Konzessionen
Wir begleiten die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen für Kommunen jeder Größenordnung. Wenn Sie einen Projektpartner suchen, der Sie verlässlich durch die Untiefen des EnWG begleitet, wenden Sie sich gerne an uns.
In anderen, zweifelhaften Fällen werden wir häufig zunächst gutachterlich tätig: Liegt überhaupt eine Konzession vor? Geht das Betriebsrisiko auf den Betreiber über – oder verbleibt es beim Konzessionsgeber bzw. Auftraggeber? Und wenn es eine Konzession ist, welche Regelungen gelten für die Vergabe? Ist es eine Baukonzession, die nach der Konzessionsvergabeverordnung zu vergeben ist? Oder wird z.B. der Schwellenwert nicht erreicht und folgt die Konzessionsvergabe eigenen, allgemeineren Regeln? Wir klären das für Sie.
Nicht selten führen unsere Prüfungen zu zuwendungsrechtlichen Fragestellungen. Manchmal muss eine Beihilfe bei der Europäischen Kommission angemeldet werden. In anderen Fällen müssen ergänzende Bestimmungen in Mietverträge aufgenommen oder Weiterleitungsvereinbarungen betreffend Fördermittel geschlossen werden.
Nach den vorbereitenden Arbeiten geht es ans Konzessionsvergabeverfahren. Hier sind wir Ihr kompetenter, verlässlicher Partner. In Ihrem Gremien begleiten wir Sie, erklären Ihre Entscheidungen und verteidigen Sie notfalls auch.
Referenzen
Welche Konzessionsvergaben wir in der Vergangenheit vorangebracht haben, das erfahren Sie unter Referenzen. Hier finden Sie eine Auswahl von Fällen, in denen wir tätig geworden sind.