Gesamtvergabe „aus zeitlichen Gründen“
nach § 97a GWB n.F.
Der Gesetzgeber hat mit § 97a Abs. 3 GWB eine Ausnahme vom Losgebot aus zeitlichen Gründen eingeführt. Für SVIK-finanzierte Infrastrukturvorhaben ab dem Zweifachen des EU-Schwellenwerts kann nun auch aus zeitlichen Gründen eine Gesamtvergabe anstelle der Fach- und Teillosvergabe zulässig sein – mit erheblichen Risiken in noch ungeklärten Tatbestandsvoraussetzungen.
Praxisnah und normtextgetreu in 30 Minuten
Wir erläutern kompakt, was Vergabestellen jetzt wissen müssen – von der Norm bis zur konkreten Handlungsempfehlung. Den Auftakt bildet der vollständige Normtext des § 97a GWB n.F. mit seinen Tatbestandsvoraussetzungen, normtextgetreu und ohne juristisches Beiwerk erläutert.
Anhand einer Schritt-für-Schritt-Prüfung zeigen wir anschließend, wie Sie die Anwendbarkeit der neuen Ausnahme im konkreten Vorhaben feststellen. Im Mittelpunkt stehen die vier zentralen Risiken – Nachprüfung, Zuwendung, Schadensersatz und Rechtsunsicherheit –, die wir jeweils mit konkreten Mitigationswegen verbinden.
Abschließend ordnen wir die Anforderungen der KMU-Schutz- und Durchreichepflicht nach § 97a Abs. 5 GWB ein und sagen Ihnen, was davon in Vergabeunterlagen und Vertragsmuster gehört.
Agenda – sechs Module in 30 Minuten
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Format
Online-Webinar (Einwahldaten nach Anmeldung) -
Dauer & Beginn
30 Minuten · jeweils 09:00 Uhr -
Teilnahmegebühr
Kostenfrei für öffentliche Auftraggeber -
Anmeldeschluss
Bis eine Woche vor Terminbeginn -
Rückfragen
vergabekompass@abante.de