Freiberufler
Wir beraten und vertreten Freiberufler jeder Art, vor allem Architekten und Ingenieure, in jedem Stadium eines Vergabeverfahrens und auch in vertragsrechtlichen Fragen. Ob es sich um eine Vergabe von Planungsleistungen nach §§ 74 ff. VgV handelt oder um eine freihändige Vergabe unterhalb des EU-Schwellenwerts, wir setzen Ihre Rechte durch. Aktuelle Fragen, z.B. wie der EuGH die HOAI beurteilen und welche Folgen dies für deutsche Architekten und Ingenieure haben wird, bearbeiten wir genauso wie ständig wiederkehrende Fragen. Etwa, ob und wie Sie sich als Newcomer gegen übertriebene Referenzanforderungen und fehlerhafte Vergabeentscheidungen zur Wehr setzen können.
Wir kennen die typischen Formen, wie Planer von der öffentlichen Hand beauftragt werden. Seien es Wettbewerbe oder Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. In jedem Verfahren maximieren wir Ihre Rechte.
Für IT-Berater und IKT-Dienstleister
Auch IT-Freiberufler und Freelancer wenden sich häufig an uns. Ob IT-Berater, Projektsteuerer, Lösungs-, Management- oder Prozessarchitekt oder Scrum Entwicklungsteam, wir kennen die vergaberechtlichen Anforderungen, welche die öffentliche Hand zu beachten hat.
Referenzen
Über unsere Referenzen zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsleistungen im Allgemeinen und IKT-Vergaben können Sie sich hier informieren.