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Selbstreinigung
Unterstützung bei der vergaberechtlichen Selbstreinigung
Wenn ein Unternehmen aufgrund eines vergaberechtlichen Ausschlussgrundes von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, kann dies erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Eine sogenannte vergaberechtliche Selbstreinigung bietet die Möglichkeit, sich wieder als zuverlässiger Wirtschaftsteilnehmer zu qualifizieren und von einer bestehenden oder drohenden Vergabesperre befreit zu werden. Wir unterstützen Unternehmen dabei, diesen Prozess erfolgreich und rechtssicher zu gestalten.
Was ist eine vergaberechtliche Selbstreinigung?
Die vergaberechtliche Selbstreinigung ist ein Verfahren, das einem Unternehmen ermöglicht, seine Zuverlässigkeit nachzuweisen, obwohl ein Ausschlussgrund gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Ziel ist es, den Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um künftige Verstöße auszuschließen.
Typische Ausschlussgründe, die eine Selbstreinigung erforderlich machen können, sind:
- Korruptionsfälle
- Kartellrechtsverstöße
- Straftaten von Führungskräften oder Mitarbeitenden
- Schwerwiegende Verfehlungen bei der Vertragsdurchführung
Gründe für eine zügige Selbstreinigung
Eine schnelle und effektive Selbstreinigung kann den Schaden begrenzen und das Unternehmen zügig wieder in den Wettbewerb bringen. Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Schritte rechtssicher und nachhaltig umgesetzt werden, um eine erfolgreiche Wiederherstellung der Teilnahmefähigkeit zu erreichen.
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Welche Schritte umfasst die Selbstreinigung?
Umfassende Aufklärung des Sachverhalts
Der erste Schritt der Selbstreinigung ist die vollständige und transparente Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts:
- Ermittlung der Ursachen: Identifikation der Verstöße und der verantwortlichen Personen oder Prozesse.
- Analyse des Fehlverhaltens: Prüfung, ob systemische Schwächen oder individuelle Verstöße ursächlich waren.
Einleitung von Abhilfemaßnahmen
Nach der Sachverhaltsaufklärung müssen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die Zuverlässigkeit des Unternehmens wiederherzustellen:
- Personelle Konsequenzen: Trennung von verantwortlichen Personen, sofern erforderlich.
- Organisatorische Anpassungen: Optimierung von internen Prozessen und Strukturen.
- Compliance-Management-Systeme: Einrichtung oder Verbesserung von Systemen zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Zusammenarbeit mit den Behörden
Eine aktive und kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ist für eine erfolgreiche Selbstreinigung entscheidend:
- Offenlegung des Sachverhalts: Transparente Kommunikation mit den Vergabestellen oder anderen überwachenden Institutionen.
- Nachweis der Abhilfemaßnahmen: Dokumentation der ergriffenen Schritte und Vorlage entsprechender Nachweise.
Antragstellung zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Nach Abschluss der Maßnahmen wird ein formaler Antrag auf Bestätigung der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit bei der jeweiligen Vergabestelle eingereicht. Dieser muss die ergriffenen Schritte nachvollziehbar darstellen und belegen.
Vorteile der Selbstreinigung
Die Selbstreinigung bietet zahlreiche Vorteile:
- Wiedererlangung der Teilnahmefähigkeit: Das Unternehmen kann wieder an Vergabeverfahren teilnehmen und potenziell lukrative Aufträge gewinnen.
- Reputation und Vertrauensaufbau: Durch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen wird Verantwortung und Integrität signalisiert.
- Langfristige Risikominimierung: Die Verbesserung interner Prozesse und Compliance-Strukturen schützt vor künftigen Rechtsverstoßen.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die proaktiv und effektiv Selbstreinigungsmaßnahmen umsetzen, können sich positiv von Wettbewerbern abheben.
Unser Leistungsangebot
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Selbstreinigung:
- Analyse der rechtlichen Ausgangssituation: Prüfung der bestehenden Ausschlussgründe und Entwicklung einer individuellen Strategie.
- Durchführung der Selbstreinigung: Begleitung bei der Aufklärung, Erarbeitung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
- Behördenkommunikation: Vertretung gegenüber den zuständigen Vergabestellen und Unterstützung bei der Antragstellung.
- Langfristige Compliance-Beratung: Aufbau und Implementierung eines wirksamen Compliance-Systems zur Vermeidung künftiger Risiken.
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