Wir arbeiten nur auf der Grundlage einer Vergütungs- und Haftungsbeschränkungsvereinbarung. Vor der beiderseitigen Unterzeichnung dieser Vereinbarung kommt kein Mandat mit der Kanzlei zustande. Regelmäßig sehen wir eine Vergütung nach Stunden vor, wobei wir minutenscharf abrechnen. In Einzelfällen – bei absehbarem Aufwand – vereinbaren wir Pauschalen.