IT und Technik
Der Staat fördert Innovationen sowie Forschung und Entwicklung. Dies gilt für Basistechnologien wie Elektronik, Mikrosysteme, Softwaresysteme, Kommunikationstechnik und Netze sowie für Branchen wie Maschinenbau, Medizintechnik, Logistik und die Automobilindustrie.
Ebenso fördert der Staat Investitionen in die IT-Infrastruktur und die IT-Sicherheit. Auch diese Anwendungsfelder sind vielgestaltig. So werden die Daten der Bürger möglichst nicht mehr in Karteikarten, sondern digital verarbeitet. Dies dient dazu, Verwaltungsfachverfahren zu unterstützen. Die Daten der Bürger müssen aber auch geschützt werden. Wobei wiederum besondere sicherheits- und datenschutzrechtliche Anforderungen gelten.
Fördermittel korrekt verwenden
Schon von Haushaltsrechts wegen darf der Staat nicht einfach jede Mittelverwendung gutheißen. Im Gegenteil, er muss Wert auf eine korrekte Mittelverwendung legen. Dabei kommt dem Vergaberecht eine Schlüsselfunktion zu. Der Zuwendungsempfänger darf die Fördermittel zum Einkauf nutzen, z.B. um die sächliche Ausstattung seines Labors oder die Beschaffung einer Softwareentwicklungsleistung zu finanzieren. Aber er muss die Einkaufsregeln des Vergaberechts beachten.
Risiko: Zuwendungswiderruf
Verstößt der Zuwendungsempfänger hiergegen, droht ihm vor allem der Zuwendungswiderruf. Auch stellen sich Haftungsfragen.
Was wir für Sie tun können
Wir begleiten gerne Ihre IKT- und FuE-Vergabeverfahren. Dadurch haben Sie Rechtssicherheit. Gerne stehen wir Ihnen aber auch in einem Zuwendungswiderrufsfall zur Verfügung. Informieren Sie sich hier näher über unsere Erfahrungen.