Sozialwirtschaft
Sie erbringen Dienstleistungen nach dem SGB III im Rahmen der Arbeitsförderung? Ihr Brötchengeber ist die Bundesagentur für Arbeit? Oder sind Sie Jugendhilfeträger?
Wir kennen die Besonderheiten des Sozialvergaberechts und der Sozialwirtschaft. Die Vergaberegeln der Bundesagentur für Arbeit, aber auch einzelner Kommunen sind uns vertraut. Oftmals lassen sich vergabe- oder vertragsrechtliche Probleme aus der Welt schaffen. Es braucht dann nur die richtige Frage oder eine Rüge zur rechten Zeit. Manchmal hilft aber nur ein Nachprüfungsverfahren.
Referenzen
Informieren Sie sich hier gerne näher über einige unserer Referenzen im Sozialvergaberecht.