Bauwirtschaft
Wir beraten und vertreten Bauunternehmen in allen Fragen des Vergabe- und Vertragsrechts. Bauvergaben beschäftigen uns täglich, gleichgültig, ob als Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Verfahren oder Freihändige Vergaben, Offene oder Nicht Offene Verfahren. Ausbaugewerke wenden sich ebenso vertrauensvoll an uns wie Tiefbauer und Rohbauer. Auch die Rolle unserer Mandanten wechselt abhängig vom Mandat. Generalunternehmer verlassen sich ebenso auf uns wie Generalübernehmer und Einzelgewerke. Wir kennen die Fallstricke der VOB/A, und zwar jedes Abschnitts. Auch mit der VOB/B haben wir täglich zu tun. Beides kann man nicht getrennt betrachten: Das Bauvergabeverfahren führt zu einem Bauvertrag. Im Hinblick auf diesen Vertrag muss die Bauvergabe betrieben werden.
Was wir für Ihr Unternehmen tun können
Wir unterstützen Sie bereits vor der Submission. Ihr Angebot muss formell einwandfrei sein, wir kennen die Ausschlussgründe und nehmen gerne die Vollständigkeitsprüfung für Sie vor. Nachtragspotenziale gemeinsam mit Ihnen festzustellen, ist für uns selbstverständlich. Dies geschieht am besten vor der Angebotsabgabe. Gerne bereiten wir gemeinsam mit Ihnen Bieterfragen vor, um im Baubetrieb die gewünschten Auslegungsergebnisse sicherzustellen. Wenn nötig, treten wir auch nach außen für Sie auf und geben uns auf Ihren Wunsch als Anwälte zu erkennen. Etwa wenn Eignungsmängel im Raum stehen, z.B. fehlende Referenzen oder angebliche Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften, angebliche Schlechtleistungen in der Vergangenheit etc.
Auch nach dem Eröffnungstermin stehen wir an Ihrer Seite. Wir wehren z.B. unberechtigte Nachforderungen oder unfair kalkulierte Nebenangebote ab. Notfalls setzen wir Ihre Rechte auch vor der Vergabekammer oder dem Zivilgericht durch.
Referenzen
Informieren Sie sich gerne näher über unsere Referenzen für Bauvergaben.