Haftung/Schadensersatz
Insbesondere beim Zuwendungswiderruf stellt sich die Frage, wer wem auf Schadensersatz haftet. Aus der Sicht des Zuwendungsempfängers ist dies oftmals der Projektsteuerer. Häufig haftet er für die korrekte Durchführung der Vergabeverfahren. Manchmal haftet daneben der Objektplaner. Daher muss der Projektsteuerer darauf achten, den Objektplaner sowie ggf. die Fachplaner in einen Haftungsrechtsstreit auf Schadensersatz einzubeziehen. Zum Beispiel durch Streitverkündungen.
Auch Angestellte leben gefährlich
Die Angestellten- und Arbeitnehmer-Haftung spielt in Zuwendungswiderrufsfällen ebenfalls eine gesteigerte Rolle. Häufig stellt sich die Frage, ob der Vergaberechtsverstoß einfach oder grob fahrlässig war. Auch die Einstandspflicht der D&O-Versicherung wird manchmal problematisiert.
Was wir für Sie tun können
Die beste Haftungsvorsorge ist die anwaltliche Begleitung im Vergabeverfahren. Also wenn die Mittel ausgegeben werden. Wenn dies nicht mehr gewährleistet werden kann, dann brauchen Sie einen loyalen, spezialisierten, reaktionsschnellen und wirtschaftlichen denkenden Partner (siehe „Darum Wir“). Wenden Sie sich gerne an uns.