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Ansprü­che aus öffent­li­chen Auf­trä­gen

Bera­tung und Ver­tre­tung in Strei­tig­kei­ten aus öffent­li­chen Auf­trä­gen

Ver­trä­ge, die im Ergeb­nis von Ver­ga­be­ver­fah­ren geschlos­sen wer­den, sind häu­fig kom­plex und recht­lich anspruchs­voll. Strei­tig­kei­ten zwi­schen Auf­trag­ge­bern und Auf­trag­neh­mern kön­nen daher vor allem nach Abschluss des Ver­ga­be­ver­fah­rens ent­ste­hen. Unse­re Kanz­lei unter­stützt umfas­send bei der Klä­rung sol­cher Kon­flik­te und ent­wi­ckelt rechts­si­che­re Lösun­gen.

Typi­sche Streit­fäl­le aus öffent­li­chen Auf­trä­gen

Ver­trags­an­pas­sung

Im Ver­lauf der Ver­trags­durch­füh­rung kön­nen unvor­her­ge­se­he­ne Umstän­de ein­tre­ten, die eine Anpas­sung des Ver­trags not­wen­dig machen. Wir bera­ten und ver­tre­ten sowohl Auf­trag­ge­ber als auch Auf­trag­neh­mer in die­sen Fäl­len:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Wir prü­fen, ob eine bean­trag­te Ände­rung zuläs­sig ist, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf ver­ga­be­recht­li­che Vor­ga­ben wie § 132 GWB, und weh­ren unbe­rech­tig­te Anpas­sungs­for­de­run­gen ab.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Durch­set­zung not­wen­di­ger Ände­run­gen, bei­spiels­wei­se bei geän­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen oder unvor­her­ge­se­he­nen Mehr­leis­tun­gen, und rechts­si­che­re Gestal­tung von Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen.

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Preis­an­pas­sung

Preis­än­de­run­gen wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit sind ein häu­fi­ger Streit­punkt, ins­be­son­de­re bei län­ger­fris­ti­gen Ver­trä­gen oder geän­der­ten Markt­be­din­gun­gen:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Abwehr unbe­rech­tig­ter Preis­an­pas­sungs­for­de­run­gen, die nicht durch den Ver­trag gedeckt sind, und Sicher­stel­lung, dass ver­trag­lich ver­ein­bar­te Prei­se ein­ge­hal­ten wer­den.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Durch­set­zung von Preis­an­pas­sun­gen, wenn ver­trag­lich vor­ge­se­he­ne Preis­an­pas­sungs­klau­seln grei­fen oder außer­ge­wöhn­li­che Umstän­de ein­tre­ten.


Schlecht­leis­tung

Wenn der Auf­trag­neh­mer die ver­ein­bar­te Leis­tung nicht ord­nungs­ge­mäß erbringt, erge­ben sich zahl­rei­che recht­li­che und prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Durch­set­zung von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen, Ver­trags­stra­fen oder Scha­dens­er­satz bei man­gel­haf­ter Leis­tungs­er­brin­gung. Wir bera­ten zudem zur Fra­ge, ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ein Rück­tritt vom Ver­trag oder eine Kün­di­gung mög­lich ist.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Abwehr unbe­rech­tig­ter Rekla­ma­tio­nen oder Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen sowie Durch­set­zung des Anspruchs auf Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung, sofern ver­trag­lich ver­ein­bart.


Zah­lungs­ver­wei­ge­rung

Strei­tig­kei­ten um die Zah­lung gehö­ren zu den häu­figs­ten Kon­flik­ten, die regel­mä­ßig im Zusam­men­hang mit Schlecht­leis­tungs­dis­kus­sio­nen ste­hen:

  • Für Auf­trag­ge­ber: Prü­fen von Ein­wen­dun­gen gegen­über Zah­lungs­for­de­run­gen, etwa bei nicht ver­trags­ge­mä­ßer Leis­tung, und rechts­si­che­re Zurück­be­hal­tung von Zah­lun­gen.
  • Für Auf­trag­neh­mer: Durch­set­zung von Zah­lungs­an­sprü­chen, auch durch gericht­li­che Schrit­te, und Abwehr von Zurück­be­hal­tungs­rech­ten oder unbe­rech­tig­ten Kür­zun­gen.

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Unse­re Leis­tun­gen

  1. Prü­fung und Bewer­tung des Kon­flikts: Wir ana­ly­sie­ren die Sach­la­ge umfas­send und geben eine fun­dier­te recht­li­che Ein­schät­zung der Posi­ti­on unse­res Man­dan­ten.
  2. Stra­te­gie­ent­wick­lung: Gemein­sam mit unse­ren Man­dan­ten ent­wi­ckeln wir eine indi­vi­du­el­le Stra­te­gie zur Durch­set­zung oder Abwehr der jewei­li­gen Ansprü­che.
  3. Ver­hand­lung und Media­ti­on: Ziel ist es, Strei­tig­kei­ten mög­lichst ein­ver­nehm­lich bei­zu­le­gen. Wir füh­ren Ver­hand­lun­gen mit der Gegen­sei­te und unter­stüt­zen in Media­ti­ons­ver­fah­ren.
  4. Gericht­li­che Ver­tre­tung: Soll­te eine gericht­li­che Klä­rung unver­meid­bar sein, ver­tre­ten wir unse­re Man­dan­ten enga­giert und kom­pe­tent vor Gericht.
  5. Prä­ven­ti­ve Bera­tung: Wir hel­fen, Strei­tig­kei­ten bereits im Vor­feld zu ver­mei­den, indem wir kla­re und rechts­si­che­re Ver­trä­ge gestal­ten sowie effi­zi­en­te Kon­flikt­lö­sungs­me­cha­nis­men imple­men­tie­ren.


Vor­tei­le unse­rer Unter­stüt­zung

  • Exper­ti­se im Ver­ga­be­recht: Umfas­sen­de Kennt­nis der ver­ga­be­recht­li­chen Beson­der­hei­ten, die für Strei­tig­kei­ten aus öffent­li­chen Auf­trä­gen rele­vant sind.
  • Ganz­heit­li­cher Ansatz: Berück­sich­ti­gung sowohl der recht­li­chen als auch der wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten.
  • Effi­zi­en­te Kon­flikt­lö­sung: Fokus­sie­rung auf schnel­le und kos­ten­ef­fi­zi­en­te Lösun­gen.
  • Maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen: Indi­vi­du­el­le Bera­tung, die auf die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se von Auf­trag­ge­bern und Auf­trag­neh­mern abge­stimmt ist.
  • Fach­an­wäl­te für IT-Recht sowie Bau- und Archi­tek­ten­recht: Wir sind nicht nur Anwäl­te für Ver­ga­be­recht, son­dern auch für IT-Recht und Bau­recht, denn dies sind mit die häu­figs­ten Kate­go­rien von öffent­li­chen Auf­trä­gen, in denen es zu Streit kom­men kann.

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