Apotheker
Sie sind ein klinik- und heimversorgender Apotheker? Wenn ja, sollten Sie sich für das Vergaberecht interessieren. Öffentlich Krankenhäuser müssen ihre Arzneimittellieferverträge in Vergabeverfahren vergeben. Und wenn neue Betten hinzukommen, geht dies mit Leistungsausweitungen einher. Auch Vertragsänderungen sind oftmals auszuschreiben.
Ihr Vertrag läuft schon seit 1987?
Vorsicht. Das Vergaberecht zwingt nicht dazu, ständig neu auszuschreiben. Oftmals lässt sich dies sogar vermeiden. Viele Versorgungsverträge laufen jedoch weiter, werden angepasst und ausgeweitet – ohne Beachtung des Vergaberechts. Das ist oft genug rechtswidrig, eröffnet aber auch Chancen für Ihre Apotheke.
Und es gibt noch mehr öffentliche Auftraggeber
Ob Privatkliniken dem Vergaberecht unterliegen, ist noch nicht geklärt. Wenn Sie Fördermittel erhalten, müssen sie das Vergaberecht oftmals beachten. Auch Altenheime in (mittelbarer) staatlicher Trägerschaft müssen sich an das Vergaberecht halten. Wenn Sie Selektivverträge mit Krankenkassen abschließen wollen, gilt das Vergaberecht. Denn die Gesetzlichen Krankenkassen sind hieran gebunden.
Was wir für Sie tun können
Wir helfen Ihnen, Ihr Leistungsangebot vergaberechtskonform zu platzieren. Im Vergabeverfahren stellen wir für Sie die richtigen Fragen. Notfalls erheben wir Rügen. Manchmal leiten wir ein Nachprüfungsverfahren ein, wenn Ihre Rechte missachtet werden sollten. Stets sind wir auf Ihrer Seite. Und maximieren Ihre Rechte.
Referenzen
Wir verfügen in der vergaberechtlichen Begleitung von Apothekern gegenüber Kliniken und Krankenkassen über umfangreiche Erfahrungen. Informieren Sie sich bitte hier näher anhand einiger Beispiele.