Ein anwaltlicher Dienstleister im Vergaberecht darf keine One-Man-Show sein. Das mag eine Zeitlang bei der Dauerberatung per Telefon, der Erstellung kleinerer Vermerke oder orientierenden Gesprächen funktionieren. Spätestens wenn ein Vergabeverfahren unter Druck gerät, Unterlagen rasch erstellt oder eine Vergabeakte zeitnah durchgesehen werden muss, stößt das Konzept der „One-Man-Show“ an seine Grenzen. Ebenso wenig zielführend: Ein Vergaberechtsspezialist und eine Reihe anwaltlicher oder nicht-anwaltlicher „scheuer“ Zuarbeiter in der Kanzlei. Mit wem sprechen Sie eigentlich, wenn der Spezialist erkrankt ist?
Wir arbeiten immer im Team. Jeder Partner kennt die Vergaben des jeweils anderen. Jeder ist Fachanwalt für Vergaberecht.