Wie ändert sich die Ver­ga­be von Pla­nungs­leis­tun­gen nach der Auf­he­bung von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV?

Die beson­ders bedeut­sa­me Neu­re­ge­lung im Refe­ren­ten­ent­wurf für den „Ent­wurf einer Ver­ord­nung zur Anpas­sung des Ver­ga­be­rechts an die Ein­füh­rung neu­er elek­tro­ni­scher Stan­dard­for­mu­la­re („eForms“) für EU-Bekannt­ma­chun­gen und an wei­te­re euro­pa­recht­li­che Anfor­de­run­gen“ betrifft die Strei­chung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV.

In dem Blog­bei­trag bei Vergabeblog.de wer­den

die heu­ti­ge Rege­lung,

die Kri­tik der Ver­bän­de,

die Fle­xi­bi­li­tät des gel­ten­den Rechts,

die Schwä­chen der bis­he­ri­gen Ver­ga­be­pra­xis,

Ver­ein­fa­chungs- und Beschleu­ni­gungs­mög­lich­kei­ten

erläu­tert und die Grün­de auf­ge­zeigt, war­um die Auf­he­bung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV, trotz der Ver­bän­de-Kri­tik zu begrü­ßen ist.

Den Bei­trag von einem unse­rer Exper­ten für Ver­ga­be­recht – Dr. Chris­toph Kins – kön­nen Sie beim Vergabeblog.de unter fol­gen­dem Link nach­le­sen:

https://www.vergabeblog.de/2023–04-17/die-vergabe-von-planungsleistungen-nach-der-aufhebung-von-%C2%A7-3-abs-7-s-2-vgv/

 

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