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01. Wel­che Unter­la­gen braucht man für bei­na­he jede IT-Beschaf­fung?

Sie sind IT-Beschaf­fer und fra­gen sich, wel­che Unter­la­gen man denn eigent­lich für jede IT-Beschaf­fung braucht? Kei­ne leich­te Fra­ge. Denn IT-Beschaf­fun­gen sind spe­zi­ell, gleich­zei­tig benö­ti­gen Sie alle Unter­la­gen wie bei einer „nor­ma­len“ Ver­ga­be auch. Wir geben Ihnen einen klei­nen Über­blick, wor­auf Sie als IT-Beschaf­fer nicht ver­zich­ten soll­ten, wenn Sie IT-Leis­tun­gen aus­schrei­ben:

Nach § 29 VgV; § 21 UVgO; § 8 VOL/A; müs­sen die Ver­ga­be­un­ter­la­gen alle Anga­ben ent­hal­ten, die erfor­der­lich sind, um dem Bie­ter eine Ent­schei­dung zur Teil­nah­me am Ver­ga­be­ver­fah­ren oder zur Ange­bots­ab­ga­be zu ermög­li­chen.
Die Unter­la­gen sol­len also die Grund­la­ge für ver­wert­ba­re Ange­bo­te der Bie­ter sein, d. h. sie müs­sen für den Bie­ter mög­lichst ein­fach und schnell zu erfas­sen sein (so lang wie nötig, so kurz wie mög­lich), gleich­zei­tig müs­sen die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­in­hal­te ent­hal­ten sein, damit der Zuschlag rechts­si­cher erfol­gen kann.

Es bie­tet sich allein der Über­sicht­lich­keit wegen an, die Unter­la­gen in einen Infor­ma­ti­ons­teil und einen Ver­trags­teil zu unter­tei­len.

Der Infor­ma­ti­ons­teil ent­hält neben dem Anschrei­ben die Bewer­bungs­be­din­gun­gen.
Das Anschrei­ben soll als geson­der­tes Doku­ment in Brief­form kurz auf das Ver­ga­be­ver­fah­ren Bezug
neh­men, die Ange­bots­frist und rele­van­ten Ter­mi­ne bestim­men, die Ver­ga­be­ver­fah­rens­art sowie das Akten­zei­chen des Auf­trag­ge­bers bezeich­nen und die Auf­for­de­rung zur Ange­bots­ab­ga­be oder – bei Teil­nah­me­wett­be­wer­ben – zur Abga­be eines Teil­nah­me­an­tra­ges ent­hal­ten (s. Min­dest­in­hal­te nach § 52 Abs. 2 VgV; § 37 Abs. 2 UVgO).

In den Bewer­bungs­be­din­gun­gen sol­len poten­zi­el­le Bie­ter einen Über­blick über das kon­kre­te Ver­ga­be­ver­fah­ren erhal­ten. Auch die Eig­nungs- und Zuschlags­kri­te­ri­en sowie ihre Gewich­tung müs­sen genannt wer­den (zB mit der Ver­ga­be von Wer­tungs­punk­ten), soweit sie nicht bereits in der Bekannt­ma­chung ent­hal­ten sind. Zudem bie­tet es sich an, Rege­lun­gen zu nach­träg­li­chen Ange­bots­än­de­run­gen sowie Ange­bots­rück­nah­men zu tref­fen. Die Auf­trag­ge­ber kön­nen dar­über hin­aus gem. § 25 UVgO; § 35 VgV; § 8 Abs. 4 VOL/A Neben­an­ge­bo­te zulas­sen. Ein sol­cher Hin­weis kann bereits in die Bekannt­ma­chung auf­ge­nom­men wer­den oder aber erst in den Ver­ga­be­un­ter­la­gen ent­hal­ten sein. Fehlt eine ent­spre­chen­de Anga­be, sind Neben­an­ge­bo­te unzu­läs­sig. Bei EU-wei­ten Ver­ga­be­ver­fah­ren muss die Ver­ga­be­kam­mer ein­schließ­lich aller Kon­takt­da­ten als zustän­di­ge Stel­le für Nach­prü­fungs­ver­fah­ren genannt wer­den.

Der Ver­trags­teil ent­hält die Ver­trags­un­ter­la­gen, d. h. die Leis­tungs­be­schrei­bung (§ 23 UVgO; § 31 VgV; § 7 VOL/A) und die Ver­trags­be­din­gun­gen (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 UVgO; § 29 Abs. 1 Nr. 3 VgV; § 9 VOL/A). Grund­sätz­lich sind die VOL/B in den Ver­trag mit ein­zu­be­zie­hen (§ 21 Abs. 2 UVgO; § 29 Abs. 2 VgV; § 9 VOL/A). Bei IT-Ver­ga­ben bie­tet es sich regel­mä­ßig an, einen Preis­blatt­vor­druck zu erstel­len. Zudem wird der Leis­tungs­be­schrei­bung in der Regel ein Kri­te­ri­en­ka­ta­log bei­gefügt.

