli­de Kennt­nis des Ver­ga­be­rechts ist für Zuwen­dungs­emp­fän­ger ent­schei­dend, um ihre Beschaf­fun­gen rechts­si­cher zu gestal­ten und mög­li­chen recht­li­chen Anfech­tun­gen sei­tens der Behör­den und Prü­fer vor­zu­beu­gen. Die Unter­stüt­zung von hoch­spe­zia­li­sier­ten Exper­ten, Fach­teams und Jus­ti­zia­ren ist dabei von gro­ßer Bedeu­tung, da sie mit aktu­el­len Beschlüs­sen der Ver­ga­benach­prü­fungs­ver­fah­ren ver­traut sind und poten­zi­el­le Fall­stri­cke im Ver­ga­be­recht gemein­sam mit den Zuwen­dungs­emp­fän­gern umge­hen.

Als eine aus­schließ­lich auf das Ver­ga­be­recht und Begleit­rechts­ge­bie­te (v.a. Zuwen­dungs­recht) spe­zia­li­sier­te, bun­des­weit täti­ge Anwalts­kanz­lei ver­fü­gen wir über lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen und bera­ten und ver­tre­ten seit Jah­ren öffent­lich-recht­lich und pri­vat­rechts­för­mig orga­ni­sier­te Zuwen­dungs­emp­fän­ger jeder Art und Grö­ße. Wir ken­nen Ihre Anlie­gen und spre­chen die­sel­be Spra­che. So beglei­ten wir unse­re Man­dan­ten auch bei kom­ple­xen geför­der­ten Pro­jek­ten – etwa bei auf­wän­di­gen Bau­vor­ha­ben, IT- und Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­ten oder in der Ver­wen­dungs­nach­weis­prü­fung.

Um Ihnen bei ers­ten Fra­gen wei­ter­zu­hel­fen, haben wir für Sie wich­ti­ge The­men aus dem Ver­ga­be­recht zusam­men­ge­stellt. Aus­ge­wähl­te The­men fin­den Sie über das Menü.

Sie haben wei­ter­ge­hen­de Fra­gen? Dann rufen Sie uns ger­ne an.

aban­te | Spe­zi­al­kanz­lei für Ver­ga­be­recht

Unse­re The­men für Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Die Vor­be­rei­tung des Ver­ga­be­ver­fah­rens

Was der Zuwen­dungs­ge­ber in der Revi­si­on erwar­tet, ent­schei­det sich nicht am Ende – son­dern bei der Wahl der Ver­fah­rens­art, der Auf­trags­wert­ermitt­lung und der Gestal­tung der Ver­ga­be­un­ter­la­gen. Wer hier unsau­ber arbei­tet, gefähr­det die För­de­rung. Wir berei­ten Ihr Ver­fah­ren so vor, dass Sie der Prü­fung mit einer soli­den Grund­la­ge ent­ge­gen­tre­ten kön­nen.

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Die Vergabe­verfahrens­abwicklung

Im lau­fen­den Ver­fah­ren legen Zuwen­dungs­emp­fän­ger den Grund­stein für die spä­te­re Revi­si­on. Feh­len­de Ver­ga­be­ver­mer­ke, lücken­haf­te Doku­men­ta­ti­on oder nicht kon­for­me Eig­nungs­prü­fun­gen sind klas­si­sche Angriffs­punk­te der Prü­fer. Wir beglei­ten die Abwick­lung so, dass Sie mit einer sau­be­ren Ver­fah­rens­ak­te in die Ver­wen­dungs­nach­weis­prü­fung gehen.

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Die Abwehr von Schadens­ersatz­ansprüchen nach Ver­ga­be­feh­lern

Ver­ga­be­feh­ler in geför­der­ten Pro­jek­ten haben eine Dop­pel­wir­kung: Sie kön­nen zivil­recht­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che unter­le­ge­ner Bie­ter aus­lö­sen und gleich­zei­tig den Zuwen­dungs­ge­ber zu Kür­zun­gen oder Wider­ruf ver­an­las­sen. Wir ver­tre­ten Sie in bei­den Kon­flikt­li­ni­en und stim­men die Ver­tei­di­gungs­an­sät­ze auf­ein­an­der ab.

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Das Mängel‑, Nach­trags- und Behin­de­rungs­ma­nage­ment

Wer mit För­der­mit­teln baut, trägt ein dop­pel­tes Risi­ko: Nach­trä­ge und Män­gel­strei­tig­kei­ten belas­ten nicht nur das Ver­trags­ver­hält­nis, son­dern kön­nen auch die För­der­fä­hig­keit von Kos­ten in Fra­ge stel­len. Wir beglei­ten Sie so, dass Sie gegen­über Auf­trag­neh­mer und Bewil­li­gungs­be­hör­de hand­lungs­fä­hig blei­ben.

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Die Abwehr von Zuwendungs­widerruf und Rück­forderungs­verlangen

Ver­ga­be­ver­stö­ße kön­nen die Bewil­li­gungs­be­hör­de zu Kür­zun­gen oder zum voll­stän­di­gen Wider­ruf der För­de­rung ver­an­las­sen, oft in einem Aus­maß, das zum eigent­li­chen Feh­ler außer Ver­hält­nis steht. Wir bewer­ten den Vor­wurf und set­zen fun­dier­te Gegen­po­si­tio­nen ent­ge­gen, bis hin zum ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren.

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Die Verwendungs­nachweis­prüfung

Bei der Ver­wen­dungs­nach­weis­prü­fung bewer­tet der Zuwen­dungs­ge­ber das gesam­te Ver­ga­be­ver­fah­ren nach­träg­lich. Form­feh­ler, die im Ver­fah­ren unbe­merkt blie­ben, kön­nen zur Rück­for­de­rung füh­ren. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Auf­be­rei­tung der Unter­la­gen und beglei­ten Sie durch das Prü­fungs­ver­fah­ren.

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Schu­lung und Trai­ning zum Ver­ga­be- und Ver­trags­recht

Zuwen­dungs­emp­fän­ger füh­ren Ver­ga­be­ver­fah­ren oft nur pro­jekt­be­zo­gen durch – ohne eige­nes Know-how. Unse­re Schu­lun­gen sind pra­xis­nah, mit direk­tem Bezug zu den Neben­be­stim­mun­gen des Zuwen­dungs­rechts und den Prü­fungs­maß­stä­ben der Bewil­li­gungs­be­hör­den.

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Wir unter­stüt­zen Sie als Zuwen­dungs­emp­fän­ger!

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