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Ansprüche aus öffentlichen Aufträgen
Beratung und Vertretung in Streitigkeiten aus öffentlichen Aufträgen
Verträge, die im Ergebnis von Vergabeverfahren geschlossen werden, sind häufig komplex und rechtlich anspruchsvoll. Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern können daher vor allem nach Abschluss des Vergabeverfahrens entstehen. Unsere Kanzlei unterstützt umfassend bei der Klärung solcher Konflikte und entwickelt rechtssichere Lösungen.
Typische Streitfälle aus öffentlichen Aufträgen
Vertragsanpassung
Im Verlauf der Vertragsdurchführung können unvorhergesehene Umstände eintreten, die eine Anpassung des Vertrags notwendig machen. Wir beraten und vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in diesen Fällen:
- Für Auftraggeber: Wir prüfen, ob eine beantragte Änderung zulässig ist, insbesondere im Hinblick auf vergaberechtliche Vorgaben wie § 132 GWB, und wehren unberechtigte Anpassungsforderungen ab.
- Für Auftragnehmer: Durchsetzung notwendiger Änderungen, beispielsweise bei geänderten Rahmenbedingungen oder unvorhergesehenen Mehrleistungen, und rechtssichere Gestaltung von Nachtragsvereinbarungen.
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- Tel.: +49 341 238203 – 00
- Fax: +49 341 238203 – 29
- E‑Mail: info@abante.de
Preisanpassung
Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind ein häufiger Streitpunkt, insbesondere bei längerfristigen Verträgen oder geänderten Marktbedingungen:
- Für Auftraggeber: Abwehr unberechtigter Preisanpassungsforderungen, die nicht durch den Vertrag gedeckt sind, und Sicherstellung, dass vertraglich vereinbarte Preise eingehalten werden.
- Für Auftragnehmer: Durchsetzung von Preisanpassungen, wenn vertraglich vorgesehene Preisanpassungsklauseln greifen oder außergewöhnliche Umstände eintreten.
Schlechtleistung
Wenn der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt, ergeben sich zahlreiche rechtliche und praktische Herausforderungen:
- Für Auftraggeber: Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Vertragsstrafen oder Schadensersatz bei mangelhafter Leistungserbringung. Wir beraten zudem zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kündigung möglich ist.
- Für Auftragnehmer: Abwehr unberechtigter Reklamationen oder Schadensersatzforderungen sowie Durchsetzung des Anspruchs auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern vertraglich vereinbart.
Zahlungsverweigerung
Streitigkeiten um die Zahlung gehören zu den häufigsten Konflikten, die regelmäßig im Zusammenhang mit Schlechtleistungsdiskussionen stehen:
- Für Auftraggeber: Prüfen von Einwendungen gegenüber Zahlungsforderungen, etwa bei nicht vertragsgemäßer Leistung, und rechtssichere Zurückbehaltung von Zahlungen.
- Für Auftragnehmer: Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, auch durch gerichtliche Schritte, und Abwehr von Zurückbehaltungsrechten oder unberechtigten Kürzungen.
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Unsere Leistungen
- Prüfung und Bewertung des Konflikts: Wir analysieren die Sachlage umfassend und geben eine fundierte rechtliche Einschätzung der Position unseres Mandanten.
- Strategieentwicklung: Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir eine individuelle Strategie zur Durchsetzung oder Abwehr der jeweiligen Ansprüche.
- Verhandlung und Mediation: Ziel ist es, Streitigkeiten möglichst einvernehmlich beizulegen. Wir führen Verhandlungen mit der Gegenseite und unterstützen in Mediationsverfahren.
- Gerichtliche Vertretung: Sollte eine gerichtliche Klärung unvermeidbar sein, vertreten wir unsere Mandanten engagiert und kompetent vor Gericht.
- Präventive Beratung: Wir helfen, Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden, indem wir klare und rechtssichere Verträge gestalten sowie effiziente Konfliktlösungsmechanismen implementieren.
Vorteile unserer Unterstützung
- Expertise im Vergaberecht: Umfassende Kenntnis der vergaberechtlichen Besonderheiten, die für Streitigkeiten aus öffentlichen Aufträgen relevant sind.
- Ganzheitlicher Ansatz: Berücksichtigung sowohl der rechtlichen als auch der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten.
- Effiziente Konfliktlösung: Fokussierung auf schnelle und kosteneffiziente Lösungen.
- Maßgeschneiderte Lösungen: Individuelle Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Auftraggebern und Auftragnehmern abgestimmt ist.
- Fachanwälte für IT-Recht sowie Bau- und Architektenrecht: Wir sind nicht nur Anwälte für Vergaberecht, sondern auch für IT-Recht und Baurecht, denn dies sind mit die häufigsten Kategorien von öffentlichen Aufträgen, in denen es zu Streit kommen kann.
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