Planungsleistungen
Am Anfang jedes Bauvorhabens ist der öffentliche Auftraggeber recht allein gelassen. Große Summen stehen bereit, die verplant werden müssen. Aber von wem und wie, das ist offen.
Die HOAI informiert zwar über Leistungsbilder, aber in welchen Vergabeverfahren die dazugehörigen Leistungen zu vergeben sind, darüber schweigt sie sich aus. Im besten Fall kann der öffentliche Auftraggeber selbst einschätzen, welche Fachplanungsleistungen er benötigt, oft genug fehlt ihm aber das hierfür erforderliche Know-How. Manche schreiben Generalplanungsleistungen aus, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Andere schreiben Objektplanungsleistungen aus und hegen insgeheim die Erwartung, der Architekt werde es schon richten und die Statik, ggf. unter Beteiligung eines anderen Büros als Unterauftragnehmer, mit erstellen.
Wir kennen die Probleme am Anfang eines Bauvorhabens. Wir unterstützen Sie darin, die Grundfragen zu beantworten. Gerne führen wir auch die dazugehörigen Vergabeverfahren komplett für Sie durch als Ihre Kontaktstelle.
Konkret gleisen wir die Verfahren für Sie auf, z.B. in Lose für Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung. Selbstverständlich erstellen wir auch die erforderlichen Architekten- und Ingenieurverträge für Sie, beraten Sie bei Nachträgen und erstellen Wertungsmatrizen für Sie, die Ihnen helfen sollen, den für Sie besten Planer zu finden.
Referenzen
Wir begleiten laufend öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe und u.U. auch anschließenden Auseinandersetzung mit Architekten und Ingenieuren. Informieren Sie sich näher unter Referenzen über unsere Erfahrungen.