Waren
Die öffentliche Hand beschafft Waren und Güter jeder Art, Menge und Güte. Man spricht hier von Lieferleistungen. Einige Beispiele: Möbel, Büroartikel, Fahrzeuge, Arzneimittel, Tape Library Systeme, Kommunikationstechnik.
Nicht immer hält sie sich dabei an die Grenzen des bestehenden Vergaberechts. Häufiger begegnen verdeckte produktspezifische Vorgaben oder zu kurze Lieferzeiten.
Vergabeverfahren über Lieferleistungen unterlagen früher mehrheitlich dem 1. oder dem 2. Abschnitt der VOL/A. Inzwischen verlaufen sie überwiegend gemäß der Vergabeverordnung (VgV) oder der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Und wir kennen beide Verfahrensregime.
Was wir für Sie tun
Wir beraten und vertreten Bieterunternehmen, die Lieferleistungen erbringen. Von Beginn des Vergabeverfahrens an loten wir Nachtragspotenziale aus. Stets behalten wir dabei den Vertrag und die VOL/B im Blick. Wenn nötig, rügen wir unzulässige Bestimmungen für Sie und ziehen gemeinsam mit Ihnen vor die Vergabekammer oder das Zivilgericht.
Referenzen
Wir verfügen über eine Vielzahl von Referenzen zu Lieferleistungen. Informieren Sie sich über einige Beispiele gerne hier näher.