IKT
Wir beraten und vertreten Sie in Vergabeverfahren zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Softwarelieferungen, Lizenzen, Beratungs-, Programmier- und Entwicklungsleistungen, Pflege, Support und Wartung, Datendienste, Rechenzentrumsbetrieb, Cloud-Dienste: Die öffentliche Hand fragt grundsätzlich alles an IKT nach, was der Markt hergibt. Häufig arbeitet sie mit Fragenkatalogen und sogenannten A- und B-Kriterien. Manchmal finden sich auch produktspezifische Vorgaben oder Regelungen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz problematisch sind. Wir sind mit dieser Praxis vertraut und können Ihnen wertvolle Hilfe leisten, Ihr Unternehmen und Ihr Angebot erfolgreich zu positionieren.
Was wir für Ihr Unternehmen tun können
Wir kennen die Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts, die EVB-IT-Verträge und die Eigenerklärungen und Nachweise, die Ihr Unternehmen abgeben muss. Schon bei der Angebotserstellung sind wir Ihnen behilflich, erst recht jedoch nach einem ungerechtfertigten Angebotsausschluss. Gerne auch, wenn Ihr Angebot fehlerhaft bewertet wurde. Nötigenfalls leiten wir ein Nachprüfungsverfahren für Sie ein, damit Ihre Rechte gewahrt werden.