Tätigkeit: Vergaberechtliche Begleitung und Beratung zur Beschaffung von drei Druckhalteanlagen als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 2 UVgO. Die Hauptleistungspflicht lag in der Lieferung der Geräte, deren Montage sowie die Demontage der Altgeräte stellte eine Nebenleistung dar.
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