Übersicht Unterschwellenvergabe: Reformen in Bund und Ländern
Die Regeln für die Unterschwellenvergabe sind in Bewegung. Seit 2025 novellieren einzelne Länder ihre Landesvergabegesetze und ‑verordnungen, mit unterschiedlichen Wertgrenzen und Verfahrensregeln. Gleichzeitig arbeitet der Bund an einer Neufassung der UVgO, die diese Regeln stärker vereinheitlichen soll. Diese Seite gibt den Überblick: Wertgrenzen, Verfahrensarten und Novellierungsstand für jedes Bundesland – und den aktuellen Stand auf Bundesebene.
Die Deutschlandkarte ist interaktiv. Klicken Sie ein Bundesland an, um die dort geltenden Regelungen und den jeweiligen Novellierungsstand zu sehen. Zu jedem Bundesland verlinken wir weiterführende Beiträge mit den Details zu Wertgrenzen, Verfahrensarten und Rechtsgrundlagen.
Parallel zu den Länderreformen überarbeitet der Bund die UVgO selbst. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am 30. Juni 2026 einen Entwurf vorgelegt, der das Regelwerk von 54 auf 24 Paragrafen reduziert und die Anwendung in den Ländern vereinheitlichen soll. Die Überarbeitung soll bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein, die Länder passen ihre Vorgaben bis zum 30. Juni 2027 an. Wie der Entwurf im Einzelnen aussieht, ordnen wir in UVgO-Reform 2026: Der Entwurf im Überblick ein.
Hinweis: Keine Rechtsberatung.
Die Regelungen der Unterschwellenvergabe im Überblick
| Rechtsgrundlage | |
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| Weitere Regelungen | |
| Novellierung? | |
| Anmerkungen | |
| Gültig ab |
Ihre Vergabe, rechtssicher von Anfang an
Die Unterschwellenvergabe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland – bei Wertgrenzen, Verfahrensarten und Dokumentationspflichten. Wer die Regelungen seines Bundeslandes falsch einschätzt, riskiert eine angreifbare Vergabe oder ein chancenloses Angebot.
abante berät öffentliche Auftraggeber und Bieter in allen Phasen der Unterschwellenvergabe – nicht erst im Nachprüfungsverfahren, sondern bereits bei der Verfahrenswahl, der Ausschreibung und der Angebotserstellung. So kommt die Vergabe ohne Verzögerungen und Rügen zum Ziel.
Unsere Fachanwälte Ronny Lohmann, Dr. Christoph Kins und Dr. Stefan Schmidt begleiten Auftraggeber und Bieter bundesweit im Vergaberecht. abante zählt laut Handelsblatt zu „Deutschlands Besten Kanzleien 2025“ und wurde von der WirtschaftsWoche als „TOP Kanzlei Vergaberecht 2025“ ausgezeichnet.
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