Zuwendungsbau
Mit Zuwendungsbau sind alle Baumaßnahmen gemeint, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Rechtsgrundlage der Förderung ist häufig § 44 der Landes- bzw. Bundeshaushaltsordnung. Hierzu gibt es wiederum besondere baufachliche Verwaltungsvorschriften. Weiterhin sind bestimmte Stellen im Rahmen der baufachlichen Prüfung zu beteiligen, in aller Regel Bau- und Liegenschaftsbetriebe.
Was wir für Sie tun können
Es ist nicht immer leicht, zu wissen, wen man wann wie beteiligen muss. Wir begleiten Sie durch das Regelungs- und Institutionenwirrwarr. Vor allem aber begleiten wir kompetent und engagiert Ihre Vergabeverfahren. Damit alles rechtskonform abläuft und Sie keinen Anlass für Beanstandungen geben.
Referenzen
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