Bei IT-Ver­ga­ben ist beson­de­res Augen­merk auf die Leis­tungs­be­schrei­bung zu legen – unzu­rei­chen­de Leis­tungs­be­schrei­bun­gen sind gera­de bei IT-Pro­jek­ten die häu­figs­te Ursa­che für aus­ufern­de Kos­ten, Risi­ko­auf­schlä­ge und Ter­min­über­schrei­tun­gen! Im Rah­men der Leis­tungs­be­schrei­bung emp­fiehlt es sich, auf IT-spe­zi­fi­sche Stan­dards und Nor­men Bezug zu neh­men (etwa die IT Infra­struc­tu­re Libra­ry, ISO/IEC 20000, EN ISO 9241), um kla­re Anfor­de­run­gen zu kom­mu­ni­zie­ren. Dar­über hin­aus ist hier der Grund­satz der Pro­dukt­neu­tra­li­tät unbe­dingt zu beach­ten (s. dazu #).
Oft genug kann jedoch gera­de bei IT-Ver­ga­ben die Leis­tung gar nicht in allen Ein­zel­hei­ten kon­kret beschrie­ben wer­den, da dem Auf­trag­ge­ber das tech­ni­sche Know-how fehlt (gera­de des­halb schreibt er die Leis­tung ja aus!). Ent­hal­ten muss die Leis­tungs­be­schrei­bung daher wenigs­tens eine ein­deu­ti­ge Ziel­vor­ga­be (sog. funk­tio­na­le Leis­tungs­be­schrei­bung). Gera­de in Soft­ware­ent­wick­lungs­pro­jek­ten ist das gewähl­te Vor­ge­hens­mo­dell mit in die Leis­tungs­be­schrei­bung auf­zu­neh­men. Auch ein Las­ten­heft wird regel­mä­ßig bei­gefügt: Es beinhal­tet aus Sicht des Auf­trag­ge­bers alle Anfor­de­run­gen an den Auf­trag­neh­mer. Kom­plet­tiert wird es durch das spä­te­re Pflich­ten­heft des Auf­trag­neh­mers.

Der Kri­te­ri­en­ka­ta­log wie­der­um ergänzt die Leis­tungs­be­schrei­bung. Die dar­in ent­hal­te­nen Aus­schluss- und Bewer­tungs­kri­te­ri­en beschrei­ben, wel­che Anfor­de­run­gen an Bie­ter gestellt wer­den und nach wel­chen Kri­te­ri­en der Zuschlag erteilt wird. Zu beach­ten ist in die­sem Zusam­men­hang, dass gera­de im IT-Bereich tech­ni­sche Inno­va­tio­nen häu­fig eine beson­de­re Rol­le spie­len und vie­le Markt­teil­neh­mer jun­ge Start-ups ohne zahl­rei­che Refe­ren­zen sind. Bei der For­mu­lie­rung der Eig­nungs­kri­te­ri­en ist die­ser Aspekt zu berück­sich­ti­gen, um nicht Markt­new­co­mer von vorn­her­ein durch Anfor­de­run­gen aus­zu­schlie­ßen, die von den Unter­neh­men eine fak­ti­sche Markt­eta­blie­rung ver­lan­gen.

Abschlie­ßend emp­feh­len wir daher die fol­gen­de Glie­de­rung der Ver­ga­be­un­ter­la­gen:

I. Infor­ma­ti­ons­teil

  1. Anschrei­ben
  2. Bewer­bungs­be­din­gun­gen
    1. Beschrei­bung der Ein­zel­hei­ten der Durch­füh­rung des Ver­ga­be­ver­fah­rens, ins­bes. Fris­ten­an­ga­ben
    2. Hin­wei­se zur Ange­bots­er­stel­lung (Form, Inhalt, Auf­bau), evt. Anga­be zur Zulas­sung von Neben­an­ge­bo­ten
    3. Eig­nungs- und Zuschlags­kri­te­ri­en und Hin­wei­se zur Gewich­tung
    4. Abschlie­ßen­de Lis­te aller ver­lang­ten Nach­wei­se und Erklä­run­gen
    5. Anga­be der zustän­di­gen Ver­ga­be­kam­mer und Rechts­be­helfs­be­leh­rung (bei EU-wei­ten Ver­ga­ben)

II. Ver­trags­un­ter­la­gen

  1. Ver­trags­ent­wurf mit Ver­trags­be­din­gun­gen (EVB-IT AGB; VOL/B)
  2. Leis­tungs­be­schrei­bung und Kri­te­ri­en­ka­ta­log zzgl. Anla­gen (Vor­ge­hens­mo­dell, Las­ten­heft)
  3. Preis­blatt

Wir hof­fen, das hat gehol­fen. Wenn Sie sich noch immer fra­gen, wel­che Unter­la­gen Sie z.B. für die Lizenz­kauf benö­ti­gen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Wir freu­en uns dar­auf, mit Ihnen zu spre­chen!

Sie sind IT-Beschaf­­fer und fra­gen sich, wel­che Unter­la­gen man denn eigent­lich für jede IT-Beschaf­­fung braucht? Kei­ne leich­te Fra­ge. Denn IT-Beschaf­­fun­­gen sind spe­zi­ell, gleich­zei­tig benö­ti­gen Sie alle Unter­la­gen wie bei einer „nor­ma­len“ Ver­ga­be auch. Wir geben Ihnen einen klei­nen Über­blick, wor­auf Sie als IT-Beschaf­­fer nicht ver­zich­ten soll­ten, wenn Sie IT-Leis­­tun­­gen aus­schrei­ben: Nach § 29 VgV; § […]

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