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Organisationsberatung
Dienstleistungsangebot: Vergaberechtliche Organisationsberatung
Die vergaberechtliche Organisationsberatung bietet öffentlichen Auftraggebern und ihren Partnern maßgeschneiderte Lösungen, um ihre Strukturen und Prozesse vergaberechtskonform zu gestalten. Gerade in Zeiten zunehmender Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen untereinander und öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen sowie komplexer Kooperationsmodelle ist eine umfassende Beratung unverzichtbar.
Was umfasst die vergaberechtliche Organisationsberatung?
Gestaltung von Auftraggeber-Gemeinschaftsverträgen
Viele öffentliche Auftraggeber entscheiden sich dafür, ihre Ressourcen zu bündeln und gemeinsam Vergabeverfahren durchzuführen. Hierbei unterstützen wir sie in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen:
- Vertragsgestaltung: Erstellung von rechtssicheren Gemeinschaftsverträgen, die Zuständigkeiten, Pflichten und Risiken klar regeln.
- Klärung der Verantwortlichkeiten: Strukturierung der Zusammenarbeit, um eine effiziente und vergaberechtskonforme Durchführung der Verfahren sicherzustellen.
- Abgrenzung der Aufgabenbereiche: Beratung zur Aufteilung von Planung, Durchführung und Kontrolle des Vergabeverfahrens zwischen den beteiligten Auftraggebern.
Errichtung einer rechtsträgerübergreifenden gemeinsamen Vergabestelle
Manchmal optieren öffentliche Auftraggeber auch dafür, eine gemeinsame Vergabestelle einzurichten. Dazu nutzen sie in der Regel eine vorhandene Vergabestelle und regeln im Wege einer Verwaltungsvereinbarung oder Dienstleistungsvereinbarung, dass diese Vergabestelle für die anderen beteiligten Auftraggeber tätig werden soll. Typische Probleme sind, dass die Vergabeverfahren der Auftraggeber, die die Vergabestelle nicht „im Haus haben“, liegen bleiben. Wir unterstützen dabei, dass es dazu nicht kommt und die gemeinsame Vergabestelle ein Erfolg wird.
- Vertragsgestaltung: Erstellung von Verwaltungsvereinbarungen, die Zuständigkeiten, Pflichten und Bearbeitungsreihenfolgen wie Kostenerstattungsfragen klar regeln.
- Klärung der Verantwortlichkeiten: Strukturierung der Zusammenarbeit zwischen beauftragenden Auftraggebern und beauftragtem Auftraggeber, Gestaltung der Überschnittstelle.
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Prüfung und Monitoring der Inhousefähigkeit
Die Inhousefähigkeit eines Tochter‑, Schwester- oder Gemeinschaftsunternehmens ist für viele öffentliche Auftraggeber essenziell, um Dienstleistungen vergabefrei erbringen zu lassen. Wir bieten umfassende Beratung an bei:
- Initialer Prüfung der Inhousefähigkeit: Analyse, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine vergabefreie Beauftragung erfüllt (insbesondere gemäß den Kriterien der EuGH-Rechtsprechung und des § 108 GWB).
- Laufendes Monitoring: Regelmäßige Überprüfung, ob die Inhousekriterien weiterhin erfüllt sind, insbesondere bei Änderungen der Gesellschaftsstruktur, der Aufgabenverteilung oder der Gesellschafterzusammensetzung.
- Dokumentation und Nachweisführung: Erstellung von Berichten und Leitlinien, um die Inhousefähigkeit auch gegenüber Dritten oder im Falle rechtlicher Streitigkeiten nachvollziehbar darzulegen.
Beratung zu Kooperationen im Rahmen von PPP-Modellen
Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) erfordern eine besonders sorgfältige Planung und rechtliche Gestaltung, um unvorhergesehene Ausschreibungspflichten zu vermeiden und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Unser Leistungsangebot umfasst:
- Strukturierung von Kooperationen: Entwicklung von Modellen, die eine effektive Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Partnern ermöglichen.
- Gründung gemeinsamer Gesellschaften: Beratung bei der Errichtung von Gesellschaften, die Aufgaben wechselseitig vergabefrei übernehmen und zugleich gegenüber Dritten vergaberechtskonform agieren.
- Prüfung von Ausnahmeregelungen: Identifikation und Nutzung von rechtlichen Spielräumen, um Kooperationen möglichst ohne Ausschreibungspflicht zu gestalten.
Beratung zu interkommunalen Kooperationen
Wenn mehrere kommunale Auftraggeber gemeinsam Aufgaben wahrnehmen wollen, ist eine vergaberechtskonforme Organisation dieser Zusammenarbeit entscheidend. Wir unterstütze sie bei:
- Prüfung der Vergaberechtsausnahmen: Analyse, ob die Zusammenarbeit unter die Ausnahme der interkommunalen Kooperation gemäß EuGH-Rechtsprechung und § 108 Abs. 6 GWB fällt.
- Vertragsgestaltung: Entwicklung von Kooperationsverträgen, die rechtliche Risiken minimieren und eine klare Aufgabenverteilung sicherstellen.
- Strategische Beratung: Identifikation von Synergien und Optimierungspotenzialen in der Zusammenarbeit.
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Begleitung von Umstrukturierungen und organisatorischen Anpassungen
Organisatorische Änderungen innerhalb öffentlicher Stellen wie Ausgliederungen, Fusionen oder neue Aufgabenverteilungen erfordern eine umfassende vergaberechtliche Bewertung. Unser Service umfasst:
- Analyse der Auswirkungen auf bestehende Verträge und laufende Vergabeverfahren: Prüfung, ob laufende Verfahren oder bestehende Verträge von der Umstrukturierung betroffen sind.
- Beratung zur rechtssicheren Umsetzung: Entwicklung von Strategien, um Risiken durch Vergaberechtsverstöße zu minimieren.
- Unterstützung bei der Kommunikation: Erstellung von Argumentationshilfen für interne und externe Stakeholder.
Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeitenden
Ein fundiertes Verständnis der vergaberechtlichen Anforderungen ist entscheidend für eine erfolgreiche Organisation. Wir bieten praxisnahe Schulungen an, darunter:
- Vergabefreie Kooperation öffentlicher Stellen – worauf Sie achten müssen
- Wege zur gemeinsamen Vergabestelle – eine Schritt für Schritt Anleitung
Regelmäßig tangierte Rechtsgebiete
Die vergaberechtliche Organisationsberatung berührt oft weitere Rechtsgebiete, die in die strategische und rechtliche Gestaltung einfließen müssen. Wir klären Fragen aus benachbarten Rechtsgebieten selbst oder mit geeigneten Partnern. Dazu gehören insbesondere:
- Gesellschaftsrecht: Bei der Gründung von Tochterunternehmen oder gemeinsamen Gesellschaften spielen Fragen der Rechtsformwahl, der Governance und der Haftungsverteilung eine zentrale Rolle.
- Kommunalrecht: Interkommunale Kooperationen oder die Aufgabenübertragung an kommunale Betriebe müssen den spezifischen Vorgaben des Kommunalrechts entsprechen.
- EU-Recht: Viele Aspekte des Vergaberechts, insbesondere Ausnahmetatbestände und Inhousefähigkeit, sind durch europäische Vorgaben geprägt und erfordern eine vertiefte Kenntnis der EU-Richtlinien und ‑Rechtsprechung.
- Arbeits- und Tarifrecht: Bei der Übernahme von Aufgaben durch Tochterunternehmen oder im Rahmen von Kooperationen sind oft arbeitsrechtliche Fragen, wie die Anwendung von Tarifverträgen, zu klären.
- Steuerrecht: Die Gestaltung von Kooperationen oder Gesellschaftsstrukturen kann steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und der Gemeinnützigkeit.
- Haftungsrecht: Sicherstellung, dass Risiken aus der Zusammenarbeit minimiert und Haftungsfragen klar geregelt sind.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Rechtssicherheit: Minimierung des Risikos von Rechtsverstoßen und Anfechtungen.
- Effizienz: Optimierung von Strukturen und Prozessen zur Erleichterung der Zusammenarbeit.
- Flexibilität: Gestaltung von Kooperationen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Transparenz: Klare Dokumentation und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse.
- Individuelle Betreuung: Maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Herausforderungen.
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