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aban­te | Bie­ter, Bewer­ber und Auf­trag­neh­mer

Wie Sie unse­re erfah­re­nen Fach­an­wäl­te im Ver­ga­be­ver­fah­ren unter­stüt­zen

 

Sie sehen Ihre Rech­te im Ver­ga­be­pro­zess gefähr­det? Unse­re Fach­an­wäl­te im Ver­ga­be­recht kön­nen Sie beim Rügen und der Vor­be­rei­tung der Unter­la­gen­ab­ga­be unter­stüt­zen. Wir hel­fen Ihnen die kom­ple­xen recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu ver­ste­hen, for­ma­le Feh­ler zu ver­mei­den oder zu behe­ben und sind Ihre Ver­tre­tung im Streit­fall. Wir beglei­ten Sie mit fach­li­chem Rat durch den gesam­ten Ver­ga­be­pro­zess.

Sie sind Auf­trag­neh­mer? Sie benö­ti­gen Hil­fe bei Ihren Ver­ga­ben?

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The­men für Bie­ter, Bewer­ber und Auf­trag­neh­mer

Die Beglei­tung im Ver­ga­be­ver­fah­ren

Fris­ten, Bie­ter­fra­gen, Ange­botsend­kon­trol­le: An jeder Ecke des Ver­ga­be­ver­fah­rens lau­ern Fal­len. Je frü­her wir ein­ge­bun­den sind, des­to bes­ser die Aus­gangs­la­ge für den Zuschlag.

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Die Rüge und das Nachprüfungs­verfahren

Wer nicht recht­zei­tig rügt, ver­liert sein Recht auf Nach­prü­fung. Wir for­mu­lie­ren Rügen frist- und form­ge­recht – und ver­tre­ten Sie vor der Ver­ga­be­kam­mer, wenn der Auf­trag­ge­ber nicht abhilft.

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Das Nichtigkeits­feststellungs­verfahren

Auch nach Zuschlags­er­tei­lung ist nicht alles ver­lo­ren. Bei de-fac­to-Ver­ga­ben oder Ver­stö­ßen gegen die Infor­ma­ti­ons­pflicht kann die Unwirk­sam­keit des Ver­trags fest­ge­stellt wer­den.

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Die Durch­set­zung von Schadens­ersatz­ansprüchen nach Ver­ga­be­feh­lern

Ver­ga­be­feh­ler des Auf­trag­ge­bers kön­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che begrün­den – auch ohne vor­he­ri­ges Nach­prü­fungs­ver­fah­ren. Wir set­zen Ihre Ansprü­che durch, bis hin zum ent­gan­ge­nen Gewinn.

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Das Mängel‑, Nach­trags- und Behinderungs­management

Der Zuschlag ist nicht das Ende. Nach­trags­for­de­run­gen, Behin­de­rungs­an­zei­gen und Män­gel­strei­tig­kei­ten erfor­dern recht­li­che Beglei­tung – denn Feh­ler hier kos­ten bares Geld.

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Die Beglei­tung von Unternehmens­kooperationen

Bie­ter­ge­mein­schaft, Eig­nungs­lei­he oder Nach­un­ter­neh­mer­ein­satz: Wel­che Kon­struk­ti­on zuläs­sig und sinn­voll ist, hängt von den Anfor­de­run­gen der Aus­schrei­bung ab. Wir bera­ten Sie vor der Ange­bots­ab­ga­be.

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Die Durch­set­zung von Ausschreibungs­pflichten

Man­che Auf­trag­ge­ber ver­ge­ben Auf­trä­ge dau­er­haft ohne Wett­be­werb. Wir prü­fen, ob eine Aus­schrei­bungs­pflicht besteht – und set­zen sie durch.

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Die Besei­ti­gung von Ver­ga­be­sper­ren

Ver­ga­be­sper­ren sind nur unter engen gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen recht­mä­ßig. Wir prü­fen, ob Ihre Sper­re angreif­bar ist, und beglei­ten Sie durch die Selbst­rei­ni­gung nach § 125 GWB.

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Schu­lung und Trai­ning zum Ver­ga­be- und Ver­trags­recht

Ver­ga­be­recht ist kein Selbst­stu­di­um. Wir schu­len Ihr Team pra­xis­nah – von Rüge­fris­ten über Ange­bots­stra­te­gien bis zum Nach­trags­ma­nage­ment, auch als Remo­te-For­mat.

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Unse­re Refe­ren­zen

Neu­ig­kei­ten & Aktu­el­les

News­let­ter

Sie müs­sen nicht jedes neue Gut­ach­ten und jede Ent­wick­lung im Ver­ga­be­recht ken­nen. Wir fil­tern für Sie. 

Unser News­let­ter bringt Ihnen die wich­tigs­ten Neu­ig­kei­ten im Ver­ga­be­recht in Ihr E‑Mail-Post­fach. 
Beglei­tet von Pra­xis­tipps und wert­vol­len Ein­bli­cken aus unse­rer Kanz­lei. 

Hin­weis: Unser News­let­ter ersetzt kei­nen anwalt­li­chen Rat im Ein­zel­fall. Er ist natur­ge­mäß unvoll­stän­dig, auch ist er nicht auf Ihren Fall bezo­gen und stellt zudem eine Moment­auf­nah­me dar, da sich gesetz­li­che Grund­la­gen und Recht­spre­chung im Lauf der Zeit ändern. Er soll Sie zur früh­zei­ti­gen Abklä­rung von Rechts­fra­gen moti­vie­ren, nicht aber davon abhal­ten sich recht­zei­tig recht­lich bera­ten zu las­sen.

Kei­ne Angst vor einem Nach­prü­fungs­ver­fah­ren

Schritt für Schritt erklärt

Als eine aus­schließ­lich auf das Ver­ga­be­recht und Begleit­rechts­ge­bie­te spe­zia­li­sier­te, bun­des­weit täti­ge Anwalts­kanz­lei ver­fü­gen wir über lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen und bera­ten und ver­tre­ten seit Jah­ren Unter­neh­men, Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de sowie Rechts­ab­tei­lun­gen jeder Art und Grö­ße. Wir ken­nen Ihre Anlie­gen und spre­chen Ihre Spra­che. So beglei­ten wir unse­re Man­dan­ten vor und nach der Ange­bots­ab­ga­be, aber auch bei kom­ple­xen Pro­zes­sen – etwa bei auf­wän­di­gen Bau­vor­ha­ben oder IT-Pro­jek­ten oder im Fall einer ver­trags­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung.

Um Ihnen bei ers­ten Fra­gen wei­ter­zu­hel­fen, haben wir für Sie wich­ti­ge The­men aus dem Ver­ga­be­recht zusam­men­ge­stellt. Aus­ge­wähl­te The­men fin­den Sie über das Menü.

Sie haben wei­ter­ge­hen­de Fra­gen? Dann rufen Sie uns ger­ne an.

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