Gutachten
Wir erstatten Gutachten für Sie. Insbesondere in drohenden Zuwendungswiderrufsfällen. Mit der nötigen wissenschaftlichen Fundierung und Strenge. Aber auch mit klarem Blick für die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten.
Was wir für Sie tun können
Zuwendungsempfänger kommen insbesondere in den folgenden Fällen auf uns zu mit der Bitte, ein Gutachten oder einen ausführlicheren Vermerk zu erstellen:
- Ist ein Zuwendungswiderruf berechtigt?
- Bestehen Schadenersatzansprüche gegen Organwalter und/oder Projektsteuerer?
- Ist die D&O-Versicherung einstandspflichtig nach Zuwendungswiderruf?
- Vergabefreiheit von Vertragsübernahmen, Vertragsverlängerungen und Vertragsänderungen
- Anwendbarkeit des Vergaberechts im Allgemeinen
- Vorliegen eines Ausnahmetatbestands vom Vergaberecht, insbesondere Inhouse-Vorschriften