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Selbst­rei­ni­gung

Unter­stüt­zung bei der ver­ga­be­recht­li­chen Selbst­rei­ni­gung

Wenn ein Unter­neh­men auf­grund eines ver­ga­be­recht­li­chen Aus­schluss­grun­des von der Teil­nah­me an Ver­ga­be­ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen wur­de, kann dies erheb­li­che wirt­schaft­li­che Fol­gen haben. Eine soge­nann­te ver­ga­be­recht­li­che Selbst­rei­ni­gung bie­tet die Mög­lich­keit, sich wie­der als zuver­läs­si­ger Wirt­schafts­teil­neh­mer zu qua­li­fi­zie­ren und von einer bestehen­den oder dro­hen­den Ver­ga­be­sper­re befreit zu wer­den. Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men dabei, die­sen Pro­zess erfolg­reich und rechts­si­cher zu gestal­ten.

Was ist eine ver­ga­be­recht­li­che Selbst­rei­ni­gung?

Die ver­ga­be­recht­li­che Selbst­rei­ni­gung ist ein Ver­fah­ren, das einem Unter­neh­men ermög­licht, sei­ne Zuver­läs­sig­keit nach­zu­wei­sen, obwohl ein Aus­schluss­grund gemäß § 123 oder § 124 GWB vor­liegt. Ziel ist es, den Nach­weis zu erbrin­gen, dass das Unter­neh­men alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men ergrif­fen hat, um künf­ti­ge Ver­stö­ße aus­zu­schlie­ßen.

Typi­sche Aus­schluss­grün­de, die eine Selbst­rei­ni­gung erfor­der­lich machen kön­nen, sind:

  • Kor­rup­ti­ons­fäl­le
  • Kar­tell­rechts­ver­stö­ße
  • Straf­ta­ten von Füh­rungs­kräf­ten oder Mit­ar­bei­ten­den
  • Schwer­wie­gen­de Ver­feh­lun­gen bei der Ver­trags­durch­füh­rung


Grün­de für eine zügi­ge Selbst­rei­ni­gung

Eine schnel­le und effek­ti­ve Selbst­rei­ni­gung kann den Scha­den begren­zen und das Unter­neh­men zügig wie­der in den Wett­be­werb brin­gen. Wir stel­len sicher, dass alle erfor­der­li­chen Schrit­te rechts­si­cher und nach­hal­tig umge­setzt wer­den, um eine erfolg­rei­che Wie­der­her­stel­lung der Teil­nah­me­fä­hig­keit zu errei­chen.

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Wel­che Schrit­te umfasst die Selbst­rei­ni­gung?

Umfas­sen­de Auf­klä­rung des Sach­ver­halts

Der ers­te Schritt der Selbst­rei­ni­gung ist die voll­stän­di­ge und trans­pa­ren­te Auf­klä­rung des zugrun­de lie­gen­den Sach­ver­halts:

  • Ermitt­lung der Ursa­chen: Iden­ti­fi­ka­ti­on der Ver­stö­ße und der ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen oder Pro­zes­se.
  • Ana­ly­se des Fehl­ver­hal­tens: Prü­fung, ob sys­te­mi­sche Schwä­chen oder indi­vi­du­el­le Ver­stö­ße ursäch­lich waren.


Ein­lei­tung von Abhil­fe­maß­nah­men

Nach der Sach­ver­halts­auf­klä­rung müs­sen kon­kre­te Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die Zuver­läs­sig­keit des Unter­neh­mens wie­der­her­zu­stel­len:

  • Per­so­nel­le Kon­se­quen­zen: Tren­nung von ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen, sofern erfor­der­lich.
  • Orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen: Opti­mie­rung von inter­nen Pro­zes­sen und Struk­tu­ren.
  • Com­pli­ance-Manage­ment-Sys­te­me: Ein­rich­tung oder Ver­bes­se­rung von Sys­te­men zur Ver­mei­dung künf­ti­ger Ver­stö­ße.


Zusam­men­ar­beit mit den Behör­den

Eine akti­ve und koope­ra­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen Behör­den ist für eine erfolg­rei­che Selbst­rei­ni­gung ent­schei­dend:

  • Offen­le­gung des Sach­ver­halts: Trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Ver­ga­be­stel­len oder ande­ren über­wa­chen­den Insti­tu­tio­nen.
  • Nach­weis der Abhil­fe­maß­nah­men: Doku­men­ta­ti­on der ergrif­fe­nen Schrit­te und Vor­la­ge ent­spre­chen­der Nach­wei­se.


Antrag­stel­lung zur Wie­der­her­stel­lung der Zuver­läs­sig­keit

Nach Abschluss der Maß­nah­men wird ein for­ma­ler Antrag auf Bestä­ti­gung der Wie­der­her­stel­lung der Zuver­läs­sig­keit bei der jewei­li­gen Ver­ga­be­stel­le ein­ge­reicht. Die­ser muss die ergrif­fe­nen Schrit­te nach­voll­zieh­bar dar­stel­len und bele­gen.

Vor­tei­le der Selbst­rei­ni­gung

Die Selbst­rei­ni­gung bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le:

  1. Wie­der­erlan­gung der Teil­nah­me­fä­hig­keit: Das Unter­neh­men kann wie­der an Ver­ga­be­ver­fah­ren teil­neh­men und poten­zi­ell lukra­ti­ve Auf­trä­ge gewin­nen.
  2. Repu­ta­ti­on und Ver­trau­ens­auf­bau: Durch die Umset­zung wirk­sa­mer Maß­nah­men wird Ver­ant­wor­tung und Inte­gri­tät signa­li­siert.
  3. Lang­fris­ti­ge Risi­ko­mi­ni­mie­rung: Die Ver­bes­se­rung inter­ner Pro­zes­se und Com­pli­ance-Struk­tu­ren schützt vor künf­ti­gen Rechts­ver­sto­ßen.
  4. Wett­be­werbs­vor­teil: Unter­neh­men, die pro­ak­tiv und effek­tiv Selbst­rei­ni­gungs­maß­nah­men umset­zen, kön­nen sich posi­tiv von Wett­be­wer­bern abhe­ben.


Unser Leis­tungs­an­ge­bot

Wir bie­ten umfas­sen­de Unter­stüt­zung bei der Selbst­rei­ni­gung:

  • Ana­ly­se der recht­li­chen Aus­gangs­si­tua­ti­on: Prü­fung der bestehen­den Aus­schluss­grün­de und Ent­wick­lung einer indi­vi­du­el­len Stra­te­gie.
  • Durch­füh­rung der Selbst­rei­ni­gung: Beglei­tung bei der Auf­klä­rung, Erar­bei­tung und Umset­zung der erfor­der­li­chen Maß­nah­men.
  • Behör­den­kom­mu­ni­ka­ti­on: Ver­tre­tung gegen­über den zustän­di­gen Ver­ga­be­stel­len und Unter­stüt­zung bei der Antrag­stel­lung.
  • Lang­fris­ti­ge Com­pli­ance-Bera­tung: Auf­bau und Imple­men­tie­rung eines wirk­sa­men Com­pli­ance-Sys­tems zur Ver­mei­dung künf­ti­ger Risi­ken.

